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Nr. 184.
Montag den 9. August
1886.
Amtliches.
I. Bedingungen
zur Aufnahme von Kranken in das Hessische Diakoniflenhaus.
1) Kranke ohne Unterschied der Religion und Confession werden ausgenommen, ärztlich behandelt und treu verflegt.
2) Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Kratz-, Geschlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus- und Geisteskranke, sowie Sieche. Etwaige Ausnahmen bestimmt der Vorstand.
3) Die Pflege in der Anstalt soll in der Regel die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigen.
4) Der Aufnahme muß, dringende Fälle ausgenommen, eine schriftliche oder mündliche Anmeldung vorausgehen, widrigenfalls der Kranke wegen Mangels an Raum oder aus anderen Gründen zurückgewiesen werden könnte.
5) Die Aufnahmegesuche sind an die Fran Oberin des Diakoniffen- Hauses zu richten und zu begleiten:
a. von einem Zeugnisse des bisherigen Arztes des Kranken;
b. von einem Garantieschein über die Zahlung der Pflegekosten.
6) Für ärztliche Behandlung durch den Anstaltarzt, Arznei und Verpflegung werden für jeden angefangenen Tag berechnet:
III. Cl. Pflege in den Krankensälen pro Tag . . . 1,25 Mark II. Cl. 2 Kranke in einem Zimmer pro Tag . . . 2,50 „
I. Cl. Einzelzimmer pro Tag ........4 „
Wein und natürliche Brunnen sind bei den Kranken I. und II. Classe in obige Pflegesätze nicht einbegriffen. Für größere Operationen haben die Kranken dieser beiden ersten Classen den Hausarzt besonders zu honoriren.
Die Ausnahmen von obigen Pflegesätzen bestimmt der Vorstand.
7) Kinder unter 10 Jahren zahlen für den angefangenen Tag 50 Pf. resp, die Hälfte der Sätze der I. und II. Cl.
8) Für die Mitglieder der Krankenkasse des Diakonissenhauses und des Dienstboten-Abonnement treten die in dem Reglement angegebenen Ermäßigungen der Pflegefätze ein.
Wehlheiden, 26. Januar 1883.
II. Bedingungen
für das Dienstboten-Abonnement in dem Hessischen Diakonissenhause zu Kassel.
Das Hessische Diakonissenhaus eröffnet zur Pflege erkrankter Dienstboten ein Abonnement unter folgenden Bedingungen:
1) Das Abonnement lautet auf den Namen der versicherten Dienstboten und geht bei Dienstwechsel auf die nachfolgenden Dienstboten über.
2) Der Preis beträgt 3 Mark jährlich für eine Person, für jeden weiteren Dienstboten derselben Herrschaft 2 Mark mehr.
3) Dafür wird im Erkrankungsfalle der Versicherte in das Dia- koniffenhaus ausgenommen und bekommt alles, was er während der Dauer der Krankheit bedarf.
4) Doch darf die freie Pflege nicht länger als 10 Wochen beansprucht werden. Nach dieser Zeit ist das gewöhnliche Pflegegeld von 1/25 Mark pro Tag zu entrichten.
5) Die Aufnahme erfolgt nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses, sei es des Hausarztes der betreffenden Familie oder des Arztes des Diakonissenhauses.
6) Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Kratz-, Geschlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus- und Geisteskranke, sowie Sieche.
7) Das Abonnement nimmt seinen Anfang am 1. April. Im März wird die Bezahlung, die praenumerando geschieht, mit Quittungen eingeholt.
8) Es kann auch außer der Zeit abonnirt werden, doch so, daß für das laufende Quartal voll bezahlt wird.
9) Ein neu gemachtes Abonnement tritt erst einen halben Monat, nachdem es gemacht ist, in Kraft. Also wer am 1. Juli das Abonnement abgeschlossen hat, kann erst vom 15. Juli an einen Patienten in
die Anstalt bringen. Kommt vor der Zeit ein Krankheitsfall vor, so muß das gewöhnliche Kostgeld bezahlt werden.
Wehlheiden, den 26. Januar 1883.
Der Vorstand des Hessischen Diakonissenhauses bei Kassel.
Wird veröffentlicht.
