■lammn entl« et«W:
gjhrlich 9 Mark. »«lbj.tM.S0Pf,. Sirrteljährlich
, Mark 95 W
Kür auswärtige Htomienten mit dem Betreffen« »en Postaufschlag. Die einzelne üium»
Bier lu Psg.
AugteicH ArrrtLictzes Kvgcrrr für Stcröt- und Lcrrrökveis Kcrncru. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SnferHan«- »rdk
Die Ispaltige Tarmondzeile ob deren Raum
10 VK.
Die 2fpalt. geile 20 Pig.
Die SspaMgeZeü« so Psg
Nr. 159.
Samstag den 10. Juli
1886.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Hanau, den 8. Juli 1886.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 21«, 22., 23. und 24. Juli er. in dem Gasthause zur Mainlust in Kesielstadt statt und beginnt an jedem Tage Morgens 9‘/2 Uhr. Die Militärpflichtigen haben sich behufs Verlesens präcis 8V2 Uhr Morgens einzufinden..
Die Eltern oder sonstige Angehörige, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung 2c. begründet werden sollen, haben bei Meldung der Nichtber«cksichtig«ng ihrer Ansprüche im Aushebungstermine persönlich zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militairpflichtigen im nüchterne« Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekannntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militairpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.
Die per Couvert zugehenden speciellen Ladungen sind an die betreffenden Militairpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 17. d. Mts. eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Bei dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheiratheten Schwestern der Reclamirten zur Stelle sind.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1864, 1865 und 1866 sind soweit dies nicht bereits geschehen, bis zum 15. d. Mts. hierher einzu- senden.
Der Königliche Landrath
A. 3085 Gf. Bismarck.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch zum alsbaldigen Bericht aufgefordert, ob in ihren Gemeinden etwaige ältere, sowie auf Grund des Jnnungsgesetzes vom 18. Juli 1881 reorganisirte oder neu gebildete Innungen bestehen. Bejahenden Falles sind dieselben genau zu bezeichnen.
Hanau am 6. Juli 1886.
Der Königliche Landrath
V. 4825 Gf. Bismarck.
Zugelaufen: Ein kleiner gelber glatthaariger Pinscher weibl. Geschl.
Entlaufen: Ein junger schwarzer Hund mit weißen Abzeichen w. Geschl. Ein schwarzer Zughund mit weißen Abzeichen männl. Geschl.; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 10. Juli 1886.
_____________________Aus Königl. Landrathsamt.______________________
Bekanntmachung.
Unter Berücksichtigung, daß bei gewöhnlichem Mainwafferstande über der Durchfahrtsöffnung am Wehr bei Frankfurt für Holländerflöße nicht immer genügende Wassertiefe sich vorfindet, soll dieser Art Flößen erlaubt . werden bei Frankfurt ihren Weg durch den Oberkanal und die Schleuse zu nehmen und zwar unter den folgenden Bedingungen:
1) Die Flöße dürfen nicht mehr als 10 m Breite haben.
2) Schorbäume dürfen nur gegen die Sohle nicht aber in die Böschungen des Kanals gesetzt werden.
3) Findet ein Floß die Schleuse noch nicht geöffnet, so hat es sich 50 m oberhalb derselben, findet es die Einfahrt in den Oberkanal nicht frei, so hat es sich 200 m oberhalb desselben außerhalb des mit Schwimmern bezeichneten Fahrwaffers festzulegen.
4) Für die Fortbewegung des Floßes im ruhigen Wasser des Kanals haben die Flößer selbst Sorge zu tragen.
5) Eine Kreuzung von Schiffen und Flößen darf im Kanal nicht stattfinden.
6) Ziehen es Holländerflöße dennoch vor, über das Wehr zu gehen, so tritt die Bauverwaltung für. etwa hier entstehende Beschädigung des Floßes in keiner Weise ein.
Frankfurt a. M., Juli 1886.____________________________________
Impfordnung
für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1886 auszuführenden öffentlichen Impfungen.
a. Erstimpfungen.
1. Montag den 12. Juli, Nachmittachs 3 Uhr, für die in den Jahren 1884 und früher geborenen noch nicht geimpften, sowie für die bis jetzt erfolglos geimpften Kinder; Montag den 19. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Revision derselben;
2. Donnerstag den 15. Juli, Nachmittags 3 Uhr, für die im Jahre 1885 geborenen Kinder, sowie für die vor dem 1. April 1886 geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird; Donnerstag den 22. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Revision derselben;
3. Mittwoch den 21. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Zurückstellung auf Grund vorhandener Krankheiten gewünscht wird, oder deren Jmpffähigkeit wegen Krankheit zweifelhaft erscheint.
Anmerkung: Das Sistiren der ad 3 genannten Kinder in den auf den 12. 15. 19. und 22. Juli angesetzten Jmpsterminen ist nicht gestattet.
Jmpflocal: Oberer Saal des Rathhauses.
b. Wiederimpfungen.
4. Knabenbürgersch. I. Mittwoch den 4. Aug., Nachm. 3 Uhr, Impfung,
Dienstag
„ 10.
//
4
ff
Revision;
5. Knabenbürgersch. II.
Montag
„ 9.
//
ff
4
ff
Impfung,
Montag
„ 16.
//
ff
4
ff
Revision;
6. Mädchenbürgersch. I.
Mittwoch
„ 11.
"
3
ff
Impfung,
Mittwoch
„ 18.
3
ff
Revision;
7. Mädchenbürgersch. II.
Sonnab.
„ 14.
//
ff
3
ff
Impfung,
Sonnab.
„21.
//
rr
3
ff
Revision;
8. Realschule
Mittwoch
„ 25.
//
ff
3
ff
Impfung,
9. Gymnasium
Dienstag
„ 31.
//
4
ff
Revision;
Mittwoch
„ 25.
//
,/
4^2
ff
Impfung,
Dienstag
„31.
ff
ff
5
ff
Revision;
10. Höh. Töchterschule
11. Davidsohn'sche Privatschule
. Mittwoch Dienstag
„ 25.
„ 31.
//
//
//
5 5^2
ff
ff
Impfung, Revision;
Jmpflocal: zu 4. 5. 6. 7. 8 in den betreffenden Schulen, zu 9. 10. und 11. oberer Saal des Rathhaufes.
Die vorstehenden Jmpftermine sind außerdem noch durch Aushang am Rathhause bekannt gemacht. Den Angehörigen der Erstimpflinge werden Seitens der hiesigen königlichen Polizeiverwaltung (Landrathsamt) gedruckte Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpf- blattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache. Exemplare qu. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Verlangen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden. Impfscheine über vollzogene P r iv atimp fungen sind behufs Eintrags in die Jmpflisten auf dem Standesamt im Rathhaus vorzulegen, werden aber nach dem Einträge sofort zurück- gegeben.
Hanau am 5. Juli 1886.
Der Oberbürgermeister Rauch.
t Tarifpolitik.
Wie in Preußen, so ist auch in denjenigen Ländern, in welchen heute noch das Privatbahnsystem in unbeschränkter Geltung steht — in Frankreich, England und den Vereinigen Staaten von Amerika — die Eisenbahntariffrage vor Kurzem Gegenstand parlamentarischer Verhandlungen gewesen. In den gedachten drei Ländern geschah dies gelegentlich