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Nr. 134.
Donnerstag den 10. Juni
'1886.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hierdurch für den 13, Juni er. von 8 bis 11 Uhr Abends das Fahren mit bespannten Wagen auf der Lamboystraße — von der Wilhelmsbrücke bis zum Lamboywald — bei Meldung einer Strafe bis 5 Mark subsidiär 1 Tag Haft untersagt.
Hanau am 8. Juni 1886.
Der Königliche Landrath
P. 2540 Gf. Bismarck.
Gefunden: Drei carrirte Kindertaschentücher. Ein Hundemaulkorb. Ein Paar schwarze Glayöhandschuhe. Ein schwarzer Sonnenschirm. Eine Korallenkette. Ein Schleusenschlüffel.
Hanau am 10. Juni 1886.
__ Aus Königl. Landrathsamt.____
Die Ladung öffentlicher Beamten als Zeugen darf nach der neuen Justizgesetzgebung, falls sich ihre Vernehmung auf Umstände bezieht, bei denen ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit in Betracht kommt, nur mit Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde erfolgen. Die Justizbehörden haben jedoch, wie zur Kenntniß des Justizministers gekommen ist, nicht immer ein zur Sicherung dieser Vorschrift geeignetes Verfahren eingeschlagen und namentlich vielfach außer Acht gelassen, daß in Fällen des Zweifels, ob der Gegenstand der Vernehmung die Pflicht der Amtsverschwiegenheit berühre, die Vorgesetzte Dienstbehörde am zuverlässigsten entscheiden könne und daher ihr Ausspruch als maßgebend gelten müsse. Der Minister hat daher die Justizbehörden dahin angewiesen, daß sie in allen Fällen, in denen die Vernehmung eines öffentlichen Beamten über einen sein Amt berührenden Gegenstand erfolgen soll, sorgfältig zu prüfen haben, ob es sich um Umstände handelt, auf welche sich die Pflicht des zu vernehmenden Beamten zur Amtsverschwiegenheit erstrecken kann, und daß nur, wenn sich die Verneinung dieser Frage als völlig zweifellos herausstellt, die Ladung und Vernehmung des Beamten ohne Rückfrage bei der vorgesetzten Dienstbehörde erfolgen darf. Entsteht dagegen ein Zweifel, oder wird solcher von dem betreffenden Beamten geltend gemacht, so darf derselbe nur durch Entscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde erledigt werden und die Vernehmung des Beamten nur mit deren Genehmigung erfolgen.
t Die Zunahme der Meineide.
In Bayern pflegen die Präsidenten der Schwurgerichte bei Eröffnung neuer Schwurgerichtsperioden sich über Fragen der Rechtsprechung und Moral auszulassen. Kürzlich haben bei solcher Gelegenheit zwei Präsidenten, in München und in Bayreuth, der betrübenden Wahrnehmung gedacht, daß auch in Bayern das Bewußtsein von der Heiligkeit des Eides mehr und mehr zu schwinden scheine. Der Vorsitzende des Bayreuther Gerichtshofes ließ sich auch über die Ursachen vernehmen, welche den unerfreulichen Zustand hervorgerufen hätten. In erster Linie führte er die Zunahme der Meineidsproceffe darauf zurück, daß der Eid jetzt allzu häufig abgesordert würde, daß die Leute in Folge dessen zu irrigen Anschauungen in Bezug auf die Bedeutung des Eides gelangten, daß sie bei der Eidesleistung schneller und leichtfertiger zu Werke gingen, als früher Ferner veranlasse die strengere Bestrafung Meineidiger Manchen, der durch einen Meineid geschädigt sei, energischer als sonst bei der Ueberführung des Schuldigen mitzuwirken. Ob die Zunahme der Meineide hiermit genügend in ihren Gründen dargelegt ist, wollen wir dahingestellt sein lassen. Namhafte Criminalisten wollen die Zunahme auf die häufige Anwendung der Vorvereidigung zurückführen; auch dem hie und da vorkommenden summarischen Verfahren bei der Vereidigung wird ein ungünstiger Einfluß zugeschrieben.
Zur Bekämpfung dieser traurigen Erscheinung kann unzweifelhaft die Schule sehr viel beitragen. Wer in der Jugend eine sittliche, religiöse Durchbildung erfahren hat, dem wird das einmal geschärfte Gewissen nicht so leicht abgestumpft werden. Die königliche Regierung zu Oppeln hat oberschlesischen Blättern zufolge angeordnet, „daß die Lehrer jede im Unterrichte sich darbietende Gelegenheit benützen sollten, um die Schulkinder über die Heiligkeit des Eides zu belehren, dieselbe
dem Gewissen mit besonderem Nachdrucke einzuschärfen und zugleich die Kinder vor der Sünde des Meineides ernstlich zu warnen." Außerdem werden die Kreisschulinspectoren beauftragt, „auch ihrerseits die in der Verfügung enthaltene Mahnung an die Lehrer und an die Kinder durch wiederholte Erinnerung bei den Schulrevisionen und Schulprüfungen zu unterstützen."______________________________________________________________________
Tagesschau.
