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Nr. 140.
Freitag den 18. Juni
1886.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Bekanntmachung.
Auf Grund eines Erlasses des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten, betreffend die Tilgung der Schafräude, ist von der Königlichen Regierung unterm 21. v. Mts. angeordnet worden, auch in diesem Jahre wieder sämmtliche verseuchte Bestände zu ermitteln, weil unbekannt gebliebene kranke Heerden die geheilten bezw. gesunden Bestände von Neuem infiziren würden.
Der Ausbruch der Räude ist bereits konstatirt unter den Schaf- heerden der Gemeinden Ravolzhausen und Roßdorf und der Gutsbezirke Baiersröder Hof und Dottenfelder Hof. In Gemäßheit des §. 120 der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 23. Juni 1880 wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Schafe der Heerden, in welchen die Räudekrankheit sich zeigt, resp, bereits gezeigt hat, als verdächtig gelten und deshalb nach beendigter Schafschur der vorgeschriebenen Badekur zu unterwerfen sind.
Ferner wird nochmals unter Hinweis auf den §. 328 des Strafgesetzbuches eingeschärft, daß räudekranke Schafe oder Heerden, in denen im letzten halben Jahre Räude herrschte, weder angekauft, noch verkauft bezw. transportirt werden dürfen.
Eine Ausnahme von diesem Verbot findet nur beim An- und Verkauf von Schafen zum Zweck sofortiger Abschlachtung statt und ist für den Transport solcher Schafe landräthliche Genehmigung einzuholen (S. §. 126 der Instruktion zum Reichs - Viehseuchen - Gesetz vom 23. Juni 1880).
Schließlich werden die Schäfer nochmals auf das Nachdrücklichste angewiesen, vom Auftreten der Räude oder solcher Erscheinungen in ihren Heerden, durch welche sie zur Ausübung der sog. Schmierkur veranlaßt werden, der Ortspolizeibehörde und den Besitzern der Schafe sofort Anzeige zu machen.
Hanau am 17. Juni 1886.
Der Königliche Landrath
V. 4531__________________Gf. Bismarck._________
Tagssschau.
— Berlin, 17. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm und nahmen militärische Meldungen entgegen. — Von 11 Uhr ab hörten Se. Majestät die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Chefs des Militärcabinets.
— Berlin, 17. Juni. Unser Kronprinz reist heute Abend nach München ab, begleitet von den persönlichen Adjutanten Major v. Kessel und Rittmeister Freiherr v. Metinghoff, ferner von Major v. Rabe, Hauptmann Graf v. Schlieffen und dem Commandeur der 1. Garde- Jnfanterie-Division Generallieutenant v. Schlichting. — Der Prinz und die Frau Prinzessin Wilhelm begeben sich heute zum Curgebrauch nach Reichenhall; in der Begleitung befinden sich: Hofdame Gräfin Keller, Hofmarschall v. Liebenau und persönlicher Adjutant Hauptmann v. Pfuel. Die Abwesenheit des Prinzen und seiner Gemahlin von Potsdam ist auf 10 Wochen berechnet. In Reichenhall wird der Prinz Solbäder nehmen. Die Kinder bleiben im Neuen Palais zurück.
— Fürst Bismarck wird sich Anfangs nächster Woche zunächst nur auf einige Tage nach Schönhausen und demnächst gegen Ende des Monats zum Curgebrauch nach Kissingen begeben.
— Berlin, 17. Juni. Wegen der ungünstigen Witterung ist das Künstlerfest im Ausstellungsparke bis auf Sonnabend 19. Juni verschoben worden.
— Der Eisenbahnbau-Unternehmer Bachstein in Berlin beabsichtigt, auf eigene Kosten eine Zahnradbahn nach der vielbesuchten Thüringer Beste, der Rudelsburg bei Kosen, herzustellen. Die vorläufigen Terrainmefsungen sind durch einen seiner Ingenieure bereits vorgenommen.
— München, 16. Juni. In den „Münch. Neuesten Nachr." wird die Frage erörtert, ob nicht ein indirekter Verzicht des durch die Geburt zum König berufenen Prinzen Otto auf die Krone erfolgen könne, Und zwar dergestalt, daß in der Nichtübernahme der Regierungsgeschäfte und in der Nichtableistung des vorgeschriebenen Königseides eine stillschweigende Verzichtleistung erblickt und durch ein Verfassungsänderungs
gesetz ausgesprochen würde. Als Autorität für die Möglichkeit dieses Ganges der Dinge zitiren die „N. N." Seydel's Bayerisches Staatsrecht, wo es heißt:
„Wenn auch die Krone dem Berufenen ohne seinen Willen anfällt, erwirbt er sie doch nicht gegen seinen Willen. Er muß daher, sobald er hierzu in der Lage ist, sich über die Annahme der Krone erklären. Bei dem Regierungsantritte soll der neue Herrscher den Königseid leisten. Der Verzicht auf den Erwerb der Krone kann ausdrücklich oder stillschweigend — durch Nichtübernahme der Regierungsgeschäfte erklärt werden. Soll aus irgend einem Grunde ein Prinz oder dessen Linie von der Thronfolge ausgeschlossen oder ihnen ein anderer Platz in der Reihenfolge der Berufenen angewiesen werden, so kann dies nur durch Verfassungsänderungsgesetz geschehen."
— München, 16. Juni. Heute Nachmittags fand auf dem Kirchhofe der Vorstadt Au das Leichenbegängniß Dr. von Gudden's unter Theilnahme der Minister Lutz, Crailsheim, Feilitzsch und zahlreicher staatlicher und städtischer Beamten, Offiziere, Armeeärzte, Civilärzte, ärztlicher Vereine, Studenten und Bürger statt. Namens der insgesammt erschienenen Universitätsprofessoren legte Geheimrath Rothmund, der Dekan der medizinischen Fakultät, und namens des Prinzregenten der Adjutant Baron Wolfskehl einen Kranz aufs Grab; es folgten zahllose weitere Kranzspenden.
— Ueber Dr. von Gudden berichtet Dr. Whistling im „Leipz. Tgbl." unter anderem folgendes: „Sein Tod ist ein herber Verlust für die Wissenschaft und für die Praxis, am schmerzlichsten für seine zahlreiche Familie. Eine Tochter ist mit dem Würzburger Universitäts-Pro- fessor Dr. Grashey, Direktor der psychiatrischen Abtheilung im Julius- Hospital, verheirathet. Ein Sohn hatte vor einigen Jahren das Unglück, durch eine« Brand seiner Kleider sich derart zu verletzen, daß er auf Lebenszeit gelähmt wurde. Er selbst war vermöge seiner Stellung wiederholt in Lebensgefahr. Zweimal schössen geistesgestörte Menschen auf ihn. Sein persönlicher Muth ward in der Fachwelt bewundert, wenn man auch sein großes Vertrauen auf seine Körperstärke und geistige Ueberlegenheit gegenüber den Irrsinnigen nicht immer als berechtigt und ihn vor dem Aeußersten sichernd ansehen konnte."
— München, 17. Juni. Die „Allgemeine Zeitung" enthält eine Erklärung des Leibarztes Gietl, daß der Geisteszustand des Königs seit Jahren als getrübt erkannt worden sei und daß in der letzten Zeit die tiefste Seelenstörung vorgelegen habe. Ferner enthält die „Allgemeine Zeitung" eine Erklärung des Dr. Schleiß: Er habe über den Geisteszustand des Königs weder ein Gutachten abgegeben, noch einen Bericht in den Zeitungen veröffentlicht. Die bei der Sektion vorgefundene chronische Entzündung der Gehirnhäute begründe die Abnormitäten der Phantasie (Verrücktheit), die während des Lebens des Königs zeitweise klare Urtheilskraft erkläre sich durch die normale Beschaffenheit des kleinen Gehirns.
(RH. K.)
— München, 17. Juni. Bei der Beisetzung der Leiche des Königs wird, dem „Bayerischen Kurier" zufolge, der Erzbischof von München-Freising celebriren. An den Traueract schließt sich eine Todten- vigilie Am Montag um lOVa Uhr findet ein Trauergottesdienst mit Requiem in der Michaelskirche statt.
— München, 17. Juni. Dem amtlichen Bulletin vom 16. Juni zufolge schreitet die Besserung in dem Befinden der Königin-Mutter fort. Das erschütternde Ereigniß hat glücklicherweise keinen Rückfall im körperlichen Befinden derselben hervorgerufen. — Die Ausgabe des „Berliner Tageblatts", welche die gefälschte Proklamation des verstorbenen Königs veröffentlicht, ist durch Gerichtsbeschluß beschlagnahmt worden. (Gleiches Schicksal ereilte das „Fuldaer Tagebl.", sowie die „C. A Z." welche erwähnte Proklamation nachdruckten. D. Red.)
— München, 17. Juni. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer beantragt der Finanzminister, 342,857 Mark für den Regenten im Etat für 1886/87 einzustellen. Der Präsident über meist den Antrag dem Finanzausschüsse. Zu Mitgliedern der Geheimen Kommission wurden gewählt: als Vorsitzende Kopp und Crämer, als Schriftführer Buhl und Lucas, ferner Baron Lerchenfetd, Luthard, Marquardsen, Orterer, Pfahler, Schauß, Stamminger, Baron Staufen- berg, Reindl, Sellner, Walter, Wolf, Aichbichler, Alwens, Bonn, AW