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Nr. 211.

Donnerstag den 9. September

1886.

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe X zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihen von 1850 und 1852.

Die letzten Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1850 Reihe X Nr. 1 bis 7 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1886 bis 31. März 1889 bezw. bis 31. März 1890 werden vom 13. September d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie durch die Kreis- kaffe in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Vsrzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinan­weisungen nicht einlassen. Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkasien beziehen will, hat derselben die An­weisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den ge­dachten Provinzialkasien und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibung bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial­kasien mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin den 6. August 1886.

T Hauptverwaltung der Staatsschulden.

11 1780 gez. Merleker.

Cassel, den 12. August 1886.

...^ vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Formulare zu den Verzeich- nchen über die zur Empsangnahme der neuen Zinsscheine nebst Zinsschein- Anweisungen einzureichenden derartigen Anweisungen bei der hiesigen Re- gierungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich" zu haben sind.

Cl K. 3728

Königliche Regierung.

I. V. Schwarzenberg.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Die Herren Ortsvorstände haben während der diesjährigen Herbst­übungen da wo Flurbeschädigungen vorkommen können, Holzanpflanzungen, Tabaksfelder, Saaten rc., soweit sie nicht deutlich zu erkennen sind, mit Strohwischen umstecken zu lassen.

Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Ortsvor- stand die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen auf und stellt letztere in einer Liste zusammen. Auch haben die Grund­besitzer bei Vermeidung des Ausschlusses unmittelbar nach eingetretener Beschädigung letztere den Ortsvorständen anzumelden. Die erforderlichen Formulare können auf dem landräthlichen Bureau in Empfang genommen werden. In diesem Formular sind die Kolonnen 17 auszufüllen. Ko­

lonne 6 und 7 wird mit Blei ausgefüllt. Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere adurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründet keinen Anspruch auf Vergütung.

Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört wer­den mußten, begründet einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht.

Die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, in welchen Flurschäden entstanden sind, haben dies unverzüglich hierher anzuzeigen. Das Ein­treffen der Abschätzungs-Commission wird demnächst mitgetheilt werden. Die betheiligten Grunvbesitzer resp, deren Bevollmächtigte sind zu den Ab­schätzungsterminen vorzuladen.

Hanau am 30. August 1886.

Der Königliche Landrath

M. 4289. Gf. Bismarck.

Während der Herbstübungen der 49. und 50. Infanterie - Brigade, welche theils auf preußischem, theils auf hessischem Gebiete stattfinden, sind zur Wahrnehmung des Polizeidienstes, insbesondere zur Abwendung von Flurschäden durch das Publikum, Gendarmerie-Patrouillen, bestehend aus preußischen und heflischen Gendarmen und Mannschaften der Cavalle- rie, kommandirt. Das Publikum wird darauf hingewiesen, daß den An­ordnungen der Gendarmen rc. der heflischen Gendarmerie-Patrouillen auf preußischem Gebiet dieselbe Folge zu geben ist, wie denen der preußischen Gendarmen.

Hanau am 6. September 1886.

Der Königliche Landrath

M. 4362. Gf. Bismarck.

Uebersicht

über die Wirksamkeit der Natural-Verpflegungs- und Arbeits-Stationen im Landkreise Hanau während des Monats August 1886.

1) Windecken: Zahl der Unterstützten 13. An dieselben wurden ver­abreicht: 8 Mittagessen, 5 Abendessen, 5 Nachtquartiere, 3 Portio­nen Frühstück, im Geldwerth von zusammen 4 Mk. 52 Pf.

2) Langenselbold: Zahl der Unterstützten 111. An dieselben wurden verabreicht: 47 Mittagesien, 63 Abendesien, 64 Nacht­quartiere , 54 Portionen Frühstück, im Geldwerth von zusammen 47 Mk. 48 Pf.

Hanau am 6. September 1886.

Der Königliche Landrath

A. 1006. Gf. Bismarck.

Der AckermannConrad Jung 3r zu Roßdorf ist als Bürgermeister dieser Gemeinde gewählt, bestätigt und in Pflichten genommen worden.

Hanau am 4. September 1886.

Der Königliche Landrath

A. 1022. Gf. Bismarck.

Verloren: Fünfzehn Mark baar in Rollen.

Zugelaufen: Ein großer gelber Hund mit schwarzer Schnauze und geschnittenen Ohren, m. Geschl., nebst Halsband, daran fünf kleine Schellen; Empfangnahme bei Wittwe Seng zu Dörnigheim.

Hanau am 9. September 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinden Windecken, Roßdorf, Butterstädter Höfe und Kilianstädten und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Casiel Behufs Grundbuchregulirung in den Gemarkungen Windecken, Roßdorf, Butter­städter Höfe und Kilianstädten ein Aufgebot von uns erlassen ist.

Windecken, den 4. September 1886.

Königliches Amtsgericht.

Dr. Hartmann.