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Zugleich Amtliches ^rgan für SLcröt- unö Lcrnökveis ^anau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Samstag den 11. September

Nr. 213.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.-G.-Bl. S. 351) werden hierdurch folgende Druckschriften, beginnend mit den Worten:

1) Aufruf!

An die Maurer Königsbergs!

Schon seit geraumer Zeit u. s. w.;

2) Aufruf!

An die Metallarbeiter aller Branchen Königsbergs!

Schon seit geraumer Zeit u. s. w.;

3) Aufruf!

An die Schneider Königsbergs!

Schon seit geraumer Zeit u. s. w.;

4) Aufruf!

An die Zimmerer Königsbergs!

Schon seit geraumer Zeit u. s. w.

(Verantwortlich G. Slomke, Hinter - Roßgarten 61 B., Druck von H. Suter Nachfolger, Königsberg i. Pr.), durch die unterzeichnete Landes-Polizeibehörde verboten.

Gleichzeitig wird die von dem Polizei-Präsivium in Königsberg vor­genommene Beschlagnahme der bereits gedruckten Exemplare obiger Flug­blätter, sowie des Manuskripts zu einem gleichem Aufruf an die Tape- zirer, Schuhmacher und Tischler Königsbergs aufrecht erhalten.

Königsberg i. Pr., den 24. August 1886.

f Der Königliche Regierungs-Präsident.

In Vertretung: Höpker.

t Die Einberufung des Reichstages.

Der Reichstag ist zu einer außerordentlichen Session auf den 16. September einberufen worden, um zu dem am 28. August in Madrid unterzeichneten Abkommen über die Verlängerung des deutsch-spanischen Handelsvertrages seine Zustimmung zu ertheilen. In der freisinnigen Presse wird die Einberufung des Reichstages getadelt, weil kein genügender Grund zur Eile vorhanden sei und das Blatt des Abg. Richter meinte in seiner oft geradezu lächerlichen Feindschaft gegen die Regierung sogar, es handele sich darum, Material für eine Auflösung des Reichstages zu sammeln. Die Zustimmung der Volksvertretung zu dem deutsch-spanischen Abkommen ist jetzt auf einmal eine bloße Förmlichkeit, mit der es durch- ' aus keine Eile hat, während im Sommer 1883 die vorläufige und unter Vorbehalt der Zustimmung des Reichstags geschehene Inkraftsetzung der Tarifbestimmungen des deutsch-spanischen Handelsvertrags die Fortschritts­partei in die größte Aufregung versetzte. Obgleich die Vertreter von Industrie und Handel lebhaft gewünscht hatten, sofort in den Genuß der Vortheile des Vertrags zu treten und obgleich augenfällig für das Vor­gehen des Reichskanzlers auch die Rücksicht auf den Reichstag selbst mit maßgebend war, der soeben erst eine lange Session beendigt hatte, wurden i doch von der Fortschrittspartei die lautesten Klagen überVerfassungs- i bruch" erhoben und die Berufung auf die Interessen der Industrie als unerhört" und die Rücksicht auf die persönliche Belästigung der Reichs- tags-Mitglieder alsunglaublich" bezeichnet. Die Fortschrittspartei hat denn auch gegen die nachgesuchte Indemnität d. h. gegen die Anerkennung ' gestimmt, daß die Regierung in guter Absicht und aus hinreichenden Gründen wider den Wortlaut der Verfassung verstoßen habe. Die Partei brauchte eben einenVerfassungsbruch" für ihre Agitation. Jetzt ist die Sache auf eimal ganz anders, jetzt ist die Genehmigung des Vertrages durch den Reichstag wie gesagt eine reine Förmlichkeit, mit der es nichts besonderes auf sich hat.

Gegen den Inhalt des neuen Abkommens mit Spanien, durch welches der alte bis zum 30. Juni 1886 gültige Handelsvertrag bis zum 1. Februar 1892 verlängert wird, dürfte von keiner Seite etwas erugewendet werden. Der Handelsvertrag hat sich für die Entwicklung und Förderung unserer Handelsbeziehungen zu Spanien bewährt. Jns- | besondere weist der deutsche Ausfuhrhandel nach Spanien ungeachtet der

1886.

