«iomtemexte« Preis:
Jährlich 9 Mark. H«lbj.tM.L0Ps,.
Vierteljährlich , M-r! 25 Psg.
Für auswärtige Abonnenten
Mit dem betreffenden Postaufschlag. 'Ltt einzelne Summer 10 Psg.
Hanauer Aniti^r.
JugteicH Amtliches ärgern für Stcröt- unö Lcrnökvers Kernctu.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
InferU,«»- Prris:
Die Ispaliige Tarmondzeile ob deren Raum
10 M.
Die Lspalt. Zeile 20 Psg.
DieIspaliigeZcil» SO Psg
Nr. 165.
Samstag den 17, Juli
1886.
Amtliches.
BekanNtmachnngen auf Grund des Reichsgesehes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrist: „Parteigenossen" und den Schlußworten: „Hoch die Sozialdemokratie! Paul Singer." Verlag und Druck Schweizerische Genossen- schafts-Druckerei Hottingen-Zürich, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen.verboten worden ist.
Berlin den 9. Juli 1886.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr v. Richthofen.
Die unterzeichnete Königlich sächsische Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift: „Zwei Geschichten aus dem vollen Leben
Von
* * *
I. Das Act-Modell.
II. Morgenroth.
Zürich 1886. Verlags-Magazin.
(I. Schabelitz.)
Druck von I. Schabelitz, Zürich" verboten. Dresden am 3. Juli 1886.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Koppenfels.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, däß die aus Anlaß der Vermehrung der Zahl der Loose der Königlich Preußischen Klassen-Lotterie von der 175. Lotterie ab neuerrichteten Kollekturen bis auf einige wenige Stellen, für welche jedoch bereits bestimmte Personen designirt sind, in Berlin, sowie in den Provinzen besetzt sind. Weitere Bewerbungen um diese Kollekteurstellen sind daher zwecklos.
Bei der unverhältnißmäßig großen Zahl der eingegangenen Bewerbungsgesuche können besondere Bescheide auf dieselben nur insoweit ertheilt werden, als dazu noch eine besondere Veranlassung vorliegt.
Zugleich wird mit Bezug auf den in der 2. Beilage der Nr. 138 des „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers" veröffentlichten Plan zur 175. Lotterie noch besonders bekannt gemacht, daß der Verkauf der Loose zu derselben bei sämmtlichen Lotterie-Einnehmern spätestens am 16. August d. I. zu beginnen hat, daß ein erheblicher Theil dieser Loose in Achtelabschnitten, sogenannten Achtelloosen, zum Verkauf gelangen und zu diesem Zwecke jeder Königlichen Lotterie - Einnahme eine entsprechende Anzahl solcher Achtelloose überwiesen werden wird.
Berlin, den 2. Juli 1886.
Königlich Preußische General-Lotterie-Direktion.
_________Martzy.______Thiele, i. V.________________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Der Kreis-Ausschuß hält Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September. Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Hanau am 14. Juli 1886.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
A. 693. Gf. Bismarck.
Den Weinbergbesitzern sowie den Bürgermeistern der weinbau- treibenden Ortschaften des Landkreises Hanau wird eröffnet, daß der Reblaussachverständige Apotheker H alberstad t 'zu Wiesbaden Seitens
des Herrn Oberpräsidenten beauftragt worden ist, mit der seiner Führung anvertrauten 7. Commission in den nächsten Tagen mit der Untersuchung der Weinberge im Kreise Hanau rc. zu beginnen. Indem ich die Herren Weinbergsbesitzer ersuche, sich der Vornahme der Untersuchungen willig zu fügen, veranlasse ich die Herren Bürgermeister, der UntersuchungsCommission jede zur Erreichung des für alle Weinbergbesitzer so überaus wichtigen Zwecks erforderlichen Unterstützungen sowohl persönlich, als auch durch die Lokal-Kommissionen und Flurschützen zu Theil werden zu lassen. — Mit Rücksicht darauf, daß das Heften der Weinberge, d. h. das Anbinden der jungen Triebe an die Rebpfühle bezw. Drähte, welches bei rationellen Weinbaubetrieben spätestens Anfangs Juli erfolgt sein muß, mitunter Mitte und Ende Juli noch nicht geschehen ist, die Begehung ungehesteter Weinberge und das Angraben der Weinstöcke aber mit großem Zeitaufwand und mit Schädigung der letzteren verbunden sind, fordere ich die Herren Weinbergsbesitzer auf, ihre Weinpflanzungen, soweit solches nicht bereits geschehen ist, rechtzeitig vor dem Beginn der Untersuchungen ordnungsmäßig zu heften. Diejenigen Besitzer, welche dieser Aufforderung nicht nachkommen, haben etwaige dadurch entstehende Beschädigungen sich selbst zuzuschreiben und keinerlei Schadenersatz dafür zu beanspruchen.
