Beilage zu Nr. 151 des Hanauer Anzeiger.
Zeitungsstimmen.
Die „Berliner Politischen Nachrichten" bringen Artikel über die Mehrbedürsnisse der Armee. Der erste dieser Artikel lautet:
Wenn von der Reichssteuerreform und den als Ausgleich für die Vermehrung der indirecten Abgaben herbeizuführenden Erleichterungen directer Staats- und Communalabgaben die Rede ist, pflegt in den parlamentarischen Verhandlungen und in der Presse nur zu oft der Einwand erhoben zu werden, daß die bisherigen Mehrbewilligungen im Reiche in der Hauptsache durch die Mehrbedürfnisse der Militärverwaltung in Anspruch genommen, oder, wie Herr Windthorst sich ausdrückt, auf dem Wege von dem Reichstagsgebäude nach dem Dönhofsplatze in dem Kriegs-Ministerium hängen geblieben seien. Angesichts der schwebenden Steuerverhandlungen ist eine Untersuchung darüber, inwieweit dieser Einwand thatsächlich begründet ist, auf Grund des amtlichen Zahlenmaterials nicht ohne Interesse. Indem wir nachstehend eine solche Untersuchung für die Vergangenheit an der Hand des „Statistischen Jahrbuchs" für 1885 unternehmen, schicken wir voraus, daß die Zahlen für die Jahre 1883,84 diejenigen der Rechnungen, bezw. der Uebersichten über die Einnahmen und Ausgaben, die Daten für die späteren Jahre diejenigen der Etats sind, die ersteren mithin die Ist-Einnahmen und Ausgaben, die letzteren mithin die Beträge der Etatsansätze bedeuten. Zu dem Zwecke der Untersuchung gehen wir bis zu dem Jahre 1878/79, dem letzten vor den Steuerbewilligungen des Jahres 1879, zurück und ziehen zunächst in den Kreis unserer Betrachtungen die dauernden Ausgaben des Reiches im Ganzen, wie für die Verwaltung des Reichsheeres im Besonderen, sowie die Entwickelung derjenigen Einnahmezweige, bei denen eine Steuervermehrung stattfand, als Zölle, Tabaksteuer und Stempelabgabe.
Die dauernden Ausgaben des Reichs, welche auch bis dahin schon in langsamem Steigen geblieben waren und z. B. von 1875 zu 1878/79 um rund 13Vs Millionen wuchsen, zeigen von dem gedachten Jahre ab folgendes stetiges Fortschreiten:
1878/79 1879/80 1880/81 1881/82 1882/83
409,2 416,9 463,3 514 527,8
1883/84 1884/85 1885/86 1886/87
528,8 544,8 554,2 621,2 Millionen Mark. Die Gesammtausgabe des Deutschen Reichs ist in diesem 9jährigen Zeitraum mithm um nicht weniger als 212 Millionen Mark oder nahezu 52% gestiegen. Unter diesen Ausgaben figuriren, wie wir gleich hier zur Vermeidung eines falschen Bildes bemerken, die Ueberweisungen an die Bundesstaaten, welche für das laufende Jahr auf mehr als 150 Millionen Mark veranschlagt sind. Abgesehen hiervon belauft sich die Steigerung auf 15%.
Die dauernden Ausgaben der Heeresverwaltung, welche in den zunächst vorhergehenden Jahren nur geringe Schwankungen gezeigt hatten, gestalteten sich von 1878/79 ab folgendermaßen:
1878/79 1879/80 1880/81 1881/82 1882/83
318,7 315,2 327 344 341,6
1883/84 1884/85 1885/86 1886/87
337,5 339,9 340,7 343
Millionen Mark. Die fortlaufenden Ausgaben der Heeresverwaltung sind in dem gleichen 9jährigen Zeitraume demnach zwar auch gestiegen, allein die Zunahme ist keineswegs eine stetige, vielmehr bleibt 1886/87 noch immer um 1 Million hinter dem Jahre 1881/82 zurück, welches den Höchstbedarf aufweist; die Zunahme beträgt auch nur 24,3 Millionen oder noch nicht 8%. Sie bleibt hinter der Steigerung der Gesammtausgabe um 187,7 Millionen zurück und belauft sich auch nur auf etwa 8,7% der letzteren. 1878/79 beanspruchte die Heeresverwaltung nicht weniger als 78% der gesammten ordentlichen Ausgaben, 1886/87 dagegen nur etwas über 54%.