Störungen, welche der Verkehr durch Cholera und Ueberschwemmungen in Spanien zeitweise erlitten hat, fortdauernd erfreuliche Ergebnisse auf. Für die Verlängerung des Vertrags lag umsomehr Veranlassung vor, als Frankreich durch einen bis zum 1. Februar 1892 gültigen Vertrag mit Spanien eine feste Grundlage für seine Handelsbeziehungen zu diesem Lande geschaffen hat und neuerdings auch den britischen Provenienzen das Recht der Meistbegünstigung in Spanien auf eine Reihe von Jahren ver­tragsmäßig eingeräumt worden ist. Nach Artikel II des neuen Abkommens sollen die Ratifikationsurkundenbaldthunlichst" in Madrid ausgetauscht werden; schon aus diesem Grunde erschien die baldige Einberufung des Reichstages für geboten.

Tagesschau.

Berlin, 10. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König haben bezüglich der Führung ausländischer Fürsten in der Rangliste das Nachstehende bestimmt: 1) Alle ausländischen (nicht deutschen) Fürsten, welche in irgend welcher Form in Beziehung zur Armee stehen, werden künftig ohne Angabe eines militärischen Ranges in der Rangliste geführt und in die Anciennetätsliste nicht ausgenommen. 2) In Betreff Anlegung der Gradabzeichen wird angenommen, daß alle nicht deutschen regierenden Herren zur preußischen Uniform mindestens die Abzeichen der General- Majors tragen, während es durchaus ihrem Ermessen überlassen bleibt, auch zur preußischen Uniform diejenigen Gradabzeichen anzulegen, welche sie zu ihrer heimathlichen Uniform tragen. 3) Die übrigen zur preußi­schen Armee in Beziehung stehenden Mitglieder ausländischer regierender Familien werden bezüglich Anlegung der Rangabzeichen in der preußischen Armee als demjenigen Range angehörend angesehen, welchen sie in ihrer heimathlichen Armee bekleiden.

Berlin, 10. Sept. Der Bundesrath ertheilte, nach den Fr. N." der Vorlage und dem Ausschußberichte, betreffend die Ver­längerung des deutsch-spanischen Handels- und Schifffahrtsvertrages seine Zustimmung.

Berlin, 10. Sept. Es sind über die bei der Armee während der diesjährige» Herbstübungen vorgekommenen Erkrankungen und Todes­fälle an Hitzschlag sehr übertriebene Nachrichten in die Oeffentlichkeit ge­drungen. Nach den vom Kriegsministerium am 8. September erforderten telegraphischen Meldungen der Corps-Generalärzte sind bei den vierzehn der peußischen Contingentsverwaltung ungehörigen Armeekorps 84 leichte und schwere Erkrankungsfälle durch Hitzschlag vorgekommen, darunter sieben mit tödtlichem Ausgange.

Berlin, 10. Septbr. Der Oberpräsident Graf von Zedlitz- Trützschler zu Posen ist zum Staats-Kommissar bei dem Neuen landschaft­lichen Kreditverein der Provinz Posen ernannt worden.

DieK. Ztg." schreibt: Trotz der ganz ungewöhnlichen Hitze des diesjährigen Spätsommers gehen höchst erfreulicherweise Meldungen über vorgekommene Fälle von Hitzschlag mit tödtlichem Ausgange, nament­lich auch von den gegenwärtig im Manöver befindlichen Truppen, nur in sehr vereinzelten Fällen ein. Wir schreiben dies der immer mehr platz­greifenden Erkenntniß zu, daß der Genuß von Wasser oder andern Flüssig­keiten bei großer Erhitzung des Körpers nicht schädlich, sondern sogar geboten ist. Es läßt sich ja keinesweigs leugnen, daß zu schnelles und übermäßiges Trinken bei starker Erhitzung schwere Krankheiten oder gar den augenblicklichen Tod zur Folge gehabt hat, und deßhalb werden viele Menschen auf lange Zeit hinaus wohl nicht die Ueberzeugung fallen lassen, daß der Hitzschlag nur dadurch hervorgerufen werde. Dem ist jedoch nicht so. Der Hitzschlag entsteht bekanntlich durch eine Verdickung des Blutes, welche dadurch hervorgerufen wird, daß dem Blute des menschlichen Körpers sein Gehalt an Wasser durch andauerde heftige Ausdünstung entzogen wird. Durch die Verdickung wird der Umlauf des Blutes im Körper vollständig gehemmt, sodaß sehr bald der Tod eintreten muß. Daß einer Verdickung des Blutes durch Entziehen seines Wassergehaltes am besten vorgebeugt wird durch regelmäßiges Ersetzen des verarbeiteten Stoffes, liegt wohl auf der Hand. Ein mäßiges, regelmäßiges Wasser­trinken bei gleichmäßig bleibender körperlicher Anstrengung ist deßhalb nicht nur nicht schädlich, sondern durchaus nothwendig. Noch während des Feldzuges gegen Oesterreich 1866 war das Wassertrinken auf Märschen