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Nr. 136.
Samstag den 12. Juni
1886.
Amtliches.
Unter Bezugnahme auf unsere in Ausführung der HinterlegungsOrdnung vom 14. März 1879 erlassene, in Nr. 72 Seite 448 ffg. unseres Amtsblattes veröffentlichte Bekanntmachung vom 27. August 1879 wird hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zufolge Verfügung des Herrn Finanzministers vom 13. Mai d. I. die Königlichen Regierungs-Hauptkassen sich fortan auf Antrag der Vornahme der unter 3b unserer obengedachten Bekanntmachung bezeichneten Geschäfte (Einziehung der Valuta für ausgelooste oder gekündigte Werthpapiere, Umtausch von solchen Werthpapieren, sowie Beschaffung neuer und Einlösung fälliger Zins- oder Dividendenscheine) in Ansehung aller derjenigen Werthpapiere bezw. Zins- und Dividendenscheine zu unterziehen haben, über welche Veröffentlichungen in den „Allgemeinen Verloosungstabellen" des Reichs- und Staatsanzeigers erfolgen.
Den gedachten Kassen ist zugleich nachgelassen, soweit die bezeichneten Geschäfte nicht am Orte bewirkt werden können, sich der Vermittelung der Königlichen Seehandlungs-Societät und bei geringfügigen Beträgen eines Bankhauses zu bedienen, und sollen die entstehenden Kosten an Provision und Porto, sofern die Kasse nicht die Einforderung eines Vorschusses für angezeigt hält, von den Betheiligten eingezogen bezw. aus den eingelösten Baarbeträgen entnommen werden.
Nach Bestimmung des Herrn Finanzministers sollen die vorstehenden Anordnungen bis auf Weiteres auch auf die in Lehns-, Fideikommiß- und Stiftungssachen hinterlegten Waffen, jedoch nur insoweit Anwendung finden, als es sich um die Einziehung der Valuta für ausgelooste und gekündigte Werthpapiere, den Umtausch solcher Werthpapiere und um die Beschaffung neuer Zins- und Dividendenscheine handelt und als ferner Kuratoren, welche mit diesen Geschäft betraut werden könnten, nicht vorhanden sind.
Cassel am 24. Mai 1886.
C. I. K. 2237/86 Königliche Regierung: Magdeburg.
Die in vorstehender Bekanntmachung erwähnte Amtsblatt-Publikation vom 27. August 1879 ist in Nr. 210 des Hanauer Anzeigers rom 10. September 1879 zum Abdruck gelangt.
Hanau den 10. Juni 1886.
Der Königliche Landrath
4375._______________Gf. Bismarck._____________________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Jmpfordnung
für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden.
, llBergen: den 17. b. Mts., Nachmittags 3 u. 4 Uhr, Revision den : 24. b. Mts., zu derselben Zeit.
, 2. Bischofseim: den 18. b. Mts., Morgens 10 u. 11 Uhr, Revision , den 25. b. Mts. zu derselben Zeit.
) 3. Enkheim: den 19. b. Mts., Nachmittags 4 Uhr, Revision den 26. t b. Mts., zu derselben Zeit.
. ^Gronau: den 22. d. Mts., Mittags 2 Uhr, Revision den 29. t b. Mts., zu derselben Zeit.
p- Niederdorfelden: den 22. d. Mts., Mittags 3 u. 4Uhr, Revision J den 29. b. Mts., zu derselben Zeit.
- 6. Oberdorfelden: den 22. b. Mts., Nachmittags 5 Uhr, Revision Z den 29. b. Mts., zu derselben Zeit.
i,| Die Herren Bürgermeister der vorstehend genannten Orte mache ich aufmerksam auf die genaue Befolgung der ihnen per Couvert zugesandten Forschriften, insbesondere des § 3, für die Ortspolizeibehörden bei der Ausübung des Jmpfgeschäfts.
g Hanau am 9. Juni 1886.
p. 397 Der Landrath
H G f. B i s m a r ck.
J $ Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern gereicht hiermit zur ’ ^Nnißnahme, daß der Landwegebau-Etat für den diesseitigen Landkreis . PW 1887 bis zum 1. Juli cr. im Büreau des Unterzeichneten zur Ein- ausliegt.
1 Hanau am 10. Juni 1886.
<. Der Königliche Landrath
' 134 Gf. Bismarck.
Entlaufen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl.
Gefunden: Ein grauer Regenschirm (auf der Post stehen geblieben). Ein schwarzer Damenhandschuh.
Hanau am 11. Juni 1886.
__Aus Königl. Landrathsamt.____________________ Pfingsten!
Die Höhe der Jahreszeiten ist fast erstiegen; nur wenige Tage noch, und mit dem Eintritt des Sommers, mit dem größten Maße der Tagesstunde:!, besinnt schon wieder die niedergehende Bewegung. Der blüthen- reiche, hoffnungsvolle Lenz, die Zeit der kirchlichen Feste mancherlei, sie sind vorüber — es beginnt die lange festlose Trinitatiszeit. Doch an der Grenze dieser Zeit steht heute, eine seltene Ausnahme durch das verspätete Osterfest, das lieblichste aller Feste, das heilige Pfingstfest.
Im höchsten Schmucke prangt die Natur. Die Königin der Blumen, die Rose, sie blüht und duftet im Garten, sie schmückt den Hag; und neben ihr erfreut eine ganze Schaar lieblicher, farbenprächtiger Schwestern so Auge als Herz. Im üppigsten Blätterschmuck, im saftigsten Grün steht der Wald, belebt von Vogelstimmen mancherlei und von den Jubeltönen fröhlicher Menschen. Smaragdgrüne Wiesen begrenzen seinen Saum, ja, selbst die Haide, die dürftige, hat ihr bestes Kleid angelegt; das emsige Bienenvolk umschwärmt sie schaarenweis, sie entsendet unter dem Fuße des Wanderers das würzige Aroma des Thymians, sie bietet Stoff zu Kranz und Strauß, wohlige Rast im Schatten einer Baumund Strauch-Oase. Kraftstrotzend steht die ganze Natur, keine Spur noch des Hinwelkens und der Müdigkeit des Herbstes.
Und wie verlockend klingt nach den heißen Stunden des Tages das Murmeln des klaren Baches, das Rauschen des Stromes! Wie gern entflieht der Mensch dem Staube und Gewühle der Stadt, um neue Kraft, neuen Muth zu finden im Genusse von Gottes herrlicher Natur!
Ein besonderer Zauber umgab von jeher das Fest, von Deutschlands größtem Dichter als das „liebliche Fest" bezeichnet: das Pfingstfest. Nach den fröhlichen Ostertagen, dem freundlichen Himmelfahrtsfest krönt das Pfingstfest schließlich den ganzen Aufbau dieser festlichen Tage, und wie unsere christliche Religion in der Ausgießung des heiligen Geistes gewisser- maßen das Siegel und die Bestätigung für Christi ganzes Thun und Handeln, für fein Leiden und Sterben erblickt, so hat die fröhliche Menschheit seit den ältesten Zeiten sich eine besondere Anhänglichkeit und Freude an dem Pfingstfest bewahrt. In dichten Schaaren entströmt man den Städten, Wald und Hain beleben sich, der duftige Waldmeister eint sich mit dem Safte der Reben, Gambrinus' goldene Gabe fließt, Musik erschallt und im Ringelreigen drehen sich die Paare. Jeder beliebte Aussichtspunkt wird besucht; das luftige Rheinland z. B. gibt sich ein Stelldichein in großem Maßstabe auf der Höhe des Niederwaldes bei dem sogenannten Jagdschlösse, oder auch der hochromantischen Terrasse des Drachenfelsens — Pfingsten ist ja gekommen, die schöne, liebliche Zeit!
„Auf, schmückt das Fest mit Maien !" so ruft der Dichter aus, an die altgermanische Sitte des Ausrichtens junger Birken am damaligen Frühlingsfeste erinnernd. Noch heute besteht vielorts diese Sitte, ungleichen auch das Aufputzen eines Knaben zu einem sogenannten „Maikind". Dicht mit grünem Birkenreis umhüllt man den ganzen Körper des Knaben, daß er einem wandelnden Busche gleicht. Altersgenossen nehmen ihn dann in die Mitte, ziehen mit ihm in's Dorf — denn nur auf dem Lande wird diese Sitte geübt —, grüßen mit Reimspruch das Fest und die Bewohner des besuchten Hauses und heischen ein Scherflein, das ihnen nur selten verweigert zu werden pflegt. Mit dem Gesammelten geht's dann zum Wirth, zum Bäcker oder Metzger, um je nach dem schon vorhandenen Bedürfniß sich gütlich zu thun.
So ist das Pfingstfest eine Quelle der Freuden, der Höhepunkt aller festlichen Lust. Zwei Tage genügen zumeist, um die Feier gründlich zu begehen, um dem Himmel, aber auch der Weltlust, jedem das Seine, zu bieten. In Thüringen, einem Theile Sachsens und wohl auch anderwärts thun's zwei Tage nicht; man spricht dort ganz selbstverständlich von einem dritten Feiertag, und namentlich für die dienende Classe, vielleicht an den beiden ersten Tagen nicht ledig jeder Pflicht, erklingt am dritten Tage in jedem Tanzlocale lustig die Fidel.
Hinaus denn in Wald und Hag, in Feld und Haide, Ihr Glücklichen, denen das edle Dreigestirn: „Zeit, Gesundheit und Geld" nicht fehlt;