in Silbermünzen, meistens Kronenthaler und preußische Thaler, gefunden.
— Wien, 2. Juli. Die heutige Sitzung des Gemeinderathes wurde beschlußunfähig, weil beim Eintritte des Mitgliedes Pfister, durch dessen Anzeige ein politischer Gegner desselben wegen einer vor Jahren begangenen Majestätsbeleidigung verurtheilt wurde, der gesummte Gemeinderath mit Ausnahme von 15 Mitgliedern den Saal verließ. Die Kundgebung soll in der nächsten Sitzung, falls Pfister abermals erscheint, wiederholt werden.
— Antwerpen, 2. Juli. (K. 3) Die „Oder" ist gestern I hier angelaufen und wurde am Gestade von der Menge durch lebhafte Zurufe begrüßt. Heute Mrrgen wurde Director Lohmann vom Norddeutschen Lloyd vom Könige empfangen und durch die Ueberreichung des Officierskreuzes des Leopolv-Ordens ausgezeichnet; später war Empfang bei dem Finanzminister, dem Verkehrsminister und dem Staatsminister Baron Lambermont. Zum morgenden Feste erscheinen General Nicolaise als Vertreter des Königs, der Minister des Aeußeren, Fürst Chimay, und der Finanzminister Beernaert — nicht Chimay, wie irrthümlich gemeldet, sondern Vandenpeereboom ist durch Familientrauer verhindert. Von deutscher Seite sind angemeldet der Gesandte Graf Brandenburg und der Botschaftsrath Graf Beust. Die „Oder" hat in Antwerpen allein 850 Tonnen an Bord erhalten, also eben so viel wie in Bremen.
— Mons, 2. Juli. Die Streikenden nahmen in drei Kohlenbergwerken die Arbeit wieder auf.
— Rom, 2. Juli. Cholerabericht. Von gestern bis heute Mittag sind in Covigoro 5 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Venedig 2 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Brindisi 18 Erkrankungen und 9 Todesfälle, in Latiano 105 Erkrankungen und 82 Todesfälle, in Oria 3 Erkrankungen und 3 Todesfälle, in Francavilla 44 Erkrankungen und 18 Todesfälle, in San Vito 26 Erkrankungen und 7 Todesfälle vorgekommen.
— Madrid, 2. Juli. Durch Decret werden anläßlich der Geburt von König AlfonS XIII. die Strafen für gemeine Vergehen, aber nicht für politische und militärische, erlassen. — Die Abtheilung für öffentlichen Unterricht sprach sich zu Gunsten des spanisch-deutschen Vertrages über das literarische Eigenthum aus. (RH. K.)
— Petersburg, 2. Juli. Der Botschafter in Konstantinopel, Baron v. Nelidow, ist hier eingetroffen. Derselbe begibt sich, dem „Journal de St. Petersbourg" zufolge, in etwa 10 Tagen nach Konstantinopel zurück.
— N ew -Pork, 30. Juni. Es hat sich gezeigt, daß der Schatzmeister des Chesapeake und Delaware-Canals betrügerischer Weise Obligationen von Lstrl. 615,000 ausgegeben hat.
— Hamburg, 2. Juli. Der Postdampfer „Hammonia" der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrts - Aktiengesellschaft ist gestern Abend 10 Uhr in New-Z)ork eingetroffen.
— New-A ork, 30. Juni. Der Postdampfer „Rhynland", Kapt. Jamison, ist von Antwerpen angekommen.
VE^ Fortsetzung der Tagesschau in der Beilage, -^z
Reichsgerichts-Entscheidungen.
— Die Fälschung eines geschäftlichen Empfehlungsbriefes, der im Falle seiner Echtheit unter Umständen die civilrechtliche Haftbarkeit des Empfehlenden für den Inhalt seiner Empfehlung zur Folge haben kann, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 19. April d. I., als Urkundenfälschung zu bestrafen.
Aus Stadt, Provinz und Umgegend.
Hanau, den 3. Juli 1886.
