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Nr. 127.
Dienstag den 1. Juni
1886.
Amtliches.
Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend eine Erweiterung des Staatsschuldbuchs, vom 12, April 1886 (Ges. S. S. 124) wird Nachfolgendes bestimmt:
Artikel 1.
Die nach dem Gesetze vom 12. April 1886 zu bewirkenden Eintragungen erfolgen in ein besonderes, über die dreieinhalbprozentige Buchschuld des Staats zu führendes Buch, dessen Konten mit der Bezeichnung „^/»prozentige Buchschuld" zu versehen sind.
Artikel 2.
Bei Theilübertragungen und Theillöschungen von dreieinhalb- prozentigen Staatsschuldbuchforderungen müssen sowohl die Beträge, deren Uebertragung und Löschung beantragt wird, als auch die Restbeträge, über welche eine Verfügung nicht stattfinden soll, in Schuldverschreibungen der dreieinhalbprozentigen konsolidirten Anleihe darstellbar sein.
Artikel 3.
In dem dem Anträge auf Eintragung einer dreieinhalbprozentigen Buchschuld beizufügenden Verzeichniß der Schuldverschreibungen der dreieinhalbprozentigen konsolidirten Anleihe sind diese nach den Littern, für jede Littera aber nach der Nummerfolge zu ordnen.
Artikel 4.
Im Uebrigen finden die unter dem 22. Juni 1884 zu dem Gesetz, betreffend das Staatsschuldbuch, vom 20. Juli 1883 (Ges. S. S. 120) erlassenen Ausführungsbestimmungen (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger von 1884 Nr. 154) Nr. 1 des ersten Nachtrages zu denselben vom 6. März 1885 und der zweite Nachtrag vom 2. December 1885 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger von 1885 Nr. f 65 und 289) entsprechende Anwendung.
Berlin den 29. Mai 1886.
Der Finanz-Minister, von Scholz.
Vorstehende Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz-Ministers bringen wir hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß wir in Folge der Erweiterung des Staatsschuldbuchs durch das Gesetz vom 12. v. Mts. und zur Erleichterung der Uebersicht über sämmtliche für die Betheiligten bei Benutzung des Staatsschuldbuchs beachtenswerthen Bestimmungen eine zweite Ausgabe der „Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staatsschuldbuch" veran- staltet haben, welche im Verlage von I. Guttentag (D. C oll in) — Berlin und Leipzig — erscheinen und Ende dieses Monats durch jede Buchhandlung für 40 Pfg. zu beziehen sein wird.
Berlin den 13. Mai 1886.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
In Gemäßheit der Vorschrift im § 6 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend die Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegter direkten Kommunalab- ' gaben (Gesetz-Samml. S. 327) mache ich hierdurch öffentlich bekannt, daß der bei der Veranlagung der Gemeindeabgaben von fiskalischen Domänen und Forstgrundstücken für das Jahr 1886 zum Grunde zu legende, aus diesen Grundstücken erzielte etatsmäßige Ueberschuß der Einnahmen ' über die Ausgaben unter Berücksichtigung der auf denselben ruhenden Verbindlichkeiten und Verwaltungskosten nach dem Etat pro 1. April 1886/87
1) in der
Provinz Ostpreußen . .
. 133,6
Proz.
2) „ „
„ Westpreußen . .
. 124,5
//
3) „ „
Stadt Berlin ....
0
//
4) „ „
Provinz Brandenburg . .
. 114,4
//
6) //
„ Pommern . . .
. 98,9
//
6) „ „
„ Posen ....
. 103,3
//
7) „ „
„ Schlesien . . .
. 136,9
//
8) „ „
„ Sachsen . . .
. 117,6
//
9) „ „
„ Schleswig-Holstein
. 132,8
//
10) „ „
„ Hannover . . .
. 104,7
//
11) ,, „
„ Westfalen . . .
. 54,3
//
12) in der Provinz Hessen-Nassau . . . 72 Proz.
13) „ „ Rheinprovinz.....73,1 „
des Grundsteuer-Reinertrags beträgt.
