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Nr. 120.

Montag den 23. Mai

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu ge­hörigen Schloßgartens sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 30. April 1886.

Der Königliche Landrath

P. 1920. Gf. Bismarck.

Der Goldarbeiter und Colporteur Jakob Kasper geboren am 16. Januar 1852 in Hugenfeld in Baden, Witwer, hat sich seit einigen Wochen von hier entfernt und sein einziges Kind Emil Kasper, geboren am 29. Juni 1878, dahier in hülfloser Lage zurückgelaffen, so daß für dasselbe die hiesige öffentliche Armenpflege eintreten mußte.

Da die diesseitigen Recherchen nach dem Aufenthaltsort des rc. Kasper erfolglos geblieben sind, so ersuche ich nach demselben zu fahnden und im Ermittelungsfalle Nachricht hierher zu geben.

Hanau am 21. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

P. 2242 Gf. Bismarck.

Die imHanauer Anzeiger" Nr. 118 publicirte Pflasterung resp. Absperrung der Frankfurterstraße wird bis auf Weiteres sistirt. Hinge­gen ist die Neupflasterung der Straße am Paradeplatz vom Theater bis zur Schirnstraße und die etwa erforderliche Absperrung auf dieser Strecke angeordnet.

Hanau am 22. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

P. 2272 Gf. Bismarck.

Die nachstehende Tagesordnung für die nächste Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins wird hierdurch veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister wollen die Publikation in ihren Orten besonders bewirken lassen.

Hanau am 20. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

V. 4053. In Vertr.: Baabe.

Landwirtschaftlicher Lreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 2 9. Mai, Nachmittags 2*/- Uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Ta gesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Bestimmung des Orts, in welchem in dieiem Jahr die abzuhal- tende Lokalviehausstellung stattfinden soll.

3) Gründung von Ortsviehversicherungsvereinen.

4) Besprechung über die Vergebung eines weiteren Vereinsbullen.

5) Ernteaussichten. Referenten: W. Koch, Bruderdiebacherhof; Bürgermeister Z eh, Kilianstädten; O. Hain, Großauheim, und Bürgermeister Ebert, Bischofsheim.

Der Vorstand.

Vom Wasenmeister ein gefangen: Ein gelber Pinscher und ein schwarzer Spitz mit gelben Abzeichen, beide m. Geschl.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Geld. Eine gelbe und weiße Medaille.

Entlaufen: Ein italienisches Huhn.

Hanau am 24. Mai 1886.

____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________

Tages schau.

P. Aus den Parlam enten. Berlin, 21. Mai. Der Rei chstag genehmigte in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, definitiv; auch der Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung des Zuckers, wurde ganz unverändert in dritter Lesung angenommen, nachdem die wiederum eingebrachten Anträge des Abg. Witte (deutschfr.) abgelehnt waren. Der Hauptgegenstand der Sitzung war die Erledigung der Interpellation der Socialdemokraten, betreffend das Verhalten der preußischen Bodden bei Arbeitseinstellungen. Der Interpellant, Abg. Hasenclever, suchte ,:ach- zuweisen, daß der Erlaß vom 11. April mit der Gewerbeordnung in Widerspruch stehe. Der Staatssecretär des Innern, Staatsminister v Boetticher, erklärte, daß der Bundesrath keine Veranlassung gehabt habe, sich mit der Circularverfügung zu beschäftigen, daß er aber als preußischer Bevollmächtigter die Behauptung zurückweisen müsse, als würoe durch den Erlaß in die Gewerbeordnung selbst eingegriffen. In der Besprechung der Interpellation nahm nach dem Abg. Meister (Sociald.) zunächst Abg. Bamberger (deutschfr.) das Wort, welcher den in Rede stehenden Erlaß nicht gerade direct für gesetzwidrig erklärte, aber doch allgemeine Bedenken vom socialen Standpunkte gegen denselben geltend machte. Der Herr Minister des Innern, v. Puttkamer, betonte wieder­holt, daß es ihm durchaus ferngelegen habe, mit feinem Erlaß eine Directive für Einschränkung des Coalitionsrechtes geben zu wollen, daß es, aber seine Pflicht sei, darüber zu wachen, daß die gesetzlichen Grenzen bei Ausübung dieses Rechtes nicht überschritten würden. Hinter jeder größeren Lohnbewegung lauere in gegenwärtiger Zeit die Hydra der Gewaltthat und der Anarchie. Nach weiteren Ausführungen des Inter­pellanten, Abg. Hasenclever, erklärte auch der Abg. Dr. Windthorst (Centr.), daß der Erlaß Ungesetzliches nicht enthalte, betonte aber die Nothwendigkeit des Zustandekommens der Arbeiterschutzgesetzgebung. Schließlich gaben noch die Ausführungen, in welchen der Abg. Bamberger den Herrn Minister zu widerlegen suchte, Letzterem zu einer kurzen Ent­gegnung Veranlassung, in welcher er die Auffassung des Abg. Bamberger als eine optimistisch irrthümliche bezeichnete und ihm entgegenhielt, daß er die große Verantwortlichkeit nicht trage, welche mit der Handhabung der öffentlichen Ordnung verbunden sei. Damit war die Interpellation erledigt. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Erste Berathung der Branntwein­steuervorlage.)

Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich zunächst mit dem Anträge des Abg. Seer auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der königlichen Verordnungen über den Verkehr aus den Kunststraßen, der nach kurzer Debatte, in welcher der Vertreter der Staatsregierung eine baldige anderweite gesetzliche Regelung dieser Materie in Aussicht stellte, einer besonderen Commission von 14 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen wurde. Die Wahlen der Abgg. Goldschmidt und Seyfarth (Liegnitz) wurden beanstandet und dann zur Berathung von Petitionen übergegangen, die sämmtlich nach den B-schlössen der be­treffenden Commissionen ihre Erledigung fanden. Morgen: Canal- vorlage.

Berlin, 22. Mai. Das Abgeordnetenhaus trat heute in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Bau neuer Schiff­fahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Schifffahrtsstraßen, ein, ohne jedoch dieselbe schon zu Ende zu führen. Die Kommission hat den §. 1 der Vorlage dahin erweitert, daß die Regierung außer der sofortigen Ausführung der in der Vorlage näher bezeichneten Kanalstrecke Tort- mund-Ems und der Verbesserung der Schifffahrtsverbindung der mittleren Oder nach der Oberspree, noch zum Bau eines Schifffahrtskanals, welcher bestimmt ist, den Rhein mit der Ems, der unteren und mitleren Weser und der Elbe zu verbinden, sowie zur Herstellung einer leitungsfähigen