— (Presbyterial- und Synodal-Ordnung.) Das Casseler Consistorium kündigt in der neuesten Nummer seiner amtlichen Mittheilungen den Beginn der Ausführungen der neuen Presbyterial- und Synodal-Ordnung an. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut:
„Nachdem die Presbyterial- und Synodal-Ordnung für die evangelischen Kirchengemeinschaften (die reformirte, die lutherische und die unirte) in unserem Bezirke durch das Gesetz vom 19. März d. I. (Gesetz- Sammlung Seite 79 ff.) die landesherrliche Sanction erhalten hat, wird mit der Ausführung derselben nunmehr begonnen und werden die hierzu erforderlichen Verfügungen baldigst erlassen werden. Wir übergeben daher in Folgendem die neue Ordnung allen zur Mitwirkung bei ihrer Ausführung und Handhabung berufenen Hirten und Gliedern unserer Gemeinden mit der herzlichen Bitte, mit uns einzustimmen in das Gebet, mit welchen der oberste Bischof und Schirmherr unserer Kirche die Verkündigung der Ordnung begleitete, indem er mit innigem Danke gegen Gott seinen Segen erflehte,
„daß Er auch diese Ordnung wolle wirken lassen zum Heil der durch sie verbundenen Kirchengemeinschaften, daß in ihr und durch sie christlicher Sinn und Wandel belebt, Sein Reich auf Erden
erbaut und das Wachsthum der Glaubens- und Liebensgemeinschaft gefördert werde zum Preise Seines heiligen Namens!""
Wird die neue Ordnung mit dem Maßstab gemessen, der sich aus dem in jüngster Zeit mit gesteigerter Lebhaftigkeit erhobenen Verlangen nach größerer Selbstständigkeit der evangelischen Kirche ergibt, so sind es zwei nicht hoch genug zu schätzende Errungenschaften, welche der hessischen Kirche durch die neue Ordnung zu Theil werden: Befreiung der Kirchengemeinden aus der seitherigen vollständigen Abhängigkeit von den Organen der bürgerlichen Gemeinden und Einräumung des Rechts der Mitwirkung einer Synode bei der kirchlichen Gesetzgebung und zwar dergestalt, „daß kirchliche Gesetze für den Bezirk ohne Zustimmung der Gesammtsynode. nicht erlassen, aufgehoben, abgeändert oder authentisch interpretirt, neue Religionslehrbücher, Katechismen, Gesangbücher oder Agenden ohne diese Zustimmung nicht eingeführt werden können." Es sind also seitherige Lücken des hessischen Kirchenrechts zu Gunsten der Kirche ausgefüllt, während an den altbewährten hessischen Ordnungen für das innere kirchliche Leben kein Titelchen geändert ist. Durch das der neuen Verfassung die staatliche Anerkennung sichernde Staatsgesetz sind die Aufsichtsrechte des Staates selbstverständlich nach den für die sämmtlichen übrigen Theile der Monarchie bereits seit einem Jahrzehnt festgelegten der Sache nach auch in Hessen stets gehandhabten Grundsätzen geregelt und wenn auch in dieser Beziehung der Wunsch nach größerer Freiheit in manchen Punkten gerechtfertigt erscheint, so darf doch nicht vergessen werden, daß nunmehr die Aussichtsrechte des Staates doch wenigstens eine feste gesetzliche Begrenzung erfahren haben, an der es in Hessen seither noch vollständig mangelte. (K. I.)
