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Fäürlich 9 Mari Halbj.4M.S0Pfg.

iöierteljährlich

2 Mar! Psg. Für auSwürttge Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag. Dteeinzelne Stum­mer 10 Psg.

Hamuer Artiger.

Zugteich Amtliches ^rgan für Ktcröt- und Lcrnökveis ^anau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 226

Montag den 27. September

1886.

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. Oktober 1886 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für StaM- und Landkreis Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtliche« Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeige«. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.

__________Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 2. Verloosung von 3*/rprocentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern ge­zogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1887 ab, gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuldscheine nebst Zinsscheinanweisungen, bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Tauben­straße 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und bei der Kreiskaffe zu Frankfurt a. M.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden--- Tilgungskasse zu Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Januar 1887 ab bewirkt.

Mit den verloosten Staatsschuldscheinen sind die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe XX abzuliefern.

Mit dem 1. Januar 1887 hört die Verzinsung der verloosten Staatsschuldscheine auf.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Staatsschuldscheine über die Zahlungsleistung nicht einlaffen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin den 3. September 1886.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Wird hierdurch veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß die vor- « ^ummernliste dahier eingesehen werden kann, auch in den Ge- schaftslokalen der Königlichen Steuerkaffen offen gelegt ist.

Hanau den 22. September 1886.

V 6315

Der Königliche Landrath J. V.: Baabe.

, m Polizei-Verordnung.

Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867

über die Polizeiverwaltung und der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird unter Zu­stimmung des Oberbürgermeisters dahier Folgendes verordnet:

Art. 1.

In den Straßen der Stadt, in welchen erhöhte Bürgersteige herge­stellt sind oder hergestellt werden, dürfen die Haus- und Tagwaffer Sei­tens der Adjacenten im öffentlichen Verkehrsinteresse nur unter der Ober­fläche des Bürgersteigs vermittelst überdeckter Rinnen resp, eiserner Röh­ren in der von der Polizeibehörde vorzuschreibenden Weise nach den Straßenrinnen abgeleitet werden.

Art. 2.

Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmmung wird mit einer Geld­buße bis zu 30 Mk. eventuell entsprechender Haft bestraft.

Hanau am 18. September 1886.

Der Königliche Landrath

Gf. B i s m a r ck.

In Folge einer Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten wer­den hierdurch die Unternehmer der bis jetzt noch nicht zur Anmeldung gelangten, zur Eisen- und Stahl - Berussgenoffenschaft gehörigen Betriebe aufgefordert, ihre Anmeldung alsbald zu bewirken. Die Formulare zur Anmeldung sind in der hiesigen Waisenbuchdruckerei erhältlich.

Hanau am 21. September 1886.

Der Königliche Landrath

V. 6134. J. V.: Baabe.

Der Metzger Johannes Ostwald in Oberdorfeiden beabsichtigt auf seinem daselbst Nr. 20 belegenen Grundstücke Grundbuch Art. 3 B. 292/187 311/192 309/188 eine Schlächterei zu errichten.

Gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen hier anzubringen sind. Zeich­nung und Beschreibung liegen im Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen.

Hanau am 20. September 1886.

Der Kreisausschuß des Landkreises Hanau.

A. 1146. Gf. Bismarck,

Königlicher Landrath.

Der Fabrikant Julius Rütgers zu Berlin beabsichtigt auf seinem zu Großauheim K. 356/2 und 439/2 belegenen Fabrik-Grundstücke einen Arbeiterraum und Kohlenschuppen zu bauen.

Dies wird nach den Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen hier anzubringen sind. Zeich­nung und Beschreibung der neuen Anlage liegen im Bureau des Unter­zeichneten zur Einsicht offen.

Hanau am 20. September 1886.

Der Kreisausschuß des Landkreises Hanau.

A. 1145. Gf. Bismarck,

Königlicher Landrath.

Das Ausschreiben vom 21. Juli d. I. (Hanauer Anzeiger Nr. 170) um Nachricht über den Aufenthaltsort des Kürschner Wilhelm Kas­par Kubis, geboren am 6. Januar 1858 in Ratibor, wird hiermit erneuert.

Hanau am 23. September 1886.

Der Königliche Landrath

P. 4454 J. V.: Baabe.

Gefunden: Eine s. g. Kuhdecke. Ein leeres Portemonnaie. Ein Wagentuch (auf der Friedberger Landstraße bei Hanau).

Verloren: Die Hälfte von einem goldenen Zwicker; dem Wie- derbringer eine Belohnung.

Entlaufen: Ein junger gelber Hund mit geschnittenen Ohren und Ruthe.

Hanau am 27. September 1886.

Aus Königl. Landrathsumt.