Um das Material nach allen Richtungen vollständig zu geben, sei noch erwähnt, daß 1878/79 die auf den allgemeinen Pensionsfonds übernommenen Militärpensionen 16,2 Millionen Mark, die Ausgaben des Jnvalidenfonds 32,9 Millionen Mark betrugen und daß für diese Zwecke in den Reichshaushalls-Etat für das laufende Jahr 20,6 und 27 Millionen ausgebracht sind. Das Extraordinarium der Heeresverwaltung betrug in dem erstgedachten Jahre 61,9, für 1886/87 sind vorgesehen 41,5 Mill. Mark. Das Ordinarium der Marineverwaltung stellt sich endlich auf 22,7 und 37, das Extraordinarium aus 39 und 9,7 Millionen Mark, der Antheil der Marine an dem allgemeinen Pensionsfonds auf 0,3 und 0,6 Millionen Mark.
Schon aus dem hier mitgetheilten authentischen Zahlenmaterial ergibt sich klar und deutlich, wie ganz unzutreffend die Behauptungen von einem zu der Steigerung der Gesammtausgaben unverhältnißmäßigen Anwachsen des Militär-Etats sind. Roch schlagender wird dies der demnächst folgende Vergleich mit der Zunahme der Einnahmen darthun.
— In der „Magdeburgischen Zeitung" lesen wir:
An die Ausführung der zur Schutzwehr des Deutschthums gegen die Ueberfluthung des Polenthums erlassenen Gesetze gedenkt die Regierung offenbar mit größter Raschheit und Energie zu gehen und man wird ihr dafür nur Dank wissen können. Die Anfiedelungs-Commission, deren Zusammensetzung unverzüglich bekannt gemacht werden wird . . . . wird in den nächsten Tagen schon ihre Wirksamkeit eröffnen. Es hat gegen dieses wichtigste der antipolnischen Gesetze auch bei Freunden der demselben zu Grunde liegenden Bestrebungen nicht an Bedenken gefehlt; man hat bezweifelt, ob der Ansiedelungsplan sich praktisch so wirksam erweisen werde, wie seine Befürworter hoffen, ob sich das geeignete Colonistenmaterial finden und ob dasselbe die erforderliche nationale Widerstandskraft besitzen werde, um die Zwecke des Gesetzes zu erreichen. Gewiß steht man hier vor einem neuen und eigenartigen Versuch, dessen Gelingen in vollem Umfang zum Voraus nicht mit Sicherheit zu behaupten ist. Allein man darf zu der Ausführungscommission das Vertrauen haben, daß sie mit bestem Willen, ernstestem Streben und richtiger Einsicht an ihre Aufgabe Herantritt, und dann wird der Erfolg auch nicht ausbleiben. Die bisherigen Güterankäufe scheinen durchaus zweckmäßig zu sein und für tüchtige deutsche Colonisten, an denen es schon jetzt nicht fehlen soll, gute Aussichten des Fortkommens zu eröffnen.
Aus Stadt, Provinz und Umgegend.
