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Nr. 121.

Dienstag den 25. Mai

1886.

Amtliches.

Nach §. 7 der Kurhessischen Verordnung vom 27. September 1828 soll der Abbruch eines durch die General-Brandkasse versicherten Gebäudes nicht ohne Vorwissen der Polizeibehörde und nicht ohne Zustimmung der gerichtlich eingetragenen Pfandgläubiger geschehen. Zu dem Zweck soll die Polizeibehörde, und zwar nach diesseitiger Verfügung vom 23. Juni 1868 dermalen die betreffende Ortspolizeibehörde, von dem Gerichte die Angabe der Pfandgläubiger einziehen und in der Regel nur nach Vernehmung derselben und der etwa betheiligten Nachbarn den Abbruch gestatten, auch den erfolgten Abbruch der Brandversicherungsanstalt sowie dem betr. Amtsgericht zur Kenntniß bringen. Mit dieser Anzeige ist in allen Fällen zugleich der Original-Brandkassenschein der Brandversicherungs­Anstalt vorzulegen oder, falls derselbe sich nicht mehr in dem Besitze des Versicherten befindet, dieses der gedachten Behörde einzuberichten.

Nach Mittheilung der betheiligten Behörde haben die Ortspolizei­behörden es neuerdings in vielen Fällen unterlassen, der Brandver- sicherungs-Anstalt die nach Obigem vorgeschriebene Anzeige von dem vollendeten Abbruch der bei der Anstalt versicherten Gebäude zu erstatten. Um den hieraus entstehenden vielfachen Nachtheilen und Unzuträglichkeiten zu begegnen, bringen wir unsere oben erwähnte, zunächst den Königlichen Landräthen und durch diese den Ortsvorständen zugegangene Circular- verfügung vom 23. Juni 1868 mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung, daß die Landeskreditkasse-Direktion die Einholung ihrer Zustimmung zum Abbruch eines die Landeskreditkasse gerichtlich ver­pfändeten Gebäudes auch in dem Falle, wenn dieser Abbruch zum Zweck der alsbaldigen Aufführung eines Neubaues auf derselben Baustelle statt- findet, für nothwendig erklärt hat.

Cassel am 5. Mai 1886.

__Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.____________

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Die nachfolgenden Polizeiverordnungen resp. Bekanntmachungen wer­den zur pünktlichen Befolgung in Erinnerung gebracht:

a. vom 7. Juli 1879. Das Beziehen der Straßen Hanaus soll bei anhaltender großer Hitze täglich wenigstens einmal mit frischem Wasser mittelst Gießkanne stattfinden. Für die Befolgung dieser Anordnung ist der Hauseigenthümer bezw. da, wo diese die Häuser nicht selbst bewohnen, die Bewohner des untern Stocks verantwortlich. Auch sollen die Rinnen der Straßen gehörig gereinigt werden. Str. 50 Pfg. bis 1 Mk.

b. vom 7. Juni 1877. Zur Controle über den Befolg dieser Ver­pflichtung wird hiermit angeordnet, daß dieses Begießen täglich zwischen 6 und 8 Uhr Abends zu geschehen hat. Str. 1 Mk.

c. vom 15. April 1884. In der Zeit vom 15. März bis 1. No­vember dieses Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Auf- mirbeln von Staub nicht stattfinden kann. Str. 1 bis 9 Mk.

Hanau am 21. Mai 1886.

Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.

Die Verpflegungsstation Großauheim geht mit dem 1. Juni d. I. ein.

Hanau am 22. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

V. 284 Gf. Bismarck.

Die nachstehende Tagesordnung für die nächste Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins wird hierdurch veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister wollen die Publikation in ihren Orten besonders bewirken lassen.

Hanau am 20. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

4053. In Vertr.: Baabe.

Sßubwittl)fdmflltd)rr Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 29. Mai, Nachmittags 2'/s uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Bestimmung des Orts, in welchem in biedern Jahr die abzuhal- tende Lokalviehausstellung stattfinden soll.

3) Gründung von Ortsviehversicherungsvereinen.

4) Besprechung über die Vergebung eines weiteren Vereinsbullen.

