Wirntiemtetl« freies:
IÄrlich 9 Mark
Halbj. 4 SO?. SVPfg.
Lieririjährlich t Wall 26 Pfg.
Für auswärtige Rtonnenteit tun dein betreffenden Postaufichlag. Die eiu»ci>ic Stummer to Psg.
Zugleich Amtliches ärgern für Kicröt- und LanöK^eis Kancru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
S'rferHo'tS« Preis:
Die Ispaliiqe Garmond»,eile od bereit Munin
10 W
Die Lspail. Zeile üo Ps-;.
DteSjpöHiqe^MO 30 W3
Nr. 153
Samstag den 3. Juli
1886.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Nachstehend werden die diesjährigen Durchschnittsmarktpreise zu Jo-
hanni d. I. zur Kenntniß gebracht:
1) Weizen ä 100 Kilogramm .
17
Mk.
75
Pf.
ä Hektoliter
14
//
35,62
//
2) Roggen ä 100 Kilogramm .
14
//
50
//
ä Hektoliter
10
//
82,4g
//
3) Gerste ä 100 Kilogramm
14
//
—
W
ä Hektoliter
9
//
23,8
„
4) Hafer ä 100 Kilogramm
14
//
50
//
ä Hektoliter
6
//
49,46
//
5) Roggenstroh ä 50 Kilogramm
2
//
20
//
6) Haferstroh ä 50 „
2
//
—
//
7) Heu ä 50 „
3
H
75
//
8) Kartoffeln (ordinäre) ä 100 Kilogramm.
4
//
—
n
9) „ (englische) ä 100
8
„
—
//
10) Welfcykorn ä 100
// •
15
■
,/
11) Buchenscheitholz ä Raummeter
8
—
„
12) Eichenscheitholz ä „
5
50
//
13) Tannenscheitholz ä „ .
Hanau am 30. Juni 1886. Der Königliche Landrath P. 2832 Gf. Bismarck.
6
u
Nachstehende Bestimmungen betreffend die Nachsuchung
der
Berech-
tigung zum einjährig-freiwilligen Dienste werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Mili- tairpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrs- prüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau am 1. Juli 1886.
Der Königliche Landrath
M. 3048 Gf. Bismarck.
Zugelaufen: Ein gelb und weißer Pinscher.
Hanau am 3. Juli 1886.
__________________ Aus Königl. Landrathsamt.____________________
Bekanntmachung.
Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Stadt Hanau und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Caffel Behufs Grundbuchregulirung in der Gemarkung Hanau ein Aufgebot von uns erlassen ist.
Hanau, den 26. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht III.
________________________I. V.: Fuchs.________________________
Amtliches.
Diejenigen, in hiesiger Stadt sich aufhaltenden Militairpflichtigen, welche noch nicht im Besitze ihres Loosungsscheines sein sollten, werden hiermit aufgefordert, denselben innerhalb acht Tagen beim hiesigen Meldeamt in Empfang zu nehmen.
Hanau am 1. Juli 1886.
Der Oberbürgermeister
______R a u ch.__
Tagesschau.
— Berlin, 2. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie der „R. u. St.-A." aus Ems meldet, heute eine Kurprome
nade und hörten später die Vorträge des Ober-Hofmarschalls, Grafen v. Perponcher, und des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths v. Wilmowski. An dem heutigen Diner werden theilnehmen: Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold, der Erzbischof von Köln, Dr. Crementz, und Graf Solms Rödelheim.
— Berlin, 2. Juli. Der Bundesrath beschloß, bei der ablehnenden Haltung eines großen Theiles der Industrie gegenüber der Berliner Ausstellung im Jahre 1888 von der Gewährung des Beitrags von drei Millionen abzusehen. (F. N.)
— Berlin, 1. Juli. Nach einer am 26. v. M. ergangenen Verfügung des Reichspostamts ist es von heute ab gestattet, Postpackete mit Nachnahme im Verkehre mit Italien und Aegypten auf dem Wege über Oesterreich zu befördern.
