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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 183.

Samstag den 7. August

1886.

Amtliches.

I Bedingungen

zur Aufnahme von Kranken in das Hessische Diakonissenhaus.

1) Kranke ohne Unterschied der Religion und Confession werden ausgenommen, ärztlich behandelt und treu versiegt.

2) Von der Aufnahme sind ausgeschloffen: Kratz-, Geschlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus- und Geisteskranke, sowie Sieche. Etwaige Ausnahmen bestimmt der Vorstand.

3) Die Pflege in der Anstalt soll in der Regel die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigen.

4) Der Aufnahme muß, dringende Fälle ausgenommen, eine schriftliche oder mündliche Anmeldung vorausgehen, widrigenfalls der Kranke wegen Mangels an Raum oder aus anderen Gründen zurück­gewiesen werden könnte.

5) Die Aufnahmegesuche sind an die Fran Oberin des Diakoniffen- Hauses zu richten und zu begleiten:

a. von einem Zeugnisse des bisherigen Arztes des Kranken;

b. von einem Garantieschein über die Zahlung der Pflegekosten.

6) Für ärztliche Behandlung durch den Anstaltarzt, Arznei und Verpflegung werden für jeden angefangenen Tag berechnet:

III. Cl. Pflege in den Krankensälen pro Tag . . . 1,25 Mark II. Cl. 2 Kranke in einem Zimmer pro Tag . . . 2,50

I. Cl. Einzelzimmer pro Tag........4

Wein und natürliche Brunnen sind bei den Kranken I. und II. Classe in obige Pflegesätze nicht einbegriffen. Für größere Operationen haben die Kranken dieser beiden ersten Classen den Hausarzt besonders zu honoriren.

Die Ausnahmen von obigen Pflegesätzen bestimmt der Vorstand.

7) Kinder unter 10 Jahren zahlen für den angefangenen Tag 50 Pf. resp, die Hälfte der Sätze der 1. und II. Cl.

8) Für die Mitglieder der Krankenkasse des Diakonissenhauses und des Dienstboten-Abonnement treten die in dem Reglement angegebenen Ermäßigungen der Pflegesätze ein.

Wehlheiden, 26. Januar 1883.

II. Bedingungen

für das Dienstboten-Abonnement in dem Hessischen Diakonissenhause zu Kassel.

Das Hessische Diakonissenhaus eröffnet zur Pflege erkrankter Dienst­boten ein Abonnement unter folgenden Bedingungen:

1) Das Abonnement lautet auf den Namen der versicherten Dienst­boten und geht bei Dienstwechsel auf die nachfolgenden Dienstboten über.

, 2) Der Preis beträgt 3 Mark jährlich für eine Person, für jeden weiteren Dienstboten derselben Herrschaft 2 Mark mehr.

3) Dafür wird im Erkrankungsfalle der Versicherte in das Dia­konissenhaus ausgenommen und bekommt alles, was er während der Dauer der Krankheit bedarf.

4) Doch darf die freie Pflege nicht länger als 10 Wochen bean­sprucht werden. Nach dieser Zeit ist das gewöhnliche Pflegegeld von 1,25 Mark pro Tag zu entrichten.

5) Die Ausnahme erfolgt nur auf Grund eines ärztlichen Zeug­nisses, sei es des Hausarztes der betreffenden Familie oder des Arztes des Diakonissenhauses.

6) Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Kratz-, Geschlechts-, Pocken-, Cholera-, Flecktyphus- und Geisteskranke, sowie Sieche.

7) Das Abonnement nimmt seinen Anfang am 1. April. Im März wird die Bezahlung, die praenumerando geschieht, mit Quittungen eingeholt.

8) Es kann auch außer der Zeit abonnirt werden, doch so, daß für das laufende Quartal voll bezahlt wird.

9) Ein neu gemachtes Abonnement tritt erst einen halben Monat, nachdem es gemacht ist, in Kraft. Also wer am 1. Juli das Abonne­ment abgeschlossen hat, kann erst vom 15. Juli an einen Patienten in

die Anstalt bringen. Kommt vor der Zeit ein Krankheitsfall vor, so muß das gewöhnliche Kostgeld bezahlt werden.

Wehlheiden, den 26. Januar 1883.

Der Vorstand des Hessischen Diakonissenhauses bei Kassel.

Wird veröffentlicht.

