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Nr. 192.
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Mittwoch den 18. August
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Es ist seit Inkrafttreten der Bauordnung I. für die Stadt Hanau vom 1. Juli 1885 vorgekommen, daß Bauten in Benutzung genommen worden sind, bevor die zweite Abnahme (Schlußabnahme) stattgefunden hat. Ich mache deshalb auf den § 90 der Bauordnung aufmerksam, nach welchem vor Benutzung der Bauten die zweite Abnahme unter Beifügung des Rohbau-Abnahme-Attestes zu beantragen ist, aufmerksam.
Formulare zu diesen Anträgen sind in der hiesigen Waisenhaus- Druckerei zu haben.
Hanau am 10. August 1886.
Der Königliche Landrath
P. 3576 Gf. Bismarck.
Das Gemeinderathsmitglied Johannes Köhler zu Rüdigheim ist zum Bürgermeister dieser Gemeinde auf die Dauer von acht Jahren gewählt und als solcher bestätigt und vereidigt worden.
Hanau am 18. August 1886.
Der Königliche Landrath A. 912 Gf. Bismarck.
Folgende, seit dem 1. Juni 1885 als gefunden an Polizeistelle abgegebenen Gegenstände sind bis jetzt nicht abgeholt worden:
Nr. 2, 1 goldener Ring. 6, 1 goldener Ohring. 8, 1 Schnupftabaksdose. 22, 1 leinenes Betttuch. 23, 1 Griffelkasten. 25, 1 gold. Fingerring. 27, 1 gelbe Perlenkette. 36, 1 kleiner Kinderohrring. 38, 1 Medaillon. 65, 1 Paar weiße Strümpfe. 75, 1 Hemd nebst Weste. 94, 1 Spazierstock. 97, 1 brauner Herrnhut. 99, ca. s/± Meter rothes und weißes Futterzeug. 110, 1 Spargelstecher. 118, 1 Stellscheere. 141, 1 Petschaft. 176, 1 defektes Herrenhemd. 182, 1 Peitsche. 192, 1 roth-seidenes Halstuch. 198, 1 Serviette. 205, Einige Pfennige baar. 216, 1 schwarzes Eiswolltuch. 218, 1 silbernes Armband. 221, 1 Handtäschchen. 227, 1 silb. Brache. 228, 3 städt. Sparmarken. 244, Maschinengarn und Einfaßband. 247, 1 Strohtasche. 260, 1 rothes Korallenkettchen. 261, 1 gedruckte Schürze. 280, 1 Kappe nebst Taschentuch. 283, 1 Herrenhut. 298, 1 do. 301, 1 lederne Tasche. 307, 1 Paar graue Strümpfe. 309, Correspondenz- karten und Briefmarken. 311, 1 Ring mit gelbem Plättchen. 325, 1 Paar blaue Handschuhe. 327, 1 weißes Häckelzeug. 329, 1 Stahlfeder mit Mechanik. 349, 1 Maske. 376, 1 blau-seidenes Tüchelchen. 379, 1 weißer Kindermuff. 380, 1 Halblitergemäß. 396, 1 Betttuch. 406, 1 kleines silb. Armband. 415, 1 Serviette. 432, 1 Mistgabel. 454, 1 Paar weiße Manschetten. 471, 1 Quantum Messingkrahnen. 472, 1 Wichsbürste. 482, Correspondenzkarten. 483, 1 schwarzer Damen- kragen, 485, 1 getupftes Frauentuch. 496, 1 kleines gold. Kinder- Ohrringchen. 498, 1 Milchkanne. 499, 1 emaillirter Suppenlöffel.
13 Regen- und Sonnenschirme. 15 weiße und 4 farbige Taschentücher.
4 Brillen. 12 Portemonaies mit Inhalt. 5 Zollstöcke. 16 Messer.
8 Hundemaulkörbe. 2 Peitschen. Einzelne Handschuhe von verschiedener Größe. 7 Knabenmützen. 2 Leihhauszettel. 4 Kinderkragen. 1 schw. Militair-Leibriemen. 4 evang. Gesangbücher und andere verschiedene Schulbücher.
Nach Ablauf von 14 Tagen wird über diejenigen Gegenstände, welche auch bis dahin nicht reklamirt sind, anderweit verfügt werden.
Hanau am 16. August 1886.
Der Königliche Landrath P- 3661. Gf. Bismarck.
TageSscha«.
Berlin, 17. August. Zum hundertjährigen Gedächtniß des Todes Friedrichs des Großen war die Ruhestätte des großen Königs in dem Grabgewölbe unter der Kanzel der Garnisonkirche in Potsdam zu der Feier, welche heute Vormittag auf Allerhöchsten Befehl. Sr. Majestät des Kaisers und Königs stattfand, schon gestern Nachmittag mit Lorbeeren und Cppreffen geschmückt worden. Außer den beiden Armleuchtern über dem Sarge Friedrichs II. und über demjenigen Seines Vaters, Friedrich Wilhelms I., erhellte ein hoher Kandelaber das Gewölbe, dessen Thüren
1886.
weit geöffnet waren. Der Platz vor dem Altar war zu beiden Seiten durch Blattpflanzen reich dekorirt.