— S. M. Kanonenboot „Iltis", Kommandant Kapitän-Lieutenant Hofmeier, ist am 1. Juli er. in Port Said eingetroffen und beabsichtigt am 7. Juli er. wieder in See zu gehen.
NR. Die allarmirenden Berichte, welche das Reuter'sche Bureau über handelspolitische Verwickelungen zwischen den weißen Händlern in Kamerun und der einheimischen Bevölkerung soeben veröffentlicht hat, sind wir auf Grund authentischer Informationen dahin zu berichtigen in der Lage, daß der ausgebrochenen momentanen Handelsstockung ein irgendwie politischer Charakter durchaus nicht beiwohnt. Dergleichen Erscheinungen gehören in westafrikanischen Verhältnissen nicht eben zu den Seltenheiten, sondern treten regelmäßig dann ein, wenn Käufer und Verkäufer nicht handelseins zu werden vermögen. Da nun augenblicklich der Preis für Palmöl und Palmkerne auf dem europäischen Markte erheblich gewichen ist, so müssen die Händler in Westafrika, wenn sie nicht mit Verlust arbeiten wollen, billige Einkäufe zu realisiren suchen. Umgekehrt liegen die Dinge bei den Eingeborenen, deren Urtheil sich die Weltmarktconjunctur völlig entzieht und die ihre Waare daher nur zu den früheren Preisen abgeben wollen, zu denen sich jetzt kein Käufer findet. Dies die thatsächliche Wahrheit. Wenn es noch eines Beweises für die tendenziöse Färbung der Reuter'schen Telegramme bedürfte, so würde er darin gegeben sein, daß das mehrgenannte Bureau den Umstand, daß die Eingeborenen ihre alten Schulden abbezahlen, als Trumpf gegen die coloniale Autorität Deutschlands ausspielt, während es doch auf der Hand liegt, daß dieses Verfahren der Eingeborenen als ein unter den deutschen Auspieien gegen früher bewirkter Fortschritt angesehen werden muß, sofern die frühere in hohem Grage ungeregelte Creditwirtschaft mit ihren den Eingeborenen gewährten und oft genug der Rückzahlung keineswegs sicheren Vorschüssen nunmehr normaleren Verhältnissen Platz zu machen anfängt.
— Posen, 1. Juli. Das kirchliche Amtsblatt für die Erzdiözesen Posen und Gnesen, das bisher in polnischer Sprache herausgegeben wurde, erscheint von heute ab in deutscher und polnischer Sprache. Dasselbe bringt heute eine Bekanntmachung des Erzbischoss. wonach die amtlichen Correspondenzen des erzbischöflichen Ordinariats und des Konsistoriums 1 der beiden Diözesen in derjenigen Sprache stattfinden werden, in welcher die Interessenten sich zuerst an diese Stellen gewendet haben.
— Straßburg, 2. Juli. Die Straßb. Post meldet: Der bekannte Proceß um das Fabrikzeichen der „Schwarzen Hand" ist gestern in Leipzig entschieden worden. Die Revision ist verworfen, das Urtheil des Oberlandesgerichts in Colmar bestätigt worden Schaller und Bergmann werden jetzt den Eid leisten, daß sie die Marke in ernster Absicht angenommen haben. Die Tabakmanufactur hat alsdann ihr altes Fabrikzeichen verloren.
— München, 1. Juli. Den „N. N." zufolge ernannte der Prinzregent den Hauptkassirer des Hoftheaters, Klug, zum Hofsecretär- Vorstand am Hofe und an der Cabinetskasse, sowie zum Hofrath.
— München, 2. Juli. Das clericale „Münchener Fremdenblatt" will wissen, das Cabinet Lutz habe gestern Abend seine Demission eingereicht, welche spätestens heute deni Prinzregenten unterbreitet werde.
— Nürnberg, 1. Juli. Beim Abbruch eines dem Andreas Hilpert in Hüttenheim (Unterfranken) gehörigen Hauses wurde eine , Schachtel mit alten Münzen im Werthe von 10—12,000 Mark, die l Hälfte in Gold, und zwar in 20-Frankstücken und Ducaten. die Hälfte