5) Ernteaussichten. Referenten: W. Koch, Bruderdiebacherhof; Bürgermeister Z eh, Kilianstädten; O. Hain, Großauheim, und Bürgermeister Ebert, Bischofsheim.

Der Vorstand.

Gefunden: Statuten der Nationalen Krankenkasse der Gold-und Silberarbeiter, Statuten des Sanitäts-Verein zu Hanau. Ein kathol. Gebetbüchlein. Ein Hundemaulkorb. 10 Stück Postkarten. Ein dunkel­gelber gehäckelter Handstauchen.

Verloren: Ein Portemonnaie mit einem 20 Markstück.

Hanau am 25. Mai 1886.

__Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesscha«.

Berlin, 24. Mai. Dem zum Vizekonsul der Republik Nicara- gua in Frankfurt a. M. ernannten Herrn Moritz Adler ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Berlin, 24. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern Mittag 12'/, Uhr zur feierlichen Eröffnung der Jubiläums-Kunstausstellung nach dem Ausstellungs-Palast und kehrten von dort um 2^4 Uhr nach dem Palais zurück. Heute Vormittag nahmen Allerhöchstdieselben die Meldung des General-Lieutenants Freiherrn von Meerscheidt Hüllessem entgegen, welcher mit der Führung des 5. Armee­korps beauftragt ist, und hörten die Vorträge-des Civilkabinets, des Kul­tusministers und des Unter-Staatssekretärs Grafen von Berchem. Nach­mittags 2^4 Uhr begaben Sich Se. Majestät, einer Einladung Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinzlichen Herrschaften zum Diner folgend, nach dem Neuen Palais bei Potsdam.

Berlin, 24. Mai. Der Kaiser richtete« an den Pfarrer Ranke, den Sohn des verstorbenen Historikers, ein eigenhändiges Hand­schreiben, lautend wie folgt:Die Trauerbotschaft, die Sie und Ihr Bruder mir soeben zugehen ließen, hat mich tief erschüttert, wenngleich ich derselben seit den letzten Tagen entgegensehen mußte. Es ist ein Ehren­mann, ein ächter Patriot zu Grabe gegangen, der mir als solcher nahe stand, aber auch durch langen Umgang meinem Herzen verwandt war. Sein Name wird als Geschichtsforscher und unerreichter Geschichtsschreiber durch seltene Arbeitskraft bis zu den höchsten Lebenslagen in der Welt bestehen; ich werde ihn immer dankbar beweinen und sein Andenken in ; Ehren halten." Auch von der Kaiserin ist ein Condolenztelegramm aus Baden an den anderen Sohn, den Hauptmann Ranke, eingegangen.

Berlin, 24. Mai. (K. Z.) Das Hinterbliebenengesetz für die deutschen Reichsbeamten wird noch in dieser Session, und zwar in allernächster Zeit im Reichstage zu Vorlage gelangen.

Der berühmte Historiker Leopold v. Ranke ist im neunzigsten Lebensjahre am Sonntag Abend in Berlin gestorben.

S. M. Kreuzer-KorvetteCarola", Kommandant Korv.-Kapitän Aschmann, ist am 23. Mai er. in Plymouth eingetroffen und beabsichtigt am 27. Mai die Reise fortzusetzen. S. M. KanonenbootWolf", Kommandant Kapitän-Lieutenant Jaeschke, ist am 24. Mai er. in Port ; Said eingetroffen.

I Wilhelmshaven, 22. Mai. Poststation für das Ver- Messungsfahrzeug Drache ist bis auf Weiteres Aberdeen in Schottland, für Aviso Falke und die Schiffe der Panzerfahrzeug-Reservedivision bis auf Weiteres Wilhelmshaven.

Den Motiven der Branntweinsteuervorlage ent­nehmen wir zunächst folgende Stelle:Als das geeignetste Mittel, der Staatskasse vermehrte Einnahmen aus dem Branntwein zuzuführen und zugleich den schädlichen Folgen übermäßigen Branntweingenusses möglichst wirksam entgegenzutreten, muß noch jetzt die Einführung des Branntwein­monopols betrachtet werden. Nachdem indeß der hierauf gerichtete Gesetz­entwurf vom Reichstag abgelehnt worden ist, wird die verstärkte Heran-