Kassel, am 29. Januar 1883.
_____________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.________ Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Uebersicht
über die Wirksamkeit der Natural-Verpflegungs- und Arbeits-Stationen im Landkreise Hanau während des Monats Juli 1886.
1) Bergen: Zahl der Unterstützten 39. An dieselben wurden verabreicht: 10 Mittagessen, 29 Abendessen, 29 Nachtquartiere, 28 Frühstücke, im Geldwerth von 19 Mk. 60 Pfg.
2) Langenselbold: Zahl der Unterstützten 94. An dieselben wurden verabreicht: 5 Portionen Brod, 26 Mittagessen, 64 Abendessen, 64 Nachtquartiere, 63 Frühstücke, im Geldwerth von 44 Mk. 89 Pf.
3) Windecken: Zahl der Unterstützten 24. An dieselben wurden verabreicht: 1 Portion Brod, 7 Mittagessen, 16 Abendessen, 16 Nachtquartiere, 1 Frühstück im Geldwerth von 8 Mk. 37 Pf.
Hanau am 7. August 1886.
Der Königliche Landrath
A 862 - J. V.: Baabe.
Gefunden: Auf der hiesigen Post stehen geblieben: Ein schwarzer Regenschirm. Ein weißer Kinderkragen. Eine silberne Vorstecknadel. Ein Handkorb. Eine stählerne Uhrkette. Ein goldener Ring; abzuholen im Gasthaus zum „Schwan" zu Kesselstadt. Ein Arbeitsbuch, ausgestellt auf den Namen „Johann Herbert" aus Bockenheim. Ein buntes Körbchen. Abhanden gekommen: Ein zweiräderiger Stoßkarren. Entlaufen: Ein Zughund, wolfstreifig, w. Geschl.
Hanau am 9. August 1886.
_____Aus Königl. Landrathsamt._____________________
Tages schau.
— Berlin, 7, Aug. Den hiesigen Abendblättern zufolge hat sich der Kaiser dahin ausgesprochen, daß von einer allgemeinen feierlichen Begehung des Todestages Friedrichs des Großen Abstand zu nehmen sei. Am 17. August soll an der Ruhestätte des Königs in der Garnisonkirche zu Potsdam ein Gottesdienst unter Theilnahme der Vertreter der in Potsdam garnisonirenden Truppentheile stattftnden; die königliche Familie wird, soweit dieselbe in Potsdam anwesend ist, der Feier beiwohuen.
— S. M. Segel-Fregatte „Niobe", Kommandant Kapitän zur See Aschenborn, ist am 6. August cr. in Helsingör eingetroffen und beabsichtigt am 9. August cr. wieder in See zu gehen. — S. M. Kanonenboot „Iltis", Kommandant Kapitän-Lieutenant Hofmeier, ist am 5. August cr. in Gibraltar eingetroffen und beabsichtigt am 7. August er. die Heimreise fortzusetzen. — Der Dampfer „Salier" mit dem Ablöfungs - Kommando für S. M. Kreuzer „Albatroß" ist am 7. August er. in Aoen eingetroffen und beabsichtigt an demselben Tage die Reise fortzusetzen. — Der Dampfer „Roma" mit den Ablöfungs - Kommandos für S. M. Kreuzer- Fregatte „Bismarck" und S. M. Kreuzer „Nautilus" ist am 7. August cr. in Hongkong eingetroffen.
— Breslau, 7. Aug. Das Befinden des Fürstbischofs Dr. Herzog hat sich so verschlechtert, daß Aussicht auf seine Wiederherstellung kaum vorhanden ist. Das fürstbischöfliche Generalvikariat hat Gebete für ihn angeordnet.
— Hamburg, 6. August. Jnbezug auf die in der Thalstraße in St. Paul aufgehobene sozialdemokratische geheime Verbindung berichten die „Hamb. Nachrichten" weiter, daß man in den verhafteten Personen die Leiter und Führer der sozialdemokratischen Bewegung in Hamburg, Altona, Ottensen und Harburg ermittelt hat. Das beschlagnahmte Material ist ein so umfassendes, daß auf Grund desselben eine Anklage wegen Vergehens gegen den § 128 des St.-G.-B. sich noch umfangreicher