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DieSspaitigeZesie

30 Pfg

Nr. 157.

Donnerstag den 8. Juli

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

300 Mark Belohnung.

Es ist bisher noch nicht gelungen, den Mörder der Schankwirth Schiffling'schen Eheleute, den Hausdiener Otto Gottfried Keller, zu ergreifen.

Keller ist am 17. Juni 1859 zu Steindorf, Kreis Ohlau, gebo­ren, also 27 Jahre alt, nicht über 1,55 m groß, für seine Größe breit­schultrig, mittelstarker Figur, eher schlank als dick, im Gange etwas wie­gend. Das Haar hat in Krausheit und fahler schwarzer Farbe etwas Negerartiges und war kurz gehalten, das Gesicht war eher schmal als dick, etwas von der Sonne verbrannt, mit etwas rothen Backen, die Backenknochen treten hervor, beim Lachen bekommt sein Gesicht einen grin­senden Ausdruck, nicht aber beim Sprechen. Die Zähne sind vollständig und gut, von den oberen stehen die beiden Augenzähne unregelmäßig wohl ein Wenig hervor.

An Bart hatte er bei der Flucht nur kleinen dunkeln Schnurrbart, es ist aber ein Wachsen dieses Bartes und des Backenbartes in der Zwischenzeit nicht ausgeschloffen.

Sein Dialekt war oberschlesisch. An Kleidung trug er: dunkelmelir- 1en Rock und eine wohl etwas dunklere Hose, als-Kopfbedeckung entweder eine schwarzseidene Tellermütze, oder kleinen dunkeln Hut.

Besonders auffallende Kennzeichen sind blaue Tätowirungen an den Innenflächen der beiden Unterarme, bestehend aus je einem Kranz oder einem Herz, doch ist ersteres wahrscheinlicher. In diesem befindet sich auf dem einen Arm eine Jahreszahl, wohl 1884, auf dem anderen zwei Buch­staben, wohl 0. K.

Die bezeichnete Belohnung wird demjenigen zugesichert, der zur Er­greifung des Mörders behüflich ist.

Berlin, den 23. Juni 1886.

Königliches Polizei - Präsidium, von Richthofen.

2. Donnerstag den 15. Juli, Nachmittags 3 Uhr, für die im Jahre- 1885 geborenen Kinder, sowie für die vor dem 1. April 1886 ge­borenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird; Donnerstag den 22. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Revision derselben;

3. Mittwoch den 21. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Zurückstellung auf Grund vorhandener Krankheiten gewünscht wird, oder deren Jmpffähigkeit wegen Krankheit zweifel­haft erscheint.

Anmerkung: Das Sistiren der ad 3 genannten Kinder in den auf den 12. 15. 19. und 22. Juli angesetzten Jmpfterminen ist nicht gestattet.

Jmpflocal: Oberer Saal des Rathhauses.

b. Wiederimpfungen.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

Knabenbürgersch. I.

Knabenbürgersch. II.

Mädchenbürgersch. I.

Mittwoch den 4. Aug., Nachm. 3 Uhr, Impfung,

Dienstag Montag Montag

10.

0.

16.

Mittwoch 11

Mittwoch

Mädchenbürgersch. II. Sonnab.

Realschule

Gymnasium

Höh. Töchterschule Davidsohn'sche Pri­vatschule

Sonnab. Mittwoch Dienstag Mittwoch Dienstag

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Revision; Impfung, Revision; Impfung, Revision; Impfung, Revision; Jnipfung, Revision; Impfung, Revision;

Impfung, Revision;

Jmpflocal: zu 4. 5. 6. 7. 8 in

den betreffenden Schulen, zu 9. 10.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 5. Juli 1886.

Der Königliche Landrath

P. 2911 Gf. Bismarck.

Nachstehende Bestimmungen betreffend die Nachsuchung der Berech­tigung zum einjährig-freiwilligen Dienste werden hierdurch wiederholt be­kannt gemacht:

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Mili- tairpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungs­Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spä­testens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrs- prüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 1. Juli 1886.

Der Königliche Landrath

M. 3048 Gf. Bismarck.

Impfordnung

für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1886 auszuführenden öffentlichen Impfungen.

a. Erstimpfungen.

1. Montag den 12. Juli, Nachmittachs 3 Uhr, für die in den Jahren 1884 und früher geborenen noch nicht geimpften, sowie für die bis jetzt erfolglos geimpften Kinder; Montag den 19. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Revision derselben;

und 11. oberer Saal des Rythhaufes.

Die vorstehenden Jmpftermine sind außerdem noch durch Aushang am Rathhause bekannt gemacht. Den Angehörigen der Erstimpflinge werden Seitens der hiesigen königlichen Polizeiverwaltung (Landrathsamt) gedruckte Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpf- blattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache. Exemplare qu. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Verlangen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden. Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen sind behufs Eintrags in die Jmpflisten auf dem Standesamt im Rathhaus vorzulegen, werden aber nach dem Einträge sofort zurück­gegeben.

Hanau am 5. Juli 1886.

Der Oberbürgermeister

Rauch.

Tagesscha«.

Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie derR. u. St.-A." aus Ems meldet, gestern vor und nach dem Diner einen Spaziergang und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei. Heute früh machten Se. Majestät eine Kurpromenade und hörten später die Vorträge des Ober-Hofmarschalls, Grafen v. Perponcher, und des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths v. Wil- mowski.

Berlin, 7. Juni. Der Staatssekretär des Innern, Staats­minister v. Bötticher, wird sich am Samstag Morgen nach Stettin be- geben, um dem Stapellauf des ersten großen Subventionsdampfers Preußen" aus der Werft des Vulcans beizuwohnen. Außer ihm werden noch andere Bundestagsbevollmächtigte sowie der Reichstagspräsident v. Wedell-Piesdorf dorthin reisen.

Ber lin, 7. Juli. DieK. Z." schreibt: Sicherem Vernehmen nach ist der Botschaftsrath der deutschen Botschaft in Konstantinopel, Dr. Freiherr v. Thielmann, zum Generalkonsul in Sofia ernannt worden und wird schon in der nächsten Zeit seinen neuen Posten antreten. Das Ge­neralkonsulat war seit der Ernennung des letzten Inhabers, v. Braun­schweig, zum Gesandten in Teheran nur zeitweilig durch Herrn v. Sal-