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Nr. 163.
Donnerstag den 15. Juli
1886.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die aus Anlaß der Vermehrung der Zahl der Loose der Königlich Preußischen Klassen-Lotterie von der 175. Lotterie ab neuerrichteten Kollekturen bis auf einige wenige Stellen, für welche jedoch bereits bestimmte Personen designirt sind, in Berlin, sowie in den Provinzen besetzt sind. Weitere Bewerbungen um diese Kollekteurstellen sind daher zwecklos.
Bei der unverhältnißmäßig großen Zahl der eingegangenen Bewerbungsgesuche können besondere Bescheide auf dieselben nur insoweit ertheilt werden, als dazu noch eine besondere Veranlassung vorliegt.
Zugleich wird mit Bezug auf den in der 2. Beilage der Nr. 138 des „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeigers" veröffentlichten Plan zur 175. Lotterie noch besonders bekannt gemacht, daß der Verkauf der Loose zu derselben bei sämmtlichen Lotterie-Einnehmern spätestens am 16. August d. I. zu beginnen hat, daß ein erheblicher Theil dieser Loose in Achtelabschnitten, sogenannten Achtelloosen, zum Verkauf gelangen und zu diesem Zwecke jeder Königlichen Lotterie - Einnahme eine entsprechende Anzahl solcher Achtelloose überwiesen werden wird.
Berlin, den 2. Juli 1886.
Königlich Preußische General-Lotterie-Direktion.
„_________________M artzp.___________Thiele, i. V.________________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Uebersicht
- über die Wirksamkeit der Natural-Verpflegungs- und Arbeits-Stationen im Landkreise Hanau während des Monats Juni 1886.
1) Windecken: Zahl der Unterstützten 19. An dieselben wurden verabreicht: 3 Portionen Brod, 4 Mittagessen, 10 Abendessen, 10 Nachtquartiere, 2 Frühstücke im Geldwerth von 5 Mk. 63 Pf.
2) Bergen: Zahl der Unterstützten 13. An dieselben wurden verabreicht: 13 Abendessen, 13 Nachtquartiere, 11 Frühstücke, im Geldwerth von 7 Mk. 10 Pfg.
3) Langenselb old: Zahl der Unterstützten 114. An dieselben wurden verabreicht: 2 Portionen Brod, 54 Mittagessen, 55 Abendessen , 58 Nachtquartiere, 58 Frühstücke, im Geldwerth von 47 Mk. 34 Pf.
Hanau, am 12. Juli 1886.
Der Königliche Landrath
A 679 J. V.: Baabe.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmung zu den §§ 32 bis 36 und 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 — Reichsgesetzblatt Seite 41 — werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlaßt nach dem unten abgedruckten Schema bis spätestens 1. August cr.
„eine Urliste der in der Gemeinde (Gutsbezirk) wohnhaften „Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen oder Geschwo- „renen berufen werden können"
aufzustellen und solche in dem Amtslokale der Gemeinde (Gutsbezirk) eine Woche zu Jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Urliste kann innerhalb der einwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden.
Die Urliste und die zu derselben etwa eingegangenen Einsprachen sind bis spätestens 1. September cr. den Königlichen Amtsgerichten zuzusenden. (Amtsblatt 1882 Seite 72).
Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Personen, welche zu dem Amt unfähig (§ 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes) oder dazu nicht zu berufen sind (§§ 33, 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 33 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 und landrathsamtl. Verfügungen vom 5. Oktober v. J. V. 9605 und vom
2. April d. I. V. 2851 — Kreisblatt pro 1885 Nr. 235 und pro 1886 Nr. 83) — in die Urliste nicht ausgenommen werden dürfen.
Hanau am 12. Juli 1886.
Der Königliche Landrath
'• 5039. In Vertr.: Baabe.
Urliste
der in der Gemeinde.....wohnhaften Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können.
g
es
02
V o r- und Zunamen.
Beruf.
Wohnort.
Lebensalter nach Jahren.
Bemerkungen.
1
2
3
4
5
Daß die vorstehende Urliste eine Woche lang und zwar in der Zeit vom . . ten.........bis einschließlich . . ten
..........in der Gemeinde (Gutsbezirk) und zwar im ............zu Jedermanns Einsicht ausgelegen hat und daß vorher der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, bescheinigt hiermit ..........den . . ten....... 1885.
___Der Gemeindevorstand.___________
Höstöaugenossenschaft.
Sonntag den 18. Juli d. I., von Nachmittags 4 Uhr an werden der Herr Oberförster Ehrentreich von Wolfgang und der Herr Obstbaum- und Kunstgärtner Aeckerle von Hanau im Gasthaus zum „Adler" bei Gastwirth Schweinsberger zu Langenselbold eine Besprechung zum Zwecke der Bildung einer Genossenschaft zur Förderung des Obstbaues halten.
Es werden sich daran eine gemeinschaftliche Besichtigung und Besprechung der dortigen Obstanlagen und ein Vortrag des Herrn Aeckerle über Obstbau halten.
Alle Freunde des Obstbaues sind zur Theilnahme eingeladen, und werden gebeten die Zahl ihrer tragfähigen Obstbäume in der Versamm- lung anzugeben. ________________________________________________________
Tagesschau.
— Berlin, 14. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König trafen, wie der „R. u. St.-A." meldet, heute früh 8 Uhr, von Koblenz kommend, in Konstanz ein, wurden von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden am Bahnhöfe empfangen und fuhren sofort nach der Insel Mainau weiter. Auf dem Bahnhöfe waren die Spitzen der Behörden, mehrere Vereine, sämmtliche Schulen und eine große Menschenmenge versammelt, welche den Kaiser enthusiastisch begrüßten.
— Berlin, 14. Juli. (K. Z) Anläßlich des Besuches, den die baperischen Minister v. Crailsheim und v. Lutz dem Fürsten Bismarck in Kissingen abstatteten, ist daran zu erinnern, daß eine ähnliche Begrüßung des Reichskanzlers seitens der baperischen Regierung in den lebten Jahren, in denen Fürst Bismarck in Kissingen anwesend war, jedesmal erfolgt ist. Ebenso sind auch in diesem Iah: e, wie früher, Wagen und Pferde aus dem königlichen Marstall dem Reichskanzler in Kissingen zur Verfügung gestellt worden. Es sei bei diesem Anlaß erwähnt, daß Privatnachrichten aus München von verschiedenen Seiten versichern, die Angriffe der ultramontanen Blätter auf das Ministerium Lutz dienten den Juterereffen desselben besser als irgend eine andere Bemühung von Parteifreunden.
— Berlin, 13. Juli. Nachdem der Bundesrath seine Zustimmung zur Einleitung eines Enqueteverfahrens behufs Reform der Patentgesetzgebung ertheilt hat, wird man der Einleitung des Verfahrens entgegensehen dürfen. Zunächst werden die Bundesregierungen aufgefordert, dem Reichskanzler diejenigen Sachverständigen zu bezeichnen, deren Vernehmung sie für wünschens- werth erachten. Letztere erfolgt dann an der Hand des bekannten Programms. Es bleibt fraglich, ob man in der Lage sein wird, schon den nächsten Reichstag mit der Revision der Patentgesetzgebung zu befassen.
— S. M. Schiffsjungen-Schulschiff „Nixe", Kommandant Korvetten- Kapitän von Arnim, ist am 12. Juli cr. in Madeira eingetroffen und