— (Militärisches.) Dr. Wilberg, Unterarzt vom 2. Hannov. Jnf.-Regt. Nr. 77, unter Versetzung zum 1. Hess. Jnf.-Regt. Nr. 81, zum Assistenz-Arzt 2. Klasse befördert. Dr. Proetzsch, Assistenz-Arzt 2. Klasse vom 3. Hess. Jnf.-Regt. Nr. 83, zum Kadettenhause zu Oranien- stein. Dr. Walger, Assist.-Arzt 2. Kl. vom Kadettenhause zuOranien- stein zum 3. Hess. Jnf. - Regt. Nr. 83 versetzt. Dr. Plagge, Stabsund Bats.-Arzt vom Hess. Jäger-Bat. Nr. 11, zum 2. Bat. 8. Rhein. Jnf.-Regts. Nr. 70, Dr. Niebergall, Stabsarzt vom medizinischchirurgischen Friedrich-Wilhelms-Institut, als Bats.-Arzt zum Hess. Jäger- Bat. Nr. 11. Dr. Albrecht, Assist.-Arzt 2. Kl. vom Hess. Jäger-Bat. Nr. 11, zum 3. Hannov. Jnf.-Regt. Nr. 79, versetzt. Den Stabsärzten der Landwehr Dr. Eysell, Dr. Joost, Dr. Glässner vom 2. Bat. (1. Cassel) 3. Hess. Landw.-Regts. Nr. 83, ist der Abschied bewilligt.
— (Erledigte Stell en für Militäranwärter im Bezirke des 11. Armee-Corps.) Hanau, Postamt, Packetträ- ger, zuerst auf wöchentliche Kündigung, 750 Mk. und 144 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. Hoof (Reg -Bez. Cassel), Postagentur, Landbriefträger,' auf Kündigung, 480 Mk. Gehalt und 60 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. Meiningen event. Pößneck, Amtsgericht, Gerichtsschreibergehülfe, zunächst provisorisch, 1200 Mk. Gehalt.
— (Rückreise.) Von Birstein zurückgekehrt trafen heute Morgen mit dem 6 Uhr 52 fälligen Schnellzuge (welche über 20 Min. Verspätung hatte) Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großherzogin von Toskana, die Fürstin von Birstein und Erzherzog Johann nebst hohem Gefolge und Dienerschaft auf hiesigem Ostbahnhof ein, nahmen bei Herrn Restaurateur Deckelmeyer das Frühstück ein und reisten mit dem 7 Uhr 30 Min. abgehenden Zuge der Odenwaldbahn nach Stuttgart weiter. Zur Begrüßung war Ihre Königliche Hoheit die Frau Landgräfin von Hessen von Rumpenheim anwesend.
— (Landwir thschaftlicher Kreisverein.) Morgen Nachmittag 3 Uhr findet im Baumann'schen Gasthause zu Bruchköbel eine gemeinschaftliche Sitzung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins Hanau mit dem Comite für die dortige Ausstellung statt. — Bekanntlich wurde beschlossen die diesmalige Bezirksausstellung des landw. Kreisvereins Hanau zu Bruchköbel abzuhalten; der Termin hierzu ist den 14. d. M. festgesetzt und sei zugleich bemerkt, daß die schönsten zur Ausstellung gebrachten Thiere prämiirt werden.
— (Geschichts-Verein.) Sonntag den 4. Juli, von 11 bis 12 Uhr Vormittags, ist die Sammlung des Hanauer Bezirksvereins für ~ hessische Geschichte und Landeskunde im Altstädter Schlosse zur Besichtigung für das Publikum geöffnet.
— (Wetterauisch e Gesellschaft.) Die Sammlungen der Wetterauischen Gesellschaft im Altstädter Schlosse bleiben morgen, Sonntag, für das Publikum geschlossen.
— (Ferienkolonie.) Diesen Sommer werden aus unserer Stadt 34 heilbedürftige Kinder zu freier Kur nach Soolbad Orb verbracht werden. Wegen Mangel an Raum können diese nicht zu gleicher Zeit in der dortigen Kinderheilanstalt Aufnahme finden und wird deshalb eine Abtheilung von 17 Kindern nächsten Sonntag den 4. Juli und nach deren Rückkehr die andern Sonntag den 1. August dahin abreisen.
— (Ferien.) Mit dem Heutigen werden die hiesigen Schulanstal- ten, einschl. des Königl. Gymnasiums und Königl. Zeichenakademie, auf vier Wochen (Sommerferien) geschlossen. Wir wünschen sowohl den Herren Lehrern wie den Schülern recht gutes Ferienwetter.