1lk<>nnem»>,tS- / PreiS:
ALbrlich 9 Mark. Halbj.äM.LVPfg. Äffierteljährlich , Mark 25 Psg.
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag. Die einzelne Rum» mer 10 Psg.
AugLeich Amtliches (Srgan für SLcröt- und LcmöTveis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Mifertk»««»
PreiS:
Die ifpaltige Garmondzeile ob deren Raum
10 Psg.
Die 2(palt Zeile 20 Psg.
Die Aspalligeffeile 30 Psg
Nr. 117.
Donnerstag den 20. Mai
1886.
Amtliches.
Bekanntmachung betr. die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV) zu den Schuldverschreibungen des vormals kurhessischen Staatsanlehns vom 1. Juni 1863.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst den Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V werden vom 20. Mai d. Js. ab von der Königlichen Regie- rungs-Hauptkasse hierselbst im hiesigen Regierungs-Gebäude, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bis ‘M Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.
Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten Hauptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuerkassen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungshauptkassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung der Königlichen Kontrole der Staatspapiere in Berlin und des Bankhauses M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. bezogen werden.
Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Serie IV) sind bei den obenbezeichneten Kassen oder dem obenge- genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.
Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück und haben dasselbe bei Aushändigung der neuen Zinsscheine 2c. quittirt wieder abzuliefern.
Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen RegierungsHauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Ver- zeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Zinsscheine rc. die Marke zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Zinsscheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht eingelassen werden.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine rc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betr. Schuldverschreibungen an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schriftlicher Eingabe einzureichen.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächstige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen für einen Zeitraum von 1 0 Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 verspricht.
Cassel den 16. April 1886.
Königliches Regierungs-Präsidium.
I- P. Nr. 485.___________Magdeburg._______________________ Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die Eintheilung der Schiedsmanns - Bezirke des Landkreises Hanau nebst den in diesen Bezirken zur Zeit fungirenden Schiedsmännern resp. Schiedsmanns-Stellvertretern bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
A. Ständige Bezirke.
1. Windecken: Schiedsmann: Vicebürgermeister Hochstadt daselbst, Stellvertreter: Bürgermeister Reul das.
2 Großauheim: Schiedsmann: Ackermann Johannes Mayer das., Stellvertreter: Ackermann Heinrich Kronenberger das.
3. Großkrotzenburg: Schiedsmann: Gem. - Rathsglied Alois Breidenbach das., Stellvertreter: Gem.-Rathsglied Franz Albert das.
4. Dörnigheim: Schiedsmann: Pfarrer Biskamp das., Stellvertreter : Lehrer Preßler das.
5. Hochstadt: Schiedsmann: Lehrer Orth das., Stellvertreter. Lehrer Claus das.
6. Bergen: Schiedsmann: Bürgermeister Klemann das., Stellvertreter: Ackermