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Nr. 135
Freitag den 11. Juni
1886.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 das mit den Worten:
„Nürnberg, im März 1886.
Die vereinigten Schuhmacher Deutschlands entbieten allen Collegen, die dieses Blatt empfangen, den besten Gruß!" beginnende, im Verlag von W. Bock in Gotha und Druck von W. Vock- roth daselbst erschienene Flugblatt verboten.
Zwickau am 29. Mai 1886.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.
Leonhardi.
Die hierselbst im Selbstverläge des Verfassers erschienene und bei Martin Luther gedruckte Schrift: „Das sterbende Handwerk oder das; Lied vom armen Mann. Parodie zu Schiller's Glocke. Sensationsgedicht von Friedrich Friedel", wird hierdurch auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemo- kratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Erfurt den 1. Juni 1886.
__Der Regierungs-Präsident: vo n Brauchtisch.___________
^Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Das Lambopfest fällt in diesem Jahre auf den ersten Pfingstfeier- tag, dessen Gottesdienst bis 3 Uhr Nachmittags dauert. Indem ich das Publikum auf diesen Umstand aufmerksam mache, bin ich überzeugt, daß mein Hinweis genügen wird, um die zum Feste hinausziehenden Personen zu veranlassen, daß sie ihrem Festjubel in der Nähe der Kirchen keinen lauten Ausdruck verleihen. Draußen im Walde wird Jedermann hinreichende Gelegenheit finden, sich seiner Freude an dem 250jährigen Gedenktage hinzugeben.
Hanau am 10. Juni 1886.
Der Landrath Gf. Bismarck.
Uebersicht
über die Wirksamkeit der Natural-Verpflegungs- und Arbeits-Stationen im Landkreise Hanau während des Monats Mai 1886.
1) Langenselb old: Zahl der Unterstützten 104. An dieselben wurden verabreicht: 4 ganze Portionen Brod, 41 Mittagessen, 57 Abendessen, 59 Nachtquartiere, 58 Frühstücke, im Geldwerth von zusammen 45 Mk.
2) Windecken: Zahl der Unterstützten 24. An dieselben wurden verabreicht: 3 ganze Portionen Brod, 8 Mittagessen, 13 Abendessen, 13 Nachtquartiere, im Geldwerth von zusammen 7 Mk. 39 Pf.
3) Bergen: Zahl der Unterstützten 20. An dieselben wurden verabreicht: 8 Mittagessen, 12 Abendessen, 12 Nachtquartiere, 11 Frühstücke, im Geldwerth von zusammen 8 Mk. 92 Pfg.
In der Verpflegungsstation Großauheim sind im Monat Mai keine Unterstützungen verabreicht worden.
Hanau am 9. Juni 1886.
Der Königliche Landrath
A. 409 Gf. Bismarck.
Die für die am 14. Juli cr. in Bergen und Großkrotzenburg ein- zuquartierenden Abtheilungen des Hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 erforderliche Marschfourage wird
Dienstag den 22. d. Mts.,
Vormittags lOVs Uhr, auf dem landräthlichen Büreau verdungen werden. Ich lade die Interessenten dazu ein.
Hanau am 9. Juni 1886.
Der Königliche Landrath
M. 2469________________Gf. Bismarck.______________________
NB. Auf dem Wege zum Staatskirchenfriede«.
Wenn die Regierung unter dem entschiedenen Einflüsse des leitenden
Staatsmannes im Vertrauen auf dre friedfertige Gesinnung des Papstes die Herstellung eines friedlichen Verhältnisses zwischen Staat unb Kirche unternahm, so war dabei vor Allem das Interesse der Einigkeit der Nation und der darauf basirenden Festigkeit ihrer staatlichen Gemeinschaft maßgebend. Es sollte die Schranke, welche der Culturkampf zwischen dem größten Theile unserer katholischen Mitbürger und dem Staate gezogen hatte, beseitigen, der vertrauensvolle Anschluß derselben an die nationale Gemeinschaft wieder hergestellt und der Einfluß derjenigen Elemente gebrochen werden, welche diese Entfremdung zur Förderung welfischer und anderer gegen die Einheit und Größe der Nation gerichteten Bestrebungen fo lange auszunutzen verstanden hatten. Zur Erzielung dieser Wirkung bei unseren katholischen Mitbürgern ist die äußerliche Documentirung der Herstellung des staatskirchlichen Friedens durch die Curie, die Bestegelung derselben durch einen weithin erkennbaren und dem Zweifel nicht unterworfenen Act des Papstes von größter Bedeutung. Ein solcher Act liegt in der nach Mittheilung des Cardinals Jacobini ergangenen päpstlichen Anweisung an die Bischöfe, fortan die Anzeigepflicht bezüglich der vacanten Pfarreien ständig zu erfüllen. Es wird damit in der deutlichsten und auch für die Katholiken Preußens nicht mißzuverstehenden Weise kundgegeben, daß der Papst ein freundschaftliches Verhältniß zwischen Staat und Kirche für dauernd gesichert erachtet. Indem letzterer diese Kundgebung schon jetzt, bevor noch die in Aussiche gestellte weitere Revision der Maigesetzgebung auch nur eingeleitet ist, vornimmt, rechtfertigt er einerseits das Vertrauen, welches in seine aufrichtige Friedensliebe gesetzt ist, andererseits liefert er den Beweis, daß es bei der gegenwärtigen kirchenpolitischen Action sich keineswegs um einseitige Concessionen seitens des Staates handelt, sondern daß dessen Entgegenkommen durch Zugeständnisse von der anderen Seite erwidert wird.
Aehnlich nach Bedeutung und Absicht erscheint die Ernennung des Erzbischofs Dinder für Posen-Gnesen. Indem zum ersten Male ein Deutscher auf diesen erzbischöflichen Stuhl, welcher in den Augen der Polen mit dem kirchlichen Primat für das ganze ehemalige Polen verbunden ist, berufen wurde, ist der polnischen Geistlichkeit, welche bisher die Machtmittel der katholischen Hierarchie ungescheut in den Dienst des Polonismus gestellt hatte, der deutlichste Hinweis dafür gegeben worden, daß das Oberhaupt der katholischen Kirche von einer solchen Verquickung der Kirche und ihrer Organe mit politischen, Preußen- und deutschfeindlichen Bestrebungen ferner nichts wissen will. Und das ist für die Festigkeit und Sicherung unserer Ostmarken von nicht zu unterschätzender Be- deutung. ____________________________ ____________________
TageSschau.
P. Aus dem Landtage. Berlin, 10. Juni. Das Herrenhaus erledigte zunächst den Gesetzentwurf, betreffend den Staatszuschuß von 50 Millionen zu dem Bau des Nord-Ostsee-Canals, durch definitive Annahme und berieth sodann den Gesetzentwurf, betreffend den Bau von Schifffahrtsstraßen, für welchen außer dem Grafen zur Lippe namentlich auch der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, nachdrücklich eintrat. Das Resultat der längeren Discussion war die Annahme zunächst des ersten Theiles, des § 1 (Bau des Dortmund-Ems-Canals) in namentlicher Abstimmung mit 57 gegen 45 Stimmen; der zweite Theil (Verbesserung der schlesischen Wasserstraßen), sowie der Rest des Gesetzes wurde dagegen fast einstimmig angenommen. Morgen: Nachtragsetat und kleinere Vorlagen.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 135 veröffentlicht: Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landeskreditkaffe in Cassel, vom 25. Dezember 1869 (Gesetz-Samml. S. 1279), vom 10. Mai 1886.
— Berlin, 10. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags militärische Meldungen entgegen und begaben Sich um 11 Uhr zur feierlichen Enthüllung des Denkmals Sr. Majestät des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. nach der National-Galerie. Um P/s Uhr hatten der Kriegsminister sowie der Chef des Militärkabinets bei Sr. Majestät Vortrag.
— Berlin, 10. Juni. Die Enthüllung des Denkmals des Königs Friedrich Wilhelm IV. vollzog sich programmäßig bei schönstem Wetter. Um 10 Uhr standen die Truppen in den ihnen vorgeschriebenen