Einzelbild herunterladen
 

Storniern «et$- See«:

Sihrlich 5 Mark. H-lbj.4M.S0Ps,.

Kieri-IjShrltch

, Blatt.«6 P!g.

*für auemättige eiciairnlen

»tt leni bei reffen- len L--!»uI Schlag. Siriir^eli.t i>tu:iu sn 10 »f«.

Hamner Anzeiger.

Kugteich ArntLiches Gvgan für Stcröt- und LcrnöKveis Kancru.

PE

Die Ispaltig« armonbätile ab bereit Saum

10 M.

Die Sspalt. Zeile 20 Psg.

Die ZspaMgcZciii

30 Psg

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 171.

Samstag den 24. Juli

1886.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die aus Anlaß der Vermehrung der Zahl der Loose der Königlich Preußischen Klassen-Lotterie von der 175. Lotterie ab neuerrichteten Kollekturen bis auf einige wenige Stellen, für welche jedoch bereits bestimmte Personen designirt sind, in Berlin, sowie in den Provinzen besetzt sind. Weitere Bewerbungen um diese Kollekteurstellen sind daher zwecklos.

Bei der unverhältnißmäßig großen Zahl der eingegangenen Be­werbungsgesuche können besondere Bescheide auf dieselben nur insoweit er­theilt werden, als dazu noch eine besondere Veranlassung vorliegt.

Zugleich wird mit Bezug auf den in der 2. Beilage der Nr. 138 desDeutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers" veröffentlichten Plan zur 175. Lotterie noch besonders bekannt gemacht, daß der Verkauf der Loose zu derselben bei sämmtlichen Lotterie: Einnehmern spätestens am 16. August d. I. zu beginnen hat, daß ein erheblicher Theil dieser Loose in Achtelabschnitten, sogenannten Achtelloosen, zum Verkauf gelangen und zu diesem Zwecke jeder Königlichen Lotterie - Einnahme eine entsprechende Anzahl solcher Achtelloose überwiesen werden wird.

Berlin, den 2. Juli 1886.

Königlich Preußische General-Lotterie-Direktion.

_______________Martzy.__Thiele, i. V.__ Bekarmimachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die im Druck und Verlag von Woerlein & Comp. zu Nürnberg 1886 erschienene Druckschrift:Die wirthschaftlichen Krisen unddieSozialreform. Nach einem Vortrag (gehalten in einer Nürnberger Arbeiterversammlung) von Dr. Bruno Schoenlank", wird hierdurch aus Grund von §.11 des Gesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ver­boten.

Erfurt den 12. Juli 1886.

Der Regierungs-Präsident. J. V: von Tzschoppe.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf § 2 der Verordnung vom 30. Juni 1834 Gesetz - Sammlung Seite 96 wird hierdurch bekannt gemacht, daß in der Kreistagssitzung vom 10. d. Mts.:

1) der Bürgermeister Kopp zu Großkrotzenburg und

2) der Bürgermeister Stroh zu Marköbel

als weitere 2 Mitglieder in die Kreis - Vermittelungs - Behörde für den Landkreis Hanau gewählt worden sind, da die bisherige Anzahl von 4 Mitgliedern sich als nicht ausreichend erwies, und daß wir diese Wahl bestätigt haben.

Cassel, den 17. Juli 1886.

___________________Königliche Generalkommission.______________________

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Auf Grund des Erlasses des Herrn Ministers für Landwirthschaft Domainen und Forsten vom 18. Mai 1886 betreffend die Anordnung, verschärfter Maßregeln gegen die Verschleppung von Viehseuchen, insbe­sondere der Maul- und Klauenseuche, ist durch Dekret der Königlichen Re­gierung zu J. A. 11 Nr. 8632 vom 26. Juni 1886 Folgendes bestimmt worden:

1) Bei umfangreicherer Verseuchung eines Ortes sind die angeord- ueten Tilgungsmaßregeln von der Ortspolizeibehörde nicht früher aufzu- hcben, als bis das völlige Erlöschen der Seuche an dem Orte durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist.

2) Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Viehmärkte nach jedes- waligem Auftriebe von Vieh gründlich gereinigt und auch die Sammel- stationen, auf welche Vieh von Händlern zusammengebracht wird (Gast­höfe u. s. w.) öfter einer Reinigung unterworfen werden. Einer voll­ständigen Desinfektion brauchen nur die Stellen von Märkten oder Sam- welplätzen unterzogen zu werden, auf welchen kranke Thiere gestanden ha­ben. Erforderlichen Falles wird wegen der Reinigung der Märkte rc. eine entsprechende Polizeiverordnung zu erlassen sein.

