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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 206

Freitag den 3. September

1886.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Postanweisungen im Verkehr mit Argentinien.

Vom 1. September ab können nach Buenos-Aires Zah- ungen bis zum Betrage von 100 Pesos Gold im Wege der Postan­weisung durch die deutschen Postanstalten vermittelt werden.

Auf den Postanweisungen, zu deren Ausstellung Formulare der für den internationalen Postanweisungsverkehr vorgeschriebenen Art zu ver­wenden sind, ist der dem Empfänger zu zahlende Betrag vom Absender in Pesos und Centavos (Goldgeld, oro sellado) anzugeben; die Umrechnung auf den hierfür in der Markwährung einzuzahlenden Betrag wird durch die Aufgabe-Postanstalt bewirkt.

Die Postanweisungsgebühr beträgt 20 Pfennig für je 20 Mark, mindestens jedoch 40 Pfennig. Der Abschnitt kann zu schrift­lichen Mittheilungen jeder Art benutzt werden. Ueber die sonstigen Ver- sendungs-Bedingungen ertheilen die Postanstalten auf Erfordern Auskunft.

Berlin W., 26. August 1886.

Der Staatsfecretair des Reichs-Postamts.

v. Stephan.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Nach einer Mittheilung des Central - Vorstandes des Jnnungsver- bandes „Bund deutscher Schmiede-Innungen" zu Berlin an die Königliche Regierung zu Cassel beabsichtigt derselbe, ein möglichst kräftiges Schmiede- Jnnungs-Wesen in ganz Deutschland wieder einzuführen. Der Vorstand bittet daher, auch in dem diesseitigen Bezirke den ev. Betheiligten die Bildung neuer Schmiede-Innungen recht ans Herz zu legen. Derselbe er­klärt sich bereit, eine jede Regung zur Bildung besagter Innungen mit Rath und That unentgeltlich zu unterstützen und überall helfend einzu- treten. Indem ich die Herren Bürgermeister hiervon in Kenntniß setze, beauftrage ich dieselben, den Schmiedemeistern ihrer resp. Gemeinden diese Angelegenheit unter Hinweis auf die Nützlichkeit eines solchen einheitlichen Verbandes zur Beschlußfassung vorzutragen und auf die Bildung von Innungen hinzuwirken. Sofern sich, wie ich nicht zweifle, Theilnehmer genug zu diesem Unternehmen finden werden, wird es sich empfehlen, für Landkreis Hanau analog den Amtsgerichtsbezirken 4 Innungen zu bilden. Ueber den Erfolg Ihrer Bemühungen in vorliegender Sache sehe ich ei­nem Berichte innerhalb 2 Monaten entgegen.

Hanau am 31. August 1886.

Der Königliche Landrath

V. 5958. Gf. Bismarck.

Zugelaufen: Ein gelber Spitz w. Geschl. Ein schwarzer Hund mit weißer Brust.

Hanau am 3. September 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesscha«.

— Berlin, 2. Sept. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsul Riedel den Kaufmann Jochim Hinrich Thies zum Konsul in San Jose de Cucuta (Columbien) zu ernennen geruht.

— Berlin, 2. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten im Laufe des heutigen Vormittags längere Zeit mit dem Obersten v. Brauchitsch vom Militärkabinet und empfingen in Audienz den Militär- Attache bei der Botschaft in Rom, Major v. Engelbrecht.

— Berlin, 2. September. Anläßlich der Sedanfeier ist die Stadt reich beflaggt. Die Kriegervereine und patriotischen Gesellschaften haben zahlreiche Festlichkeiten verunstaltet. Mittags fand auf der Platt­form des Rathhanses eine Musikaufführung statt. In allen Schulen wurden Festacte abgehalten, in den Theatern wurden Festvorstellungen ge­geben. Zahlreiche Vorbereitungen werden für den Abend zur Illumination getroffen; auch das Rathhaus wird erleuchtet werden. Aus Breslau, Bremen, Weimar, Leipzig und anderen Orten liegen ähnliche Meldungen über die Sedanfeier vor. (F. N.)

— Berlin, 2. September. Graf Herbert Bismarck ist vom Urlaub zurückgekehrt und hat die Geschäfte des Staatssecretärs und, da Graf Berchem heute seinerseits in Urlaub gegangen ist, gleichzeitig die Geschäfte des Unterstaatssecretärs im Auswärtigen Amt übernommen.

— Berlin, 1. Sept. Minister von Giers der auf Wunsch des Czaren seine Rückreise bsschleunigt, trifft bereits am Freitag hier ein und wird voraussichtlich noch an demselben Tage eine erneute Zusammen­kunft mit dem Fürsten Bismarck haben.

