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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 218.

Freitag den 17. September

. 1886.

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. Oktober 1886 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigste« politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hananer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nachbenannten Ver­eine :

1) der Arbeiter-Bezirksverein der Oranienburger Vorstadt und des Wedding,

2) der Arbeiter-Bezirksverein der Rosenthaler Vorstadt,

3) der Louisenstädtische BezirksvereinVorwärts",

4) der Bezirksverein des werkthätigen Volkes der Schönhauser Vorstadt,

5) der Bezirks vereinSüd-Ost" nach §. 1 Absatz 2 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes- Polizeibehörde verboten worden sind.

Berlin den 1. September 1886.

Der Königliche Polizei-Präsident, von Richthofen.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R. G.- Bl. S. 351) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in polnischer Sprache gedruckte Flugblatt, welches mit der Ueber- schrift: »Robotnicy (Arbeiter)" und der Unterschrist:Komitet robot- niczy (Arbeiter.Comitö)" versehen ist, und auf welchem weder der Ort, noch der Drucker und Verleger angegeben sind, nach §.11 des gedachten G^ktzes durch die unterzeichnete Landes - Polizeibehörde verboten wor­den ist.

Posen den 3. September 1886.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

G a e b e l.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift:

Arbeiter! Bürger! und den Anfangsworten: Nun schon 8 Jahre versucht eine wüthende Reaktion u. s. w., und den Schlußworten:Hoch

die Sozialdemokratie!", angeblich gedruckt in der Vereinsdruckerei Hottingen-Zürich,

nach §.11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landes- polizeibewegen verboten worden ist.

Berlin den 7. September 1886.

Der Königliche Polizei-Präsident, von Richthofen.

Tagesscha«.

Berlin, 16. Septbr. In Gemäßheit der Allerhöchsten Verord­nung vom 5. b. Mts. fand heute die Eröffnung des Reichstages im Sitzungssaale desselben statt. Als bald nach 2 Uhr die Mitglieder des Bundesraths unter Vorantritt des Stellvertreters des Reichskanzlers, Staatsministers v. Boetticher, den Saal betraten, erhoben sich die dort versammelten Abgeordneten von ihren Plätzen. Der Staatsminister v. Boetticher verlas hierauf folgende Ansprache:

Geehrte Herren!

Se. Majestät der Kaiser haben mich zu beauftragen geruht, den Reichstag zu eröffnen.

Die Berufung deffelben ist zu dem Zwecke erfolgt, um Ihnen das mit der Königlich spanischen Regierung vereinbarte Abkommen über die Verlängerung des am 12. Juli 1883 zwischen dem Deutschen Reich und Spanien abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsvertrages vorzulegen, dessen Geltung mit dem 30. Juni 1887 abläuft. Die wegen Verlänge­rung dieses Vertrages getroffene Vereinbarung wird Ihnen unverzüglich mit dem Anträge zugehen, derselben Ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Nach der übereinstimmenden Auffassung der verbündeten Regierungen entspricht die Verlängerung des Vertrages den Interessen und Wünschen unseres Handels und unserer Gewerbthätigkeit. In den betheiligten Krei­sen aber wird im Interesse der geschäftlichen Dispositionen Werth darauf gelegt, sobald wie möglich jede Ungewißheit über die Fortdauer des Ver­trages ausgeschlossen zu sehen. Um die rechtliche Geltung der vereinbar­ten Verlängerung endgültig sicher zu stellen, hat daher die Ratifikation derselben ohne Verzug in Aussicht genommen werden müssen.

Die verbündeten Regierungen würden, ebenso wie sie hierzu im Jahre 1883 bereit waren, geneigt gewesen sein, die Ratifikation herbei- zuführen, ohne zuvor den Reichstag zu versammeln, in der Hoffnung, daß ihnen für dies Verfahren die Indemnität ohne Anstand nachträglich be­willigt werden würde. Nach der Aufnahme indessen, welche das damals beobachtete Vorgehen in der publizistischen Beurtheilung und insbesondere bei den darauf folgenden Verhandlungen des Reichstages gefunden hat, sind sie der Meinung, daß es für sie geboten erscheint, den von der Ver­fassung vorgezeichneten Weg genau einzuhalten, den definitiven Abschluß des Vertrages aber nicht bis zum nächsten regelmäßigen Zusammentritt des Reichstages in Unsicherheit lassen zu sollen.

Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet."

Hierauf brächte der bisherige Präsident des Reichstages, Abgeord­nete von Wedell-Piesdorf, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung begeistert ein- stimmte.

(Aus d em Reichstage.) Nachdem bei gestriger Eröffnung der außerordentlichen Session des Reichstages die Beschlußfähigkeit des Hauses festgestellt war, schritt man sofort zu den Wahlen. Dem Vor­schläge des Abg. Dr. Windthorst (Centrum), den bisherigen Gesammt- vorstand des Hauses durch Akklamation wiederzuwählen, wurde vom Abg. Hasenclever Namens seiner sozialdemokratischen Fraktionsgenossen wider­sprochen, da Herr v. Wedell-Piesdorf in seiner Eigenschaft als Päsident der Regierung in Magdeburg einem von hier ausgewiesenen Sozialdemo- kraten auf Grund einer älteren Polizeiverordnung den Aufenthalt in Aschersleben versagt und dadurch das Vertrauen in seine unparteiische Geschäftsführung verloren habe. Nach einer längeren Geschäftsordnungs- debatie, in welcher gegen das sozialdemokratischerseits beliebte Verfahren, ! die Person des Präsidenten zu einer Kritik zu machen, allseitig Ver- Wahrung eingelegt wurde, wurde das bisherige Präsidium mittelst Abgabe