P. Aus dem Landtage. Berlin, 9. Juni. Das Herrenhaus erledigte heute nach unwesentlicher Debatte den vom Abgeordnetenhause in veränderter Fassung herübergekommenen Entwurf einer Kreis- und Provinzialordnung für die Provinz Westfalen und beschloß auf den Vorschlag seiner Kommission eine Abänderung des § 27 der Kreisordnung dahin, daß die Ernennung des Amtmanns auf Grund der vom Kreisausschusse nach Anhörung der Amtsversammlung gemachten Vorschläge durch den Oberpräsidenten erfolgen soll. Im Uebrigen trat das Haus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses überall bei. Der von dem anderen Hause auf Antrag des Abg. Dr. Kropatscheck beschlossene Gesetzentwurf, betreffend das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den nicht- staatlichen höheren Lehranstalten, wurde dem Vorschläge der Kommission entsprechend, debattelos abgelehnt und der Bericht über die Verhandlungen des Landes-Eisenbahnraths durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. Morgen 1 Uhr: Nord-Ostseekanal-Vorlage; Schifffahrtskanalvorlage.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 134 veröffentlicht: 1) Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der Neu-Guinea-Com- pagnie, vom 5. Juni 1886. — 2) Bekanntmachung, betr. die Unfallversicherungspflicht von Arbeitern und Betriebsbeamten in Betrieben, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken, vom 27. Mai 1886.
— Berlin, 9. Juni. Se. Maj. der Kaiser und König besichtigten heute in Begleitung des gestern Abend hier eingetroffenen Großfürsten von Rußland Michael Sohn und der Großherzogin von Baden auf dem Tempelhofer Felde das 1. und 2. Garde-Ulanen-Regiment.
— Berlin, 8. Juni. (K. Z.) Die Herrenhaus-Commission für die Canalvorlage hielt heute Vormittag eine mehrstündige Sitzung, in welcher sehr lebhaft verhandelt, eine Entscheidung aber nicht getroffen worden ist. Die Commission will morgen früh um 9 Uhr ihre Berathung fortsetzen; die Ansichten stehen einander sehr schroff gegenüber. Zu den Gegnern, welchen man die Wahrung von Sonderinteressen vorwarf, gesellen sich andere, denen es widerstrebt, bei der jetzigen Finanzlage des Staates so erhebliche Ausgaben zu bewilligen. Die Freunde der Vorlage machen geltend, daß abgesehen von dem in die Augen springenden Nutzen der Canäle für Handel und Industrie das Herrenhaus gewissermaßen gebunden sei, nach Annahme des früheren Antrages des Fürsten Hatzfeldt, dem die neue Vorlage gerecht wird, jetzt dieser Canalvorlage zuzustimmen. Ueber den Ausgang läßt sich noch nichts sagen. Man darf auf Annahme des Entwurfs auch noch nach Ablehnung in der Commission hoffen. Das Herrenhaus will unter allen Umständen den gesummten ihm vorliegenden Arbeitsstoff bis Freitag erledigen und zu diesem Zwecke erforderlichenfalls an allen folgenden Tagen Abendsitzungen abhalten. Der Schluß der Landtagssession soll am 30. ds. erfolgen.
— Berlin, 9. Juni. (K. Z.) Die Commission des Herrenhauses für die Canalvorlage hat dieselbe unverändert mit 7 gegen 6 Simmen angenommen. Schon morgen Mittag 1 Uhr findet die Plenar- berathung statt.
Die „Schlesische Zeitung" sagt über den Abschluß der Verwaltungsreform :
Unser vielbefehdeter Minister des Innern hat aus organisatorischem Gebiete eine glückliche Hand gehabt. Nachdem das große,., unter dem älteren Grafen Eulenburg begonnene Werk der Verwaltungsreform nach ! Erlaß der Kreis- und Provinzialordnungen für die Provinzen Preußen, i Pommern, Brandenburg, Sachsen und Schlesien auf lange Jahre hinaus ins Stocken gerathen war, ist es Herrn von Puttkamer gelungen, zuvörderst ein auf dem Prinzip der Selbstverwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit beruhendes Behörden - Organisatiansgesetz für die ganze Monarchie zu schaffen, dann aber im Anschluß an dasselbe für die Pro-