— Dem „Marine - Verordnungsblatt" Nr. 17 liegt das Reglement über die Ergänzung des Personals für den höheren Marine-Verwaltungs­dienst, genehmigt durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 24. August 1886, bei. Die Beamten des höheren Marine-Verwaltungsdienstes ergänzen sich in der Regel aus Militär-Intendantur-, Gerichts- und Regierungs - Refe­rendaren, welche mindestens ein Jahr lang mit gutem Erfolge als Refe- rendarien beschäftigt gewesen sind, Reserve- oder Landwehr-Offiziere sind, oder durch ein Attest des Bezirks - Kommandos nachweisen, daß ihre Er­nennung zum Offizier zu erwarten steht.

— Mit dem 1. Oktober treten die von dem Minister der öffent­lichen Arbeiten erlassenen allgemeinen Vorschriften über die Behandlung der Fundsachen im Bereiche der Staatseisenbahn-Verwaltung in Kraft. Danach werden unter anderm am Sitze der Königlichen Eisenbahn- directionen in Bromberg, Breslau, Berlin, Magdeburg, Alton«, Hannover, Erfurt, Frankfurt a. Main und Köln Fund-Amtsstellen mit der Aufgabe errichtet, die im Bereiche der betreffenden Direktionsbezirke zurückgelassenen und an die Bahnverwaltung abgelieferten Gegenstände bis zum Verkaufe, beziehungsweise bis zur Rückgabe an die Berechtigten aufzubewahren und den letztern die Wiedererlangung abhanden gekommener Gegenstände nach Möglichkeit zu erleichtern. Der Geschäftsbereich der Fundstelle in Köln umfaßt die Bezirke der königl. Eisenbahndirektionen (rechts- und links­rheinischen) zu Köln und der königl Eisenbahndirektion in Elberseld. Alle Eisenbahnbeamten, Bahnhofs-Gastwirthe und im Dienste der Eisen­bahnverwaltung befindlichen Arbeiter sind verpflichtet, die von ihnen auf der Strecke, den Bahnhöfen, Bahnhallen, in den Zügen, den Wartesälen, überhaupt im Bezirk der Bahnverwaltung gefundenen Gegenstände, welche nicht sogleich den Berechtigten zurückgegeben werden können, gleichviel ob solche vermuthlich von Reisenden oder andern Personen herrühren, ge­hörigen Orts abzuliefern, wofür die erforderlichen Vorschriften gegeben sind. Lebensmittel ohne besonderen Werth sind den Abliefernden zurück- zugeben. Sonstige leicht verderbliche Gegenstände, auch herrenlose Thiere, sind nach vorher einzuholender Genehmigung des vorgesetzten Betriebs­amts, in ganz dringenden Fällen auch ohne weiteres, „bestmöglich öffent­lich zu verkaufen." Auf allen Stationen und Haltestellen sind Muster für Verlustanzeigen unentgeldlich abzulassen. Jede solche Anzeige ist von dem Stationsvorsteher ohne Verzug an die Fund-Amtsstelle zu senden, wenn sich der betreffende Gegenstand nicht auf der Station selbst noch befindet. Die Einsendung erfolgt gebührenfrei als Dienstsache. Zur Unterweisung der Reisenden dienen in den Wärtesälen und Vorhallen sämmtlicher Stationen und Haltestellen gedruckte Bekanntmachungen, ebenso Benachrichtigungen in den einzelnen Wagenabtheilungen.

— Dresden, 2. September. Der König von Portugal ist heute Vormittag nach Gotha abgereist; der König, Prinz Georg und Prinzessin Joseph« gaben demselben das Geleit zum Bahnhof.

— Der Magistrat von Nürnberg theilt mit, daß der Commis Karl Gauckler nach Verübung eines Diebstahls von 71,000 Mark in Werthpapieren seit dem 30. August d. J. flüchtig ist. G. ist 20 Jahre alt, klein, bartlos, hat schwarze kurz abgeschnittene Haare, ist bekleioet mit grauem Anzug und Matrosenhut, trägt zwei Brillantringe und ein Pince-nez.

— Aus Franken theilt das Schweins. Tageblatt mit, daß bei der Sparkasse eines Landstädtchens vor 23 Jahren 120,000 Gulden angelegt waren, gegenwärtig aber 2,500,000 Mark angelegt sind. Es schließt daraus, daß der Wohlstand der dortigen bäuerlichen Bevölkerung bedeutend gestiegen ist.

— Wien, 2. September. Die „Politische Correspondenz" ver­öffentlicht den Wortlaut der Note des bulgarischen Ministers des Aeußern vom 24. August, welche die bekannten Vorgänge in Bulgarien recapitulirt