Hanau am 14. Juli 1886.
Der Königliche Landrath.
V. 5082_______________G f. Bismarck.
Tagesschau.
— Mainau, 16. Juli. Gestern fand eine Serenade des Gesangs-Chores des 114. Regiments statt. Heute Nachmittag machen der Kaiser und die Großherzogin eine Fahrt auf dem Dampfer „Kaiser Wilhelm" nach dem Constanzer Hafen. Die Rückfahrt erfolgt in Begleitung mehrerer Dampfer mit Musik und Gesang. (F. N.)
— Berlin, 16. Juli. Der Kaiserliche Botschafter am Königlich großbritannischen Hofe, Gras von Hatzfeld-Wildenburg, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.
— Berlin, 16. Juli. (K. Z.) Nach den Bestimmungen der neuen Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufach vom 6. ds., welche in dem soeben ausgegelenen Centralblatt der Bauverwaltung veröffentlicht sind, berechtigt das Reifezeugniß der Oberrealschulen in Zukunft nicht mehr zur Ablegung der Staatsprüfungen im Baufach. Diese Berechtigung wird vielmehr auf die Gymnasien und Real-Gymnasien beschränkt. Den Oberrealschulen ist eine kurze Uebergangsfrist gewährt, dergestalt, daß die bisherige Berechtigung, zu den Prüfungen im Bau- und Maschinenfach zugelaffen zu werden, nur noch für diejenigen ihrer Abgangsschüler in Kraft bleibt, welche ihr Reifezeugniß vor Ende des Jahres 1889 erworben haben. (Wir haben unserer Ueberzeugung von der Nothwendigkeit und dem wahrscheinlichen Eintritt dieser Maßregel seit Jahren wiederholt Ausdruck gegeben und einer Umwandlung der Oberrealschulen in Real-Gymnasien, höhere.Bürgerschulen oder dergleichen unausgesetzt das Wort geredet. Die Oberrealschulen in Cöln und Coblenz sind bereits seit längerer Zeit in der Umwandlung begriffen, werden von der neuen Maßregel daher nicht mehr betroffen; die übrigen in Preußen noch bestehenden Anstalten dieser Art — die Friedrich-Werdersche und die Luisenstädtische Oberrealschule in Berlin, sowie die Oberrealschulen in Elberfeld, Breslau, Gleiwitz, Potsdam, Magdeburg und Halberstadt — werden im wohlverstandenen Interesse der Schulen selbst und der städtischen und Provinzial-Be- völkerung gut thun, dem Beispiele von Cöln und Coblenz möglichst schnell zu folgen.)
— S. M. Kreuzer „Adler", Kommandant Corvetten-Capitän von Wietersheim, ist am 15. Juli cr. in Aden eingetroffen und beabsichtigt, am 20. dess. Mts. wieder in See 'zu gehen. — Der Dampfer „Poly- Hymnia", mit den Ablösungs-Commandos für S. M. Kreuzer „Möwe" und S. M. Kanonenboot „Hyäne", ist am 16. Juli cr. in Port Said eingetroffen und an demselben Tage wieder in See gegangen. — Der Dampfer „Salier", mit dem Ablösungs-Commando für S. M. Kreuzer „Albatroß", ist am 16. cr. in Antwerpen eingetroffen und beabsichtigt, am 17. Juli cr. wieder in See zu gehen.