Die Feier begann um 11 Uhr mit dem Eintritt Sr. Majestät des Kaisers und Königs in das Gotteshaus. Allerhöchstdiesilben nahmen in der großen, der Kanzel gegenüber gelegenen oberen Hofloge Platz, wo Sich auch Se. Kaiserliche und Königliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Heinrich, Albrecht, Alexander, Friedrich Leopold, Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen - Meiningen, die Prinzen von Hohenzollern und der Prinz Ludwig von Baden versammelt hatten. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin nahm in der Hof- damenloge auf dem Seffel, den bereits die Hochselige Königin Luise benutzt hat, umgeben von Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen-Töchtern, der Prinzessin Friedrich Karl und der Prinzessin von Hohenzollern, Platz. Hinter den Sesseln des Kaisers und der Prinzen gruppirten sich die Generalität von Berlin und Potsdam sowie die Staatsminister und die Hofchargen. Die Sitze zu beiden Seiten des Altars waren für die Offiziere der Garnison reservirt.
Die Garnison von Potsdam war durch Deputationen, und zwar die Infanterie durch 2 Unteroffiziere und 20 Mann, die Kavallerie durch 2 Unteroffiziere und 15 Mann per Compagnie resp. Escadron vertreten. Auch eine Deputation der Schloßgarde-Compagnie, eine Abtheilung Kadetten und Zöglinge des großen Militär-Waisenhauses wohnten der Feier bei.
Mit einem von dem Königlichen Domchor vorgetragenen Psalm nahm die Feier ihren Anfang, worauf die beiden ersten Verse des Liedes: „Allein Gott in der Höh' fei Ehr'" gesungen wurden. Hierauf hielt Hof- und Garnisonprediger Dr. Rogge die Liturgie, welche mit einem auf den Tag bezüglichen Gebet schloß. Auf besonderen Befehl Sr. Majestät des Kaisers wurden dann zwei Verse aus dem Ernst Moritz Arndt'schen Liede: „Ich weiß, an wen ich glaube, Ich weiß, was fest besteht, Wenn Alles hier im Staube Wie Staub und Rauch verweht" gesungen.
Die Festrede hielt der Ober-Hof- und Domprediger Dr. Kögel über Sprüche "Salomonis VIII, 15: „Die göttliche Weisheit spricht: durch mich regieren die Könige, durch mich setzen die Rathsherren das Recht." Anknüpfend an das Wort Friedrich's: „Ich bin der erste Diener meines Staates", feierte der Geistliche den großen König, der nicht glänzen, sondern nutzen wollte, und sein Leben in Arbeit und Gefahr eingesetzt hat zum Besten Preußens.
Sodann wurde ein Vers aus dem Liede: „Ach komm, wie zu der Väter Zeit, ein Feuer anzuzünden" gesungen.
Während dieses Gesanges erhoben Sich Se. Majestät der Kaiser, gefolgt von dem Kronprinzen und den Prinzen, nach der Hofdamenlnge, wo Sich die Kronprinzessin und die Prinzeffinnen anschlossen, durchschritten diese sowie den Altarraum und begaben Sich in die Gruft, wo Se. Maj. und der Kronprinz Kränze auf den Sarg des großen Königs niederlegten.
Vor der geöffneten Gruft stehend, sprach Hosprediger Dr. Kögel nunmehr das Schlußgebet und den Segen. Nach diesem spielte die Orgel ein von Friedrich dem Großen komponirtes „Adagio".
Nach Beendigung der Feier in der Kirche begaben Sich Se. Majestät der Kaiser mit den Königlichen Prinzen in den Lustgarten, den alten Exerzierplatz der preußischen Garde, um hier die für diesen Tag eigens befohlene Kirchenparade, wie sie noch bis kurz nach dem letzten Kriege üblich war, abzuhalten.
In der Parade standen auf dem rechten Flügel die Bataillone des 1. Garde-Regiments in ihren historischen Grenadiermützen, die Unteroffizierschule, das Lehr-Jnfanterie-Bataillon und das Garde-Jäger-Bataillon, sämmtlich unter dem Befehl des Flügel-Adjutanten Obersten v. Lindequist, Commandeurs des 1. Garde-Regiments z. F.; hieran schloffen sich, ebenfalls zu Fuß, das Regiment der Gardes du Corps, das Garde-Husaren- und 1. und 3. Garde-Ulanen-Regiment, die Kavallerie unter dem Befehl des Oberst-Lieutenants von Below, Commandeur des Regiments der Gardes du Corps.
Die Truppen defilirten nur einmal vor Sr. Majestät dem Kaiser und zwar die Infanterie in Compagnie-, die Kavallerie in Eskadrons-