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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Mittwoch den 22. September
Nr. 222.
Abonnements-Einladung.
Mit dem 1. Oktober 1886 beginnt ein neues Abonnement auf den „Han«mer Anzeiger", ungleich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält feinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
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Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches.
. Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete landwirthschaftliche Winterschule hat die Aufgabe, in zwei Wintercursen Bauernsöhne und andere junge Leute, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, zu denkenden Landwirthen zu erziehen und für den landwirthschaftlichen Beruf derart auszubildeu, daß sie befähigt sind, ein Landgut rationell zu bewirthschaften, um daraus den möglichst höchsten Ertrag zu ziehen.
Dieser Aufgabe hat die Schule bisher durchaus entsprochen. Die Schüler haben nach Erledigung eines zweijährigen Wintercursus bei Wiedereintritt in die väterliche Wirthschaft zu deren Hebung wesentlich mitgewirkt und diejenigen derselben, welche wegen ausreichender Hülfs- kräfte oder aus anderen Gründen in die väterliche Wirthschaft nicht wieder eingetreten sind, haben durch Vermittelung des Direktors der Winterschule als Verwalter auf größeren Gutswirthschaften Stellung gefunden und den daselbst an sie gemachten Anforderungen genügt.
Bei den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaftlichen Betrieb müssen wir die Landwirthe dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne in den landwirhschaftlichen Lehrgegenständen Sorge zu tragen, und zu diesem Zweck ihnen den Besuch der landwirthschaftlichen Winterschule in Marburg für ihre Söhne empfehlen. Wir hoffen umsomehr auf einen zahlreichen Besuch dieser Anstalt, als die diesjährige Ernte den Landwirthen neuen Muth zur Verbesserung ihrer Wirthschaft geben wird.
Dank der Fürsorge des letzten hohen Communal-Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr- und Hülfsmittel durch Einrichtung eines Laboratoriums für chemische, physikalische und mikroskopische Arbeiten wesentlich vervollständigen können und wird weiter durch den Besuch von reno- nnrten Wirthschaften größerer Landwirthe, von Zuckerfabriken, Brennereien, Molkerei-Anstalten den jungen Leuten Gelegenheit geboten, das von ihnen theoretisch Erlernte in praktischer Ausführung kennen zu lernen.
Der Unterricht des nächsten Wintercursus beginnt Freitag den
October d. I., Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen zur Aufnahme sind zeitig vorher an den Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule m Hesse in Marburg zu richten, welcher etwaigen weiteren Aufschluß über die Schule geben wird. Derselbe, welcher auch außerhalb der Schulzeit die Schüler streng überwacht, ist gern bereit, für ein passendes Unterkommen der Schüler in gut beleumundeten Familien zu sorgen. Für Wohnung, Verköstigung, Feuerung und Licht hat ein Schüler monatlich 30 bis 45 Mark zu zahlen. Das Schulgeld beträgt 45 Mark
1886.
für den Winter, wovon die Hälfte am 15. Oktober d. J. und die andere Hälfte am 15. Januar 1887 zu entrichten ist.
Die aufzunehmenden Schüler müssen das 15. Lebensjahr überschritten haben und sich durch ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch aus- weisen, außerdem, wenn sie über ein Jahr die Schule bereits verlassen haben, ein Attest der Ortsbehörde über ihre Unbescholtenheit beibringen.
Cassel am 11. September 1866,
Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-Vereins.
Wird veröffentlicht.
Cassel am 13. September 1886.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Althaus.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die Herren Bürgermeister und Ortspolizei-Verwalter veranlasse ich hierdurch die sämmtlichen Quittungen über gelieferte Marschfourage und gestellten Vorspann, sowie die Quartierbescheinigungen bis längstens zum 26. d. Mts. an mich einzusenden.
Hanau am 21. September 1886.
Der Königliche Landrath
M. 4632. Gf. Bismarck.
t Von den Schwurgerichten.
Es gab eine Zeit, da man sich eine geordnete Strasrechtspflege ohne Schwurgerichte gar nicht denken zu können schien. Sie gehörten mit zu den Forderungen, welche im Jahre 1848 am lautesten erhoben wurden. Dabei steht freilich außer Frage, daß das Verlangen nach Geschworenengerichten vor vier und mehr Jahrzehnten nicht sowohl einem starken Mißtrauen in die Unparteilichkeit und Befähigung der studirten Richter, als vielmehr politischen Motiven entsprang: die Geschworenengerichte sollten zur Demokratistrung des Staatslebens beitragen.
Der achtzehnte deutsche Juristentag hat sich vorige Woche eingehend mit der Betheiligung des Laienelements an der richterlichen Thätigkeit beschäftigt. In der Abtheilung für Strafrecht war man ziemlich allgemein der Meinung, daß sich die Schöffengerichte, bei denen Laien im Verein mit einem den Vorsitz führenden Richter das Urtheil nicht nur über die Thatfrage, sondern auch über das Strafmaß finden, in der Praxis bewährt haben. Dagegen sprach sich über die Geschworenengerichte die Mehrheit dahin aus, daß sie „das ihnen entgegengebrachte Vertrauen nicht verdienen." Ein Redner wollte in seiner Praxis keinem Richter begegnet sein, der den Schwurgerichten das Wort rede; ein Anderer stellte fest, daß sie an Sympathie im Volke verloren haben.
Das Plenum des Juristentages hat sich diese schroffe Verurtheilung nicht zu eigen gemacht; im Plenum überwog die Ansicht, daß genügendes Material noch nicht vorliege, um über eine so wichtige Einrichtung, die allgemein im Reiche erst seit 7 Jahren besteht, kurzer Hand den Stab zu brechen. Aber man beschloß, „daß das Institut dringend der Reform bedürftig sei." Die Haltung des Juristentages richtete sich also nicht gegen die Betheiligung des Laienelements überhaupt, sondern gegen die bestehende Form der Schwurgerichte, an deren Stelle ein großer Theil der Versammlung lieber erweiterte Schöffengerichte, in denen Laienrichter mit Berufsrichtern zusammen wirken, setzen möchte.
Wir beabsichtigen nun nicht, in eine Beurtheilung der Schwurgerichtsfrage einzutreten. Aber es verdient doch jedenfalls besondere Beachtung, daß eine Versammlung von Juristen, die überwiegend nicht auf conservativem Standpunkte stehen, sich zu sehr starken Zweifeln an der Vortrefflichkeit der Schwurgerichte veranlaßt sieht. Die Freisinnige Zeitung hat sich beeilt, jene Juristen als „Zünftler" zu verschreien und ein anderes gesinnungsverwandtes Blatt versteigt sich dazu, die Schwurgerichte als eine „Haupterrungenschaft geistiger Entwickelung" zu bezeichnen und die alten demokratischen Phrasen von einem Volksgericht, das die Anschauung des Volkes zum Ausdruck zu bringen habe, wieder auszukramen. Umgekehrt ist das socialdemokratische Berliner Volksblatt gerade deshalb mit den Schwurgerichten unzufrieden, weil hier nicht das Volk im socialdemokratischen Sinne, der Arbeiter und der kleine Mann, sondern nur Wohlhabende zu Gerichte säßen.