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Nr. 149. Dienstag den 29. Juni 1886.
Abonnements-Einladung.
Mit dem 1. Juli 1886 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für ZtaLt- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hananer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die kspaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.
Die Expedition des Hananer Anzeigers.
Amtliches.
Bekanntmachung betr. die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV) zu den Schuldverschreibungen des vormals kurhessischen Staatsanlehns vom 1. Juni 1863.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst den Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V werden vom 20. Mai d. Js. ab von der Königlichen Regie- rungs-Hauptkaffe hierselbst im hiesigen Regierungs-Gebäude, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bis ^l Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.
Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten Hauptkaffe selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuerkassen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungshauptkassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung der Königlichen Kontrole der Staatspapiere in Berlin und des Bankhauses M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. bezogen werden.
Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Serie IV) sind bei den obenbezeichneten Kassen oder dem obenge- genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.
Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichniffes mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück und haben dasselbe bei Aushändigung der neuen Zinsscheine rc. quittirt wieder abzuliefern.
Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen RegierungsHauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Ver- zeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Zinsscheine rc. die Marke zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Zinsscheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht eingelassen werden.
Des Einreichers der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine rc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betr. Schuldverschreibungen an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderes schriftlicher Eingabe einzureichen.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächstige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen für einen Zeitraum von 1 0 Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 verspricht.
Cassel den 16. April 1886.
Königliches Regierungs-Präsidium.
I. P. Nr. 485.____________Magdeburg.________________________,
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Gefunden: Eine Knabenmütze. Zwei Mädchen-Strohhüte. Ein Paar graue abgetragene Damenhandschuhe.
Verloren: Eine silberne Cplinderuhr Nr. 31800.
Hanau am 29. Juni 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 149 veröffentlicht: Verordnung, betr. die Inkraftsetzung des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs-Gesetzbl. S. 159), vom 24. Juni 1886.
— Berlin, 28. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie der „R. u. St.-A." aus Ems meldet, heute eine Kurpromenade und hörten später den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths v. Wilmowski. Zu dem heutigen Diner sind geladen der Statthalter in Elsaß-Lothringen, Fürst Hohenlohe, und der Erzbischof Kardinal von Haynald aus Kalocsa.
— Berlin, 28. Juni. Die Auswechselung der Ratifikationen zu dem mit der Südafrikanischen Republik abgeschlossenen Freundschafts- und Handelsverträge hat am 24. d. M. hier stattgefunden.
— Fürst Bismarck begibt sich in den nächsten Tagen zunächst auf kurze Zeit nach Schönhauien, dann nach Kissingen und von dort später nach Gastein; der Chef der Reichskanzlei, Geh. Ober-RegierungsRath Dr. Rottenburg wird ihn begleiten.
— S. M. Schiffsjungen-Schulschiff .,Nixe", Kommandant Korvetten- Kapitän von Arnim, ist am 26. Juni er. in Plymouth eingetroffen und beabsichtigt, am 3. Juli cr. wieder in See zu gehen.
— Der „Nordd. Allg. Ztg." wird aus Forst i. L, u. d. 24. Juni, geschrieben: Die Tuchfabrikation befindet sich im nahezu blühenden Zustande, Aufträge laufen ein und Tuche sind nur wenig am Lager, das Wenige wird von täglich eintreffenden Einkäufern vom Lager genommen. In diesem Jahre wird, nachdem im Vorjahre zehn neue Tuchfabriken entstanden, eine gleiche Fabrik gebaut, dagegen werden bis 50 Wohnhäuser neu errichtet, die sämmtlich bereits vermiethet sind. Daß sich die Bauhandwerker dies zu Nutze machen würden, war vorauszusehen.
— Wie verlautet, ist der hochbetagte Oberpräsident von Posen, Herr v. Günther, um seine Pensionirung eingekommen und der Regierungspräsident von Oppeln, Graf Zedlitz-Trützschler, zu seinem Nachfolger und zum Vorsitzenden der Jmmediat-Commission für das Ansiedelungs-Gesetz ausersehen.
— Bredow, 28. Juni Der zweite auf der Werft des Vulcan für die vom Reich unterstützten Linien des Bremer Llapd erbaute Post- dampfer Lübeck ging gestern Abend, nachgem die Probefahrt desselben zur vollen Zufriedenheit ausgefallen, von Swinemünde nach Bremerhaven in See.
— Straßburg, 26. Juni. Wie bekannt, ist im vorigen Jahre durch bischöflichen Erlaß dem Klerus der Diözese Straßburg das Lesen und Halten der „Straßb. Post", eines Ablegers der „Köln. Ztg." verboten worden Das neueste kirchliche Anzeigeblatt bringt nun eine abermalige vom Bischof Paulus gezeichnete Bekanntmachung an den Klerus, worin dieses Verbot zurückgezogen wird, und zwar mit den Worten: Bekanntmachung an den Klerus: „Da wir für die Vergangenheit Genugthuung und für die Zukunft Bürgschaft erhalten haben, erklären wir mit Gegenwärtigem, daß das Verbot vom 12. Oktober 1885 aufgehoben ist."
— Unter Bezugnahme auf eine Eingabe des Verwaltungsraths der Commerzbank in Lübeck vom 15. d. M., betreffend—den Verzicht der Bank auf die Ausgabe von Banknoten, Aufruf und Einziehung ihrer noch in Umlauf befindlichen Banknoten und Genehmigung der demzufolge