Auch ist darauf zu achten, daß in größeren Städten die zum Trans­port von Wiederkäuern und Schweinen gewerbsmäßig benutzten Viehwa gen, häufiger gründlich gereinigt und in Zeiten der Maul- und Klauen­seuche vollständig desinfizirt werden.

3) Bei jeder umfangreicheren Verseuchung einer Gegend ist nicht nur in dieser, sondern auch in angemessener Entfernung von derselben die Abhaltung von Viehmärkten, mit Ausnahme der Pferdemärkte, auf Grund des §. 64 der Bundesrath -Instruktion zu untersagen.

4) Die Ausführung von Wiederkäuern und Schweinen aus ver­seuchten Orten soll, soweit sie nach §. 64 der Bundesraths - Instruktion überhaupt zugelassen werden darf, von den Ortspolizeibehörden nur ge­stattet werden, wenn dieselben nach sorgfältiger Prüfung der lokalen Ver- Hältniffe die Ueberzeugung gewonnen haben, daß mit der Ausführung der Thiere eine Gefahr der Seuchenverschleppung nicht verbunden ist.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden hiermit angewiesen die aufgeführten veterinärpolizeilichen Maßregeln in vorkommenden Fällen alsbald anzuordnen und die pünktliche Befolgung der Vorschriften genau überwachen zu lassen.

Hanau am 18. Juli 1886.

Der Königliche Landrath

V. 5167 Gf. Bismarck.

Zugelaufen: Ein schwarzer Spitzhund w. Geschl. Ein weißer Pudel.

Hanau am 24. Juli 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." Nr. 171 veröffentlicht: 1) Verordnung, betreffend die Errichtung einer besonderen Kommission für Herstellung des Nord-Ostsee-Kanals, vom 17. Juli 1886. 2) Verordnung, betr. den Erlaß von Verordnungen auf dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung, des Zoll- und Steuerwesens für die westafrikanischen Schutzgebiete.

Berlin, 23. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie derR. u. St.-A." aus Gastein meldet, heute früh 9^2 Uhr den gewohnten Spaziergang auf dem Kaiserwege.

Berlin, 23. Juli. Der bekannte Geschichtsschreiber Max Duncker ist auf einer Reise nach Pontresina in Ansbach gestorben.

Kiel, 22. Juli. Briefsendungen für die 1. Torpedoboots­division mit dem Divisionsschiff Aviso Blitz sind bis zum 26. ds. nach Swinemünde zu richten, am 27. Juli verläßt die Division diesen Hafen und geht nach Danzig in See. Die 2. Torpedobootsdivision mit dem Divisionsschiff Brummer ist von Swinemüde nach Pillau in See ge­gangen.

Essen, 23. Juli. DieRheinisch-Westf. Ztg." meldet: Auf der ZecheKönig Ludwig" fand gestern eine Explosion statt, durch welche 7 Bergleute getödtet und 2 verletzt wurden. Der Betrieb ist nicht gestört.

Metz, 23. Juli. Heute Nacht 1 Uhr entstand ein Brand im Fort Voigts-Rhetz. Derselbe zerstörte die Privat-Wagenfabrik von Aubert. Die zuerst befürchtete Gefahr für die großen militärischen Anstalten des Forts wurde glücklich beseitigt.

Durch Verträge ist bereits ein Theil des durch starke Viehzucht ausgezeichneten Ovambolandes in Südwest-Afrika unter deutschen Schutz gestellt worden. Das Land liegt östlich vom Cap Frio, wo deutschesundportugiesischesGebietsich berührt, und erstecktsich übereinenTheil des Hinterlandes der portugiesischen Provinz Mossamedes. Wie der Hamb. Korr." erfährt, finden zwischen der deutschen und portugiesischen Regierung Verhandlungen über die nördliche Abgrenzung des deutschen Schutzgebietes im Ovamboland statt; es dürfte sich hierbei wesentlich darum handeln, wie weit nach Norden hin der Cunene, der in seinem unteren Lauf durch portugiesisches Gebiet fließt, als Grenze gelten soll.

Dresden, 22. Juli. Der Opernsänger Emil Scaria ist heute früh 6 Uhr in seiner Villa in Blasewitz am Gehirnschlage gestorben.

Wer 600 Millionen Francs zu verborgen hat und nicht weiß, wohin damit, der wende sich an Herrn de Lesseps nach Paris. Sein