Kassel, am 29. Januar 1883.

_____________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.________ Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Wegen Reparatur der Brücke über die Nidder ist die Straße von Ostheim nach Eichen vom 10. bis 16. d. Mts. für durchgehendes Fuhr­werk gesperrt.

Hanau am 7. August 1886.

Der Königliche Landrath

V 5497__I. V.: Baabe.______________________

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." veröffentlicht: Gesetz, betreffend die Gewäh­rung eines besonderen Beitrages von 50 000 000 Mk. im Voraus zu den Kosten der Herstellung des Nord-Ostsee-Kanals, vom 16. Juli 1886.

Berlin, 6. Aug. Se. Kaiserl. und Königl. Hoheit der Kronprinz traf heute früh gegen halb 8 Uhr auf der Station Groß- beeren ein und fuhr von dort aus sofort zu Wagen nach Potsdam weiter.

Berlin, 6. August. (K. Z.) Die Berufung des Grafen Herbert Bismarck nach Gastein, der morgen dort eintreffen und der Kaiserbegegnung beiwohnen wird, trägt dazu bei, den Eindruck zu ver­stärken, daß die sich seit Jahren wiederholende Zusammenkunft der Kaiser von Deutschland und Oesterreich diesmal eine besondere Bedeutung habe, zumal da Fürst Bismarck zu seiner Unterstützung bereits den Leiter der Reichskanzlei Dr. Rottenburg und den Geheimen^ Legationsrath v. Bülow in seiner Nähe hat.

Berlin, 5. Aug. Die Anwesenheit des Marquis Tseng dürfte zum Ausgangspunkte wichtiger und namentlich für die deutsche Industrie erfreulicher Ereignisse werden. Es tritt immer deutlicher hervor, daß der Schwerpunkt der Verhandlungen, welche der chinesische Diplomat hier ge­führt hat, auf kommerziellem Gebiete zu suchen ist. Man erinnert sich, daß größere Etablissements des Westens in Verbindung mit der Diskonto­gesellschaft schon im Winter sich um die Konzession für ein chinesisches Bahnnetz bemüht haben. Eine zeitlang schien es, als ob diese Versuche ergebnißlos bleiben sollten. Jetzt darf indessen gehofft werden, daß aus dem weitausschauenden Unternehmen doch noch etwas wird. Die Wich­tigkeit einer industriellen Anknüpfung mit China liegt auf der Hand. (Rh. K.)

Berlin, 6. Aug. Der diesseitige Gesandte am Königlich baye­rischen Hofe hat einen ihm Allerhöchst bewilligten längeren Urlaub ange­treten. In Abwesenheit des Grafen von Werthern fungirt der Legations- Sekretär Graf zu Eulenburg als interimistischer Geschäftsträger.

Berlin, 6. August. Die Wahl des Geheimen Ober-Finanz- Raths Dr. Rüdorff zum Präsidenten der Preußischen Central-Bodenkredit- Gesellschaft in Berlin ist von Sr. Majestät dem König bestätigt worden.

Die Untersuchung wegen Landesverrath gegen den ehemaligen Lieutenant Alfred v. Härtung und seine im Gefängniß ihm angetraute Ehefrau (geb. Teichmüller) scheint umfangreicher werden zu sollen, als dies bis jetzt geahnt worden, denn die ehemalige Geliebte des Härtung, eine unverehelichte Zabel, welche gegen Härtung als Denunziantin aufgetreten ist, soll jetzt ebenfalls in Untersuchungshaft genommen worden sein. Die Zabel, mit der Härtung etwa 5 Jahre bis zum Februar d. I. verlobt war, hat in dessen Gesellschaft vielfach Fahrten nach Spandau gemacht und sich mit ihm in Staaken bei Spandau bei ihren Verwandten aufge­halten. Bon hier aus haben Beide Spaziergänge in die Spandauer Festungswerke unternommen, wo Härtung viele Zeichnungen ausgenommen und auch Unterredungen mit den am Juliusthurm stehenden Posten an- zuknüpfen versucht haben soll. Als die Zabel im März einen Brief von Härtung erhalten, in welchem er ihr mittheilt,daß sie zu dumm sei und er sie für seine Zwecke nicht gebrauchen könne," und als sie gleich­zeitig die Gewißheit gehabt, daß Härtung beabsichtige, die Teichmüller