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Nr. 131.

Amtliches.

Bekanntmachung betr. die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV) zu den Schuldver­schreibungen des vormals kurhessischen Staatsanlehns vom 1. Juni 1863.

Die Zins scheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschrei­bungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst den Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V werden vom 20. Mai d. Js. ab von der Königlichen Regie- rungs-Hauptkasse hierselbst im hiesigen Regierungs-Gebäude, hohes Erd­geschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bisM Uhr, mit Aus­nahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.

Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten Hauptkasie selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuerkassen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungshaupt­kassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung der Königlichen Kontrole der Staatspapiere in Berlin und des Bank­hauses M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. bezogen werden.

Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zins- scheine Serie IV) sind bei den obenbezeichneten Kassen oder dem obenge- genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.

Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück und haben dasselbe 'bei Aushändigung der neuen Zinsscheine rc. quittirt wieder abzuliefern.

Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen Regierungs­Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Ver- zeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Zinsscheine rc. die Marke zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Zins- scheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht einge­lassen werden.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsscheine rc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betr. Schuldver­schreibungen an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schrift­licher Eingabe einzureichen.

Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächstige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen für einen Zeitraum von 1 0 Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 verspricht.

Cassel den 16. April 1886.

Königliches Regierungs-Präsidium.

I. P. Nr. 485.___________Magdeburg.________________________

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Gefunden: Eine deutsche Rechtschreibung mit der Aufschrift Anna Lang". Ein Portemonnaie mit einigen Pfg.

Verloren: Eine silberne Vorstecknadel. Ein goldenes Medaillon; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Hanau am 7. Juni 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinden Erbstadt, Marköbel und Eichen und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in den Gemarkungen Erbstadt, Marköbel und Eichen ein Aufgebot von uns er­lassen ist.

Windecken, den 2. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

Dr. Hartmann.

Montag den 7. Juni

1886.

Da von morgen, Sonnabend, den 5. d. Mts. die bisherige Schiff­fahrtsöffnung an der Wehrbaustelle bei Frankfurt gesperrt sein wird, so haben von jetzt an sämmtliche Schiffe auch bei der Thalfahrt den Kanal und die Schleuse zu benutzen. Für die Flöße tritt die neu bezeichnete Durchfahrtsöffnung in Betrieb. Es sind gegenwärtig in dieser Oeffnung 65 cm Wassertiefe vorhanden.

Frankfurt a. M., den 4. Juni 1886.

Der Abtheilungs-Baumeister.

_______________________gez: Düsing._________________________

Tagesschau.

P. Aus dem Landtage. Berlin, 5. Juni. Das Abgeord­neten h aus hielt heute seine letzte Sitzung vor dem Pfingstfest. In derselben gelangte zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Anstellung der das Dienstverhältniß der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen im Gebite der Provinzen Posen und Westpreußen zur zweiten Abstimmung. Nachdem der Abgeordnete Szumann namens der polnischen Fraction eine Erklärung abgegeben, in welcher dieselbe sowohl gegen das Gesetz, wie gegen alle sonstigen gegen die polnische Nationalität gerichteten Maßnahmen nochmals Verwahrung einlegt, wurde der Gesetzentwurf in seinen einzelnen Paragraphen und sodann im Ganzen gegen die Stimmen der Polen, der Freisinnigen und des Centrums definitiv angenommen. Desgleichen gelangte der von dem Abg. Seer (nat.-lib.) beantragte Gesetz­entwurf, betreffend den Verkehr auf den Kunststraßen, nach kurzer Debatte in der in zweiter Lesung beschlossenen Fassung definitiv zur Annahme. Der Präsident wurde ermächtigt, Zeit und Tagesordnung der nächsten Sitzung aus eigenem Ermessen zu bestimmen; doch wird dieselbe vor dem 21. Juni nicht stattfinden.

DerR. u. St.-A." Nr. 131 veröffentlicht: 1) Verordnung, be­treffend die Berechtigung der niederländischen Flagge zur Ausübung der deutschen Küstenfrachtfahrt, vom 1. Juni 1886. 2) Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Garten­baues, vom 30. Mai 1886. 3) Bekanntmachung, betreffend die Zu­lassungsfristen für ältere Waagen, vom 29. April 1886.

Berlin, 5. Juni. Demnächst wird hier eine Commission unter dem Vorsitz des Generals der Cavallerie Frhrn. v. Schlotheim, commandirenden Generals des XI. Armeekorps, zusammentreten, um über die Theilnahme der Offiziere an den öffentlichen Rennen zu berathen. Dazu gehören der Commandeur der Garde-Eavallerie-Division, General­lieutenant v. Winterfeld, der Commandeur der 30. Cavallerie-Brigade, Generalmajor v. Rosenberg, der Commandeur des Zietenschen Husaren- Regiments Nr. 3, Major v. Podbielski; von der Infanterie der Com­mandeur der 2. Garde-Jnf.-Brigade, Generalmajor v. Kaltenborn-Stachau; von der Artillerie Generalmajor v. Fassong sowie andere Offiziere. (K. Z.)

Berlin, 5. Juni. Ein in unserer Fleischschau wohl noch nicht dagewesener Fall ereignete sich am Mittwoch Nachmittag und Donnerstag früh. In der zweiten Abtheilung des städtischen Fleischschau­amtes auf dem Central-Viehhof kam zur angegebenen Zeit das Fleisch von 20 Schweinen, welche eine hiesige, besonders die Wurstfabrikation be­treibende Schlächterfirma geschlachtet hatte, zur mikroskopischen Unter­suchung, und dabei wurden 14 Schweine trichinös befunden, einige waren ungemein stark trichinenhaltig. Die Würmer zeigten sich nicht nur in allen Theilen des Fleisches, sondern auch in so bedeutender Anzahl, daß man in Fleischproben von Haferkorngröße, welche gequetscht Präparate von etwa 1 qcm Fläche darstellen, 40 und mehr Stück zu zählen ver­mochte; wenige Fleischproben dagegen waren schwach trichinös, sodaß man z. B. in 24 Präparaten nur eine Trichine fand. Alle Trichinen aber, und dies fällt hauptsächlich ins Gewicht, waren verkapselt, d. h. im ent­wicklungsfähigen Zustande. Da mit einem einzigen Bissen trichinenhaltigen Fleisches oder daraus bereiteter Schlackwurst u. s. w. Hunderte von Trichinen in Magen und Darm gelangen können und jede entwicklungs­fähige Muttertrichine hier binnen kurzer Zeit an 1000 Stück Junge zur Welt bringt, so liegt nahe, welches Unheil in dem Falle, daß die mikro­skopische Fleischschau nicht eingeführt wäre, hätte entstehen können. Die Schweine waren alle von demselben Commissionär gekauft und stammten