Berlin den 18. Mai 1886.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden auf meine Bekanntmachung vom 10. Februar d. I. in Nr. 37 des Kreisblattes wiederholt aufgefordert, eine Beschlußfassung der Gemeinde-Organe zur Errichtung resp. Abänderung der Statuten über die Erhebung der Gemeinde-Umlagen herbeizuführen und von der getroffenen Entschließung bis zum 15. Juni c. mir Anzeige zu machen.
Hanau am 27. Mai 1886.
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Gefunden: Eine deutsche Rechtschreibung. Ein Messer. Ein bunter Kinderkragen. Ein Regenschirm (in einer Apotheke stehen geblieben). Eine Brille mit Futteral. Ein schwarz und gelber Shawl. Ein kleiner goldener Kinderohrring.
Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 4 Mk.
Hanau am 1. Juni 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 31. Mai. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vize-Konsul bei dem General-Konsulat in London, Stemrich, zum Vize-Konsul für den Hafen von London zu ernennen geruht. Demselben ist auf Grund des Gesetzes vom 8. November 1867 — §. 20 — die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden ertheilt worden.
— Berlin, 31. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Geheimen Ober - Regierungsrath Anders vom Civilkabinet sowie des Hofjägermeisters vom Dienst, Freiherr» von Heintze, entgegen und empfingen demnächst den Staatssekretär, Grafen Bismarck, und den General der Infanterie, von Strubberg.
— Berlin, 31. Mai. In der heutigen Sitzung der Branntweinsteuer-Commission erklärte Mosler (Centrum), das Centrum habe sich bereit erklärt, bei dem Entwurf mitzuarbeiten, und erkennt die Rothlage der Landwirthschaft und die Bedürfnisse des Staates an. Redner bringt einen Antrag ein, welcher dahin geht, eine Consumsteuer von 25 Pfg. zu bestimmen und spricht gegen die Contingentirung, die zu sehr an das Monopol erinnere. Er steht den Schutz der landwirthschaftlichen Brennereien im Antrag Uhden-Strachwitz, wonach die Maischbottigsteuer für kleine Brennereien 20 Pfennig betragen und für größere bis 2 Mark steigen soll. Die nächste Sitzung findet morgen statt. (F. N.)
— Berlin, 31. Mai Staatssecretär Graf Bismarck begab sich heute Nachmittag nach Friedrichsruh.
— Berlin, 31. Mai. Die furchtbare Feuersbrunst von vorgestern ist das Ereigniß des Tages. Tausende strömten noch gestern hinaus, um die Brandstätte zu sehen, auf welcher die Löscharbeiten fortgesetzt werden. Fast ein Hektar ist mit rauchenden Trümmern bedeckt. Außer der verbrannten Mutter eines Fuhrwerksbesitzers ist eine zweite Frau durch Sturz aus dem Fenster umgekommen; fünf Feuerwehrmänner sind verletzt, einer , schwer. Außerdem sind massenhaft Hausthiere, namentlich Geflügel, verbrannt. Ueber die Entstehung des Feuers wird berichtet: In der vom
Cottbuser Damm links abgehenden Schinkelstraße liegt unter Nr. 12 die Maschinenölfabrik von Otto u. Büttner, die bereits viermal vom Feuer heimgesucht worden ist. In 16 Kesseln wird hier aus Colophonium, verschiedenen Arten Oel und andern Stoffen Maschinenöl gesotten. Erst vor wenigen Wochen waren mit der Bahn 5000 Fässer Colophonium angelangt, die zwischen der Straßenfront und dem Siedehaus hoch aufgestapelt lagen. Außerdem waren an Rohmaterialien unter anderm einige hundert Barrel Oel und einige hundert Säcke Gips vorhanden. Dex-Betrieb in der Fabrik ist ein ununterbrochener; auch Nachts sind einige Arbeiter i thätig, um die Kesselfeuerungen zu unterhalten. Die Siedekessel selbst sind I mit hölzernen Deckeln geschlossen, die mittels Schrauben an den eisernen