— (Landeseisenbahnrath.) Der Landeseisenbahnrath erachtet mit Rücksicht auf die außerordentliche Nothlage des Eisensteinbergbaues an der Lahn, Dill und Sieg eine ausnahmsweise, der Zeit nach auf die Dauer dieses Ausnahmezustandes beschränkte Frachtermäßigung zu Gunsten der auf der rechten Rheinseite zwischen Lahn und Sieg, sowie im Gebiete der Sieg, Dill und Lahn belegenen Bezirke a) für Erze aus diesen Gebieten nach der Ruhr, b) für Kokes in umgekehrter Richtung für erforderlich ; vorausgesetzt wird dabei, daß die nähere Festsetzung des Gebietes, für welches die beantragten Frachtermäßigungen zu gewähren sein möchten, der Eisenbahnverwaltung zu überlasten sei. Im Allgemeinen hat der Landeseisenbahnrath dabei den rechtsrheinischen Theil des Ober-Bergamtsbezirks Bonn im Auge. Ferner wird vorausgesetzt, daß mit den vorgeschlagenen Frachtermäßigungen gleichzeitig auch eine entsprechende Ermäßigung der Verkaufspreise für Kokes nach der Lahn, Dill und Sieg gesichert werde. Geheimrath Stumm behielt sich vor, die Ausdehnung dieser Frachtermäßigung der Erze auf die Saar- und Moselgegend später zu beantragen . (K. I.)
— (Unfallversicherung.) Das Reichsversicherungs - Amt hat nunmehr die Formulare zu einer Nachweisung über die gemeinsamen Rechnungsergebnisse der Berufsgenostenschasten gemäß § 77, Abs 1 des Un- fallversicherungsgesetzes endgiltig festgestellt und den Berufsgenossenschaften übersandt, welche sie bis zum 15. September d. J. zurückzustellen haben.
— Frankfurt a. M., 30. Juni. Vor zwei Wochen spielten zwei Knaben in der Promenade mit Nadeln. Der eine stach den andern „aus Scherz" in den Arm, wobei die Spitze abbrach. Vor drei Tagen schwoll der Arm furchtbar an, schmerzte und es mußte eine Operation vorgenommen werden, die in ihrem Verlauf jedoch unglücklich ausging, denn heute Morgen erfolgte die Amputation des Armes. — Gestern Morgen wurde in Schwanheim die Leiche eines etwa 50 Jahre alten, unbekannten Mannes mit rothem Vollbart geländet. Die Leiche war unbekleidet, so daß die Annahme berechtigt erscheint, der Mann sei beim Baden ertrunken. (G.-A.)
— Frankfurt a. M., 1. Juli. Der Droschkenkutscher, welcher am Montag auf dem Sandweg einen 5 Jahre alten Buben todtgefahren hat, ist bereits wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Ob und inwieweit ihm eine Fahrlässigkeit beigemessen werden kann, wird die Untersuchung bald ergeben. ■— Vor einigen Tagen sollte ein Ehepaar standesamtlich getraut werden. Der Standesbeamte wartete lange vergeblich und war schon im Begriff, die Trauung abzusetzen, als das Pärchen erschien. Nachdem er die Leute zusammengegeben, frug er nach der Ursache der Verspätung, worauf ihm die Braut antwortete, ihr Bräutigam sei der Meinung gewesen, die Trauung fände acht Tage später statt, habe erst geholt werden müssen, und als er gekommen, habe es sich herausgestellt, daß er noch keinen Cylinderhut habe, der auch erst angeschafft werden mußte. — Gestern Mittag stürzte vor dem Hause Zeil 17 plötzlich ein junger Mann — Commis Julius V. aus Wien — zusammen. Anfänglich glaubte man, er sei von Krämpfen befallen. Nachdem ein Arzt herbeigerufen worden war, stellte es sich aber heraus, daß der Patient, in der Absicht, sich das Leben zu nehmen, Kalilauge getrunken hatte. Durch ärzlicherseits sofort angewendete Gegenmittel wurde das Befinden alsbald erheblich gebessert. Der Patient wurde sodann nach dem Hospital verbracht. Ueber das Motiv seiner Handlungsweise war nichts zu ermitteln. — Dieser Tage erschien ein Mann in einem hiesigen industriellen