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Nr. 154.

Montag den 5. Juli

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Langenselbold: Impfung am 8. Juli, Morgens 8 Uhr, Revision 15. 8

(im Rathhaussaale daselbst).

Hüttengesäß: Impfung am 10. Juli, Morgens 9 Uhr, Revision 17. 9

(in der Reidel'schen Wirthschaft daselbst.)

Neuwiedermuß: Impfung am 10. Juli, Mittags 11 Uhr,

Revision 17. 11

Die Herren Bürgermeister der vorstehend genannten Orte mache ich aufmerksam auf die genaue Befolgung der ihnen per Couvert zugesandten Vorschriften, insbesondere des §. 3 für die Ortspolizeibehörden bei der Ausübung des Jmpfgeschäfts.

Hanau am 29. Juni 1886.

Der Königliche Landrath

A. 582 Gf. Bismarck.

Nachstehende Bestimmungen betreffend die Nachsuchung der Berech­tigung zum einjährig-freiwilligen Dienste werden hierdurch wiederholt be­kannt gemacht:

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Mili- tairpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüsungs- Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spä­testens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulaffung zur Prüfung muß für die Frühjahrs- prüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 1. Juli 1886.

Der Königliche Landrath

M. 3048 Gf. Bismarck.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche i durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu ge­hörigen Schloßgartens sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenh eim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührsichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 30. April 1886.

Der Königliche Landrath

P. 1920. Gf. Bismarck.

Ausschreiben.

Am 28. Juni l. J. wurde dahier im Maine die Leiche einer Frau­ensperson geländet, deren Identität noch nicht festgestellt werden konnte.

Die Leiche, welche offenbar schon längere Zeit im Waffer gelegen hat, ist bereits sehr stark in Verwesung übergegangen. Die Verlebte war etwa 2830 Jahre alt, ca. 1 m 50 cm groß, von kräftiger Statur, hat hellblondes Haar und war bekleidet mit dunklem Rock und Jacke, einem weißen leinenen Hemd ohne Zeichen, einem schwarzen seidenen Corsett, braunem carrirten Jäckchen, einem halbwollenen grau carrirten Unterrock, einem schwarzen, sowie einem braunen und grau carrirten Halstuch und einem paar schwarzen baumwollenen Stauchen. Fußbekleidung fehlt gänz­lich. An einem Finger befand sich ein silberner Ring. Es wird um ge­fällige Anstellung von geeigneten Nachforschungen und event. Mittheilung hierdurch crgebenst gebeten.

Offenbach, den 28. Juni 1886.

Die Polizeiverwaltung.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 30. Juni 1886.

Der Königliche Landrath

P. 2864 Gf. Bismarck.

Gefunden: Ein Kautschuk-Petschaft mit Feder und Bleifeder. Ein Paar getragene Knabenstiefel. Ein Geldtäschchen mit einigen Pfennigen. Ein schwarzer Kinderregenmantel s. g.Domino". Eine rothe und eine grüne Knabenmütze. Ein kleiner roth eingefaßter Teppich. Ein Elfen­beinring. Ein schwarzer Sonnenschirm (auf dem Wochenmarkte stehen ge­blieben). Ein Halbpfund-Gewicht. Ein Regenschirm.

Verloren: Ein goldener Manschettenknopf.

Hanau am 5. Juli 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Diejenigen, in hiesiger Stadt sich aufhaltenden Militairpflichtigen, welche noch nicht im Besitze ihres Loosungsscheines sein sollten, wer­den hiermit aufgefordert, denselben innerhalb acht Tagen beim hie­sigen Meldeamt in Empfang zu nehmen.

Hanau am 1. Juli 1886.

Der Oberbürgermeister Rauch.

Tagesscha«.

Berlin, 3. Juli. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs geruht, den Ersten Staatsanwalt bei dem Königlich preußi­schen Landgericht zu Göttingen, Galli, zum Reichsanwalt bei dem Reichs­gericht zu ernennen.

Berlin, 3. Juli. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Mathies den Kaufmann Gustav Müller zum Konsul in Santa Ana für den Frei­staat Salvador, und den bisherigen Zweiten Dragoman bei der Kaiser­lichen Botschaft in Konstantinopel, Dr. phil. von Tischendorf, zum Kon­sul in Jerusalem zu ernennen geruht.

Berlin, 2. Juli. Der Landrath v. Manteuffel hat für den Kreis Randow eine Polizeiverordnung erlassen, in welcher angeordnet wird, daß Gast- und Schankwirthe oder sonstige Inhaber von Tanz- wirthschaften schulpflichtigen Kindern den Besuch des Tanzbodens bei öffentlichen Tanzbelustigungen auch dann nicht gestatten dürfen, wenn Eltern, Vormünder oder Erzieher der Kinder dies genehmigen sollten. Uebertretungen dieser Verordnung sollen mit Geldbuße bis zu 30 M. bestraft werden.

Potsdam, 3. Juli. Heute fand hier in Gegenwart des Kronprinzen und der Frau Kronprinzessin die feierliche Eröffnung der Heil- und Pflege-Anstalt für Epileptische statt. Auch der Cultusminister v. Goßler, der Oberpräsident v. Achenbach, der Regierungspräsident v. Neefe nahmen an der Feier theil. Die Weiherede hielt Oberhofprediger Dr. Kögel.

München, 3. Juli. Der Prinzregent empfing heute Mittag in seinem Privatpalais sämmtliche fremde Gesandte mit ihren Secretären und Attachös in Privataudienz, um deren Glückwünsche zu seiner Regentenwürde durch den Doyen der fremden Vertreter, Nuntius Pietro, entgegenzunehmen. Der Prinz erwiderte dankend die Ansprache desselben