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Nr. 166.

Montag den 19. Juli

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

A. 660 Hanau, den 14. Juli 1886.

Jmpfordnung

für die im Jahre 1886 in den Orten Kesselstadt nebst Schloß Philipps­ruhe, Wachenbuchen mit Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof und Mittel­buchen auszuführenden öffentlichen Impfungen.

Kesselstadt und

Schloß Philipp ruhe: Impfung Sonnabend 24. Juli: für Erst­impfungen Nachmittags 4 Uhr, für die Wieder­impfungen Nachmittags 4^2 Uhr.

Nachschau Sonnabend 31. Juli: für die Erst­impfungen Nachmittags 4 Uhr, für die Wiederimpfungen Nachmittags 4^2 Uhr. (Kesselstadt, Rathhaussaal.)

Wachenbuchen,

Wilhelmsbad und

Wilhelmsbaderhof: Impfung Montag 26. Juli: für die Erst­impfungen Nachmittags 3 Uhr, für die Wiederimpfungen Nachmittags 3^2 Uhr. Nachschau Montag 2. August: für die Erst­impfungen Nachmittags 3 Uhr, für die Wie- impfungen Nachmittags 3^/s Uhr. (Wachenbuchen, Rathhaussaal.)

Mittelbuchen: Impfung Montag 26. Juli: für die Erst­impfungen Nachmittags 5 Uhr, für die Wiederimpfungen Nachmittags 5V2 Uhr. Nachschau Montag den 2. August: für die Erst­impfungen Nachmittags 5 Uhr, für die Wiederimpfungen Nachmittags ö1^ Uhr.

(Mittelbuchen, neues Schulhaus.)

Die Herren Bürgermeister der vorstehend genannten Orte mache ich aufmerksam auf die genaue Befolgung der ihnen per Couvert zugesandten Vorschriften, insbesondere des § 3, für die Ortsbehörden bei der Aus­übung des Jmpfgeschäfts.

Der Königliche Landrath. Gf. Bismarck.

Der Kreis-Ausschuß hält Ferien während der Zeit vom 21. Jul bis 1. September. Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.

Hanau am 14. Juli 1886.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

A. 693. Gf. Bismarck.

Den Weinbergbesitzern sowie den Bürgermeistern der weinbau- treibenden Ortschaften des Landkreises Hanau wird eröffnet, daß der Reblaussachverständige Apotheker Halber st adt zu Wiesbaden Seitens des Herrn Oberpräsidenten beauftragt worden ist, mit der seiner Führung anvertrauten 7. Commission in den nächsten Tagen mit der Untersuchung der Weinberge im Kreise Hanau rc. zu beginnen. Indem ich die Herren Weinbergsbesitzer ersuche, sich der Vornahme der Untersuchungen willig zu fügen, veranlasse ich die Herren Bürgermeister, der Untersuchungs­Commission jede zur Erreichung des für alle Weinbergbesitzer so überaus wichtigen Zwecks erforderlichen Unterstützungen sowohl persönlich, als auch durch die Lokal-Kommissionen und Flurschützen zu Theil werden zu lassen. Mit Rücksicht darauf, daß das Heften der Weinberge, d. h. das Anbinden der jungen Triebe an die Rebpfühle bezw. Drähte, welches bei rationellen Weinbaubetrieben spätestens Anfangs Juli erfolgt sein muß, mitunter Mitte und Ende Juli noch nicht geschehen ist, die Begehung nngehefteter Weinberge und das Angraben der Weinstöcke aber mit großem Zeitaufwand und mit Schädigung der letzteren verbunden sind, fordere ich die Herren Weinbergsbesitzer auf, ihre Weinpflanzungen, soweit solches nicht bereits geschehen ist, rechtzeitig vor dem Beginn der Untersuchungen ordnungsmäßig zu heften. Diejenigen Besitzer, welche dieser Aufforderung

nicht nachkommen, haben etwaige dadurch entstehende Beschädigungen sich selbst zuzuschreiben und keinerlei Schadenersatz dafür zu beanspruchen.

Hanau am 14. Juli 1886.

Der Königliche Landrath.

V. 5082 Gf. Bismarck.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aussicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, ves Schlosses Philipps ruhe und des dazu ge­hörigen Schloßgartens sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenh eim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Hast geahndet.

Hanau am 30. April 1886.

Der Königliche Landrath

P. 1920. Gf. Bismarck.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher erinnere ich an umgehende Erledigung meiner Kreisblatt-Verfügung vom 12. März er. V. 2355 betreffend periodische Berichter­stattung über die Thätigkeit der Ortspolizeibehörde zur Ab­wehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit.

Hanau am 16. Juli 1886.

Der Königliche Landrath

V. 5134 Gf. Bismarck.

Gefunden: Eine Deckengurte. Ein kleines Portemonnaie mit ei­nigen Pfennigen. Ein weißes Taschentuch. Ein Pfund Mehl (auf dem Wochenmarkt liegen geblieben). Ein Notizbuch mit der Aufschrift:Jo­hannes Droith Langenselbold". Eine runde Botanisirbüchse. EinMe- genschirm. Eine rothe Knabenmütze. Baares Geld. Ein Armband von Haargeflecht mit Gold eingefaßter Photographie.

Zugelaufen: Ein junger schwarzer Wachtelhund.

Entlaufen: Zwei Hühner (ein helles und ein dunkeles).

Verloren: Eine Gußscheibe.

Hanau am 19. Juli 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschar,.

Berlin, 17. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin beabsichtigt, am 19. d. M. Koblenz zu verlassen und Allerhöchstsich zum Kurgebrauch nach Schlangenbad zu begeben. Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hat der Königliche Kammer­herr Graf zu Westerholt und Gysenberg übernommen.

Berlin, 12. Juli. Der Kaiserliche Botschafter am russischen Hofe, v. Schweinitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub ange­treten. Für die Dauer der Abwesenheit desselben von St. Petersburg fungirt der Botschaftsrath v. Bülow als interimistischer Geschäftsträger.

Berlin, 17. Juli. Der hiesige hanseatische Minister-Resident, Dr. Krüger, hat einen längeren Urlaub angetreten. Während seiner Ab­wesenheit von Berlin werden die Geschäfte der hanseatischen Mission durch die Königlich bayerische Gesandtschaft mitversehen.