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Nr. 202.
Montag den 30. August
1886.
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Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe X zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihen von 1850 und 1852.
Die letzten Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1850 Reihe X Nr. 1 bis 7 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1886 bis 31. März 1889 bezw. bis 31. März 1890 werden vom 13. September d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie durch die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen. Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibung bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kaffen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 6. August 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 1780 gez. Merleker.
Cassel, den 12. August 1886.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Formulare zu den Verzeich- niffen über die zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine nebst Zinsschein- Anweisungen Unzureichenden derartigen Anweisungen bei der hiesigen Re- gierungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks „unentgeltlich" zu haben sind.
Königliche Regierung.
CI K. 3728 I. V. Schwarzenberg.
Bekanntmachung.
Uebersichtskarte der überseeischen Post-Dampfschiffslinien im Weltpostverkehr.
9™JRei(f)S - Postamt ist die Uebersichtskarte der überseeischen Post- DampfZchiffslinlen im Weltpostverkehr, unter Berücksichtigung der neuen Deutschen Post-Dampferlinien nach Asien und Australien, in einer neuen Auflage bearbertet worden, welche ein Bild des gegenwärtigen Umfanges des Weltpostvereins und der Postverbindungen nach den außereuropäischen Deutschen Konsulatsorten liefert.
„ ßarte ist ein Verzeichniß der in Betracht kommenden Post- Lampf,chiffsltmen unter Angabe der den Betrieb wahrnehmenden Schiff- morivgefellschaften, der Anlegehäfen, der Entfernungen in Seemeilen von Hafen zu Hafen und der planmäßigen Ueberfahrtsdauer beigegeben. Die
Dampferlinien sind je nach der Nationalität der Schiffe mit verschiedenartigen Zeichen angegeben, und zwar diejenigen der Deutschen Reichs- Postdampfer roth, die der fremden Schiffe schwarz.
Die Karte kann durch Vermittelung der Postanstalten des Reichs- Postgebiets von dem Kursbüreau des Reichs - Postamts, sowie im Wege des Buchhandels von der Verlagsbuchhandlung von Julius Springer in Berlin N., Monbijouplatz Nr. 3, zum Preise von 1 Mk. für das Exemplar bezogen werden.
Berlin W., 18. August 1886.
Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.
v. Stephan.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Gefunden: Ein Steuerzettel für Peter Grün 3r aus Groß- auheim. Ein schwarzer Glacehandschuh (rechter). Zwei Meffer. Eine Broche. Eine Anzahl Postkarten (auf der Post liegen geblieben).
Verloren: Eine Schelle. Ein silbernes Armband.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer Pinscher mit weißen Pfoten m. Geschl.
Hanau am 30. August 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
t Zur bulgarischen Revolution.
Obwohl die Situation in Bulgarien noch keineswegs klar ist und die Telegramme von dort sich immer widersprechen, so steht das eine jedenfalls fest, daß sich eine starke Bewegung gegen die Entthronung des Fürsten geltend macht. Die revolutionäre Regierung, welche den Fürsten überfiel und gefangen setzte, ist gestürzt, und aller Orten erheben sich die Truppen und das Volk für denselben. Die Bewegung zu Gunsten des Fürsten scheint von Rumelien ausgegangen zu sein. Wer an der Spitze der neuen, dem Fürsten treuen Regierung steht, ist nicht klar ersichtlich. Die eingegangenen Nachrichten nennen bald Stambulow in Verbindung mit dem Obersten Mutkarow, bald den bisherigen Minister Koraweleff mit Stambuloff und Nikisoroff. Auch ist es nach dem Durcheinander der Nachrichten möglich , daß in Philippopel (Rumelien) und in Sofia (dem eigentlichen Bulgarien) zur Zeit getrennte Regierungen operiren. Nachdem Fürst Alexander in Lompalanka zunächst inhaftirt worden, wurde er auf seiner Macht die Donau hinabgeführt und in Reni, welches russisch ist, gelandet. Ueber das weitere Verbleiben des Fürsten von dort fehlen bestimmte Nachrichten. Nach einer Version wäre er von Reni frei abgereist und sein Hofmarschall, Baron Riedesel, ein hessischer Edelmann, wäre ihm von Bukarest entgegengereist. Eine andere Version betont, daß der Kapitän der Macht ein Russe gewesen, und berichtet, der Fürst sei den russischen Behörden als Gefangener „angebolen" worden. Wenn dies der Fall gewesen, so ist das „Angebot" jedenfalls nicht acceptirt worden, da Kaiser Alexander nach telegraphischen Nachrichten aus Petersburg persönlich den Befehl gegeben hat, den Fürsten in der freien Fortsetzung seiner Reise nicht zu behindern. Der Fürst hat die Freude, daß sein Bruder, der Prinz Franz Joseph von Battenberg sich bei ihm befindet. Ferner ist sein älterer Bruder, Prinz Ludwig von Battenberg, nach Breslau gefahren, um ihm von dort entgegenzureisen. Seitens Rumäniens war Ordre gegeben, falls Fürst Alexander auf rumänischem Gebiet gelandet werden würde, ihn mit allen ihm gebührenden Ehren zu empfangen. Die englische Presse begrüßt die neue Wendung der Dinge mit großer Genugthuung. Die Morgenblätter betonen, daß eine militärische Besetzung Bulgariens, da sowohl dort wie in Ostrumelien vollkommen Ruhe herrsche, nicht geboten sei. Die „Times" bemerkt, „unter solchen Umständen würde eine fremde Intervention ohne Borwand beispiellos sein. Die Haltung des bulgarischen Volkes, seine Anhänglichkeit an den Fürsten und die Energie, mit welcher er den Versuch, das Land fremden Einflüssen zu überliefern, vereitelt, müsse ihm die Achtung Europas sichern." Von Tirnowo, Philippopel und Widdin sind Deputationen unterwegs, welche den Fürsten Alexander aufsuchen und zurückführen sollen. . Ebenso telegraphirte Oberst Mutkorow an den Vater des Fürsten, den Prinzen Alexander von Hessen, er möge seinen Sohn beschwören, in sein Land zurückzukehren, welches ihn mit dem größten Enthusiasmus