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Nr. 125 Samstag den 29. Mai 1886.

Amtliches.

* Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift:Janek Bruzda napisal Adam z pod Krakowa. Gena: 75 ets. Genewa w drukarni Przedswitu. Inprimerie de LAurore 1884, nach §.11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von

Landespolizeiwegen verboten worden ist.

Berlin den 18. Mai 1886.

Königliches Polizei-Präsidium. Freiherr v. Richthofen.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie sind die Nummern 1, 2, 3, 4 der periodischen Druckschrift:Neue deutsche Gerber-Zeitung", vom 1. und 15. April, 1. und 15. Mai datirt, im Kommissionsverlage von Dirtzel und Schwenk (Mainzer Nachrichten") zu Mainz erschienen und von Nicolaus Stilgenbauer daselbst redigirt, verboten, und ist das fernere Erscheinen des Blattes durch die unterzeich­nete Landespolizeibehörde unter dem Heutigen untersagt worden.

Mainz am 17. Mai 1886.

Großherzoglich hessisches Kreisamt Mainz.

I. V.: von Zangen, Regierungs - Rath.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landes­polizeibehörde hat, wie hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, r den Fachverein der Tischler und verwandten Berufsgenossen für Leipzig und Umgegend auf Grund von §. 1 in Verbindung mit §. 6 des Reichs­gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Leipzig am 11. Mai 1886.

Königliche Kreishauptmannschaft.

Graf zu Münster.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 33 vom 9. Mai 1886 der periodischen DruckschriftBayerische Volksstimme", Organ des arbeitenden Volkes, herausgegeben von G. von Vollmar und verlegt und redigirt von Friedr. Loebenberg in München, sowie das fernere Erscheinen dieser Druckschrift gemäß §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.

München den 14. Mai 1886.

Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern.

__________________Freiherr von Pfeufer, Präsident.__

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.

Gefunden: Ein großer Hundemaulkorb. Ein leeres Notizbuch. Ein Manschettenknopf mit Mechanik.

Verloren: Ein Portemonnaie mit Geld.

Hanau am 29. Mai 1886.

k Aus Königl. Landrathsamt.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung.gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aussicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher

Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu ge­hörigen Schloßgartens sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeausseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 30. April 1886.

Der Königliche Landrath

P. 1920.________________Gf. Bismarck._______________________

Tagesschau.

Berlin, 28. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besuchten heute die Jubiläums-Kunstausstellung und hörten den Vortrag des General-Intendanten der Königlichen Schauspiele, v. Hülsen. Später hatten Graf Schlitz genannt von Görtz-Wrisberg sowie der Kammerherr Graf Dohna-Lauck die Ehre des Empfanges.

Berlin, 27. Mai. Der Bundesrath hielt heute eine Plenar­sitzung. Vom Reichstage wurden dessen Entschließungen wegen Einführung des Gesetzes für den Unterstützungswohnsitz in Elsaß-Lothringen, Petitionen, zur Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Einnahmen für 1884/85, und zum Zuckersteuergesetz überwiesen. Eine Vorlage bezüglich einer Verord­nung wegen Ausdehnung des Pensionsgesetzes auf die Reichsbankbeamten wurde angenommen. Mündliche Ausschußberichte wurden erstattet: über die zeitweilige Aenderung des Kurses der subventionirten Postdampf­schiffsverbindungen mit Ostasien und Australien, über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen, über eine Reihe von einzelnen Eingaben, über den Antrag des Königreichs Sachsen wegen Aufnahme der Albuminfabriken unter die genehmigungspflichtigen Ge­werbeanlagen, über Ausdehnung der Unfallversicherungsfrist der Bau­arbeiter auf Schreiner-, Einsetzer-, Schlosser- und Anschlägerarbeiten, über den Entwurf einer Verordnung hinsichtlich der Einfuhr und Ausfuhr von Gewächsen sowie von sonstigen Gegenständen des Wein- und Garten­baues, endlich über die Resolution des Reichstages zu dem Gesetzentwurf über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.

Berlin, 28. Mai. (C. Z.) Wenn man aus der Thätigkeit der Bundesrathsausschüsse einen Rückschluß auf die Arbeiten machen wollte, mit denen der Reichstag noch in der gegenwärtigen Session be­schäftigt werden soll, so würden jene Unrecht haben, welche behaupten wollen, daß der Reichstag in dieser Session ausschließlich die Branntwein­steuervorlage zu erledigen haben soll. Im Bundesrathe sollen jedenfalls noch der Gesetzentwurf wegen Errichtung eines Seminars für die orientali­schen Sprachen und die Abänderung des Gerichtsverfassungsgesetzes fest­gestellt werden.

Berlin, 28. Mai Das Abgeordnetenhaus erledigte heute in vierstündiger Sitzung den Nachtragsetat unverändert nach den Vorschlägen der Commission.

Im Bismarck-Archipel in der Südsee hat das deutsche KriegsschiffAlbatroß" im März heftige Kämpfe mit den Eingeborenen bestehen müssen, wie jetzt eingetroffene Nachrichten melden. Auf der Insel Capsu, an der Nordwestküste von Neu-Mecklenburg, sind von einem Landungskorps desAlbatroß" Niederlassungen der Eingeborenen zerstört und in einem Treffen 9 der Eingeborenen getödtet worden. Aehnlich i ging es auf Kolenus, das bis auf den Grund zerstört wurde. Zu einem größeren Gefecht ist es auf Kabakatai an der Nordküste der Ga- zellenhalbinsel in Neu-Britannien gekommen. Dort wurden 8 deutsche Matrosen im Kampf mit den Eingeborenen verwundet, denen sie binnen 10 Tagen ungefähr 12 Scharmützel lieferten. Von den Eingeborenen blieben 45 todt. Nach den Berichten haben die Eingeborenen in diesem Theil des deutschen Schutzgebietes mehrfach Räubereien begangen und dem Kannibalismus gestöhnt. (Dfz.)

Freiburg i. B., 28. Mai. Professor Friedrich Michelis ist | in Folge eines Schlaganfalles gestorben.

Oensbach, A. Achern, 26. Mai. Bei einem heute Nachmittag j zwischen 2 und 3 Uhr über die hiesige Gemarkung gezogenen, kurzen, aber schweren Gewitter flüchtete sich der hiesige Bürger Wendelin Wörner