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Nr. 233.

Dienstag den 5. Oktober

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete landwirthschaftliche Winterschule hat die Aufgabe, in zwei Wintercursen Bauernsöhne und andere junge Leute, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, zu denkenden Landwirthen zu erziehen und für den landwirthschaftlichen Beruf derart auszubildeu, daß sie befähigt sind, ein Landgut rationell zu bewirthschaften, um daraus den möglichst höchsten Ertrag zu ziehen.

Dieser Aufgabe hat die Schule bisher durchaus entsprochen. Die Schüler haben nach Erledigung eines zweijährigen Wintercursus bei Wiedereintritt in die väterliche Wirthschaft zu deren Hebung wesentlich mitgewirkt und diejenigen derselben, welche wegen ausreichender Hülfs- kräfte oder aus anderen Gründen in die väterliche Wirthschaft nicht wie­der eingetreten sind, haben durch Vermittelung des Direktors der Winter­schule als Verwalter auf größeren Gutswirthschaften Stellung gefunden und den daselbst an sie gemachten Anforderungen genügt.

Bei den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaftlichen Betrieb müssen wir die Landwirthe dringend auffordern, für die Aus­bildung ihrer Söhne in den landwirhschaftlichen Lehrgegenständen Sorge zu tragen, und zu diesem Zweck ihnen den Besuch der landwirthschaft­lichen Winterschule in Marburg für ihre Söhne empfehlen. Wir hoffen umsomehr auf einen zahlreichen Besuch dieser Anstalt, als die diesjährige Ernte den Landwirthen neuen Muth zur Verbesserung ihrer Wirthschaft geben wird.

Dank der Fürsorge des letzten hohen Communal-Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr- und Hülfsmittel durch Einrichtung eines Labo­ratoriums für chemische, physikalische und mikroskopische Arbeiten wesent­lich vervollständigen können und wird weiter durch den Besuch von reno- mirten Wirthschaften größerer Landwirthe, von Zuckerfabriken, Brenne­reien, Molkerei-Anstalten den jungen Leuten Gelegenheit geboten, das von ihnen theoretisch Erlernte in praktischer Ausführung kennen zu lernen.

Der Unterricht des nächsten Wintercursus beginnt Freitag den 1 5. October d. I., Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen zur Aufnahme sind zeitig vorher an den Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule Herrn Dr. R. Hesse in Marburg zu richten, welcher etwaigen weiteren Aufschluß über die Schule geben wird. Derselbe, welcher auch außerhalb der Schulzeit die Schüler streng überwacht, ist gern bereit, für ein pas­sendes Unterkommen der Schüler in gut beleumundeten Familien zu sor­gen. Für Wohnung, Verköstigung, Feuerung und Licht hat ein Schüler monatlich 30 bis 45 Mark zu zahlen. Das Schulgeld beträgt 45 Mark für den Winter, wovon die Hälfte am 15. Oktober d. I. und die andere Hälfte am 15. Januar 1887 zu entrichten ist.

Die aufzunehmenden Schüler müssen das 15. Lebensjahr überschritten haben und sich durch ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch aus­weisen, außerdem, wenn sie über ein Jahr die Schule bereits verlassen haben, ein Attest der Ortsbehörde über ihre Unbescholtenheit beibringen.

Cassel am 11. September 1866.

Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-Vereins.

Wird veröffentlicht.

Caffel am 13. September 1886.

Der Regierungs-Präsident.

J. V.: Althaus.

Der vorstehenden Bekanntmachung füge ich hinzu, daß die land­wirthschaftliche Schule in Marburg sich in weiten Kreisen eines guten Rufes erfreut. Da die Anstalt sich in hohem Maße bewährt und von Bauernsöhnen aus dem hiesigen Kreise besucht wird, so hat der Vorstand des hiesigen landwirthschaftlichen Kreisvereins es sich zur Aufgabe gestellt, die genannte landwirthschaftliche Schule bei jeder Gelegenheit den Ver­einsmitgliedern zu empfehlen. Der Verein wird hierin durch die schon öfters gehaltenen Vorträge des Direktors der Anstalt Herrn Dr. Heffe unterstützt.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich dahin zu wirken, daß Söhne von Landwirthen aus dem hiesigen Kreise der land­wirthschaftlichen Winterschule in Marburg wiederum zugeführt worden. Hanau den 1. Oktober 1886.

V 6163

Der Königliche Landrath I. V.: Baabe.

Verzeichnis

der von den Commissionen im Herbst 1886 im Stadt- und Landkreise Hanau angekörten und revidirten Zuchtbullen.

1. Bezirk (Hanau).

1) Bruchköbel, Bullenhalter: Heinrich Fliedner; Privathaltung mit accordmäßigem Vertrag; braungescheckter Bulle, 3 Jahre alt, ver­edelten hiesigen Landschlages; II.*) II.*) II.*)

2) Gelbroth gescheckter Bulle mit weißem Kopf, IV2 Jahre alt, Berner Abkunft; II. II. II.

3) Rothgescheckter Bulle mit dreieckigem Stern, F/t Jahre alt, Berner Kreuzung; II. II. II. 230*).

4) Groß auh eim, Bullenhalter: Gastwirth Philipp Huth; Privathaltung mit accordmäßigem Vertrag: Rothgescheckter Bulle mit weißem Kopf, kleinen rothen Flecken am linken Auge, 2'/s Jahre alt, Berner Abkunft; 11. II. II.

5) Rothgescheckter Bulle mit weißem Kopf, 2* 2 Jahre alt, Berner Abkunft; II. li. H.

6) Gelber Bulle mit breiter Bläffe und weißen Hinterschenkeln, 1% Jahre alt, Berner Abkunft; II. II. II. 400.

7) Großkrotzenbur g, Bullenhalter: Magnus Krämer; Privat­haltung mit accordmäßigem Vertrag; gelb und graugestreifter Bulle mit Stern und weißen Flecken über den Körper, 2^4 Jahre alt, Berner Kreuzung; II. II. IL

8) Braun-rother Bulle mit Bläffe, weißen Streifen über den Rücken, auch unter der Brust, dem Bauche und an den Extremitäten weiß, 272 Jahre alt, hiesigen Landschlags; III. II. II. 240.

9) Stadt Hanau, Bullenhalter: Oeconom Jakob Neuling; Privathaltung mit accordmäßigem Vertrag; schwarzgescheckter Bulle mit kleinem Stern, 3 72 Jahre alt, Ostfriesische Ra?e; 11. II. 11.

10) Rothgescheckter Bulle mit weißem Kopf und rothen Flecken an demselben, 272 Jahre alt, Berner Kreuzung; III. II. II.

11) Graugescheckter Bulle mit Stern, 23/4 Jahre alt, Ostfriesische Ra?e; H. II. II.

12) Schwarzgescheckter stichelhaariger Bulle mit Stern, l3/4 Jahre alt, Berner Kreuzung; III. II. II. 300.

13) Kesselstadt, Bullenhalter: Karl Reichhard; Privathaltung mit accordmäßigen Vertrage; weiß- und rothgefleckter Bulle mit weißem Kopf und rothen Flecken um das linke Auge, 3 Jahre alt, Berner Kreuzung; II. II. 11. 160.

14) Mittelbuchen, Bullenhalter: Friedrich Brosch, Privat­haltung mit accordmäßigem Vertrag; schwarzgescheckter Bulle mit kleinem Stern, 28/4 Jahre alt, Ostfriesische Ra?e; II. II. II.

15) Rothgescheckter Bulle mit weißem Kopf und rothen Flecken an beiden Augen, F/4 Jahre alt, Berner Kreuzung; III. IL II. 400.

16) Niederissigheim, Bullenhalter: Peter Gles; Privat­haltung mit accordmäßigem Vertrag; gelber Bulle mit weißem Kopf und kleinen gelben Flecken an jedem Auge, auch einzelnen weißen Flecken am Körper und vier halbweißen Beinen, l3/4 Jahre alt, Berner Abkunft; II. II. II. 130.

17) Oberissigheim, Bullenhalter: Müller Philipp Ruth, Privathaltung mit accordmäßigem Vertrag; rothgescheckter Bulle mit etwas gefleckter Blässe, 3 Jahre alt, Berner Kreuzung; III. II. II.

18) Rothgescheckter Bulle mit weißem Kopf und Spiegelaugen, auch braunen Flecken auf der Nase und am Kinn, l3/4 Jahre alt, Berner Kreuzung; HI. II. II. 190.

19) Rüdigheim, Bullenhalter: die Gemeinde, bei Michael Weck­mann in Futter und Pflege; rothgescheckter Bulle mit weißem Kopf, 47g Jahre alt, Berner Abkunft; II. II. II.

20) Bei Peter Dörr 3er in Futter und Pflege; rother Bulle mit weißem Kopf, weißen Flecken auf der rechten Rippenwand, unter dem Bauche und theilweise an den Schenkeln weiß, 17g Jahre alt, Berner Abkunft; II. II. II. 170.

*) Die römischen Ziffern bedeuten: 1 Qualität der Bullen, 2 Fütterung, Reinlichkeit». Lager, 3 Stallung resp. Spruugplatz; (I sehr gut, II gut, HI genügend, IV gering) Die arabischen Ziffern bedeuten die Änzahl der sprungfähigen Thiere in einer Ge­meinde; (finb mehrere Bullentzalter in einer Semeiude, so ist diese Zahl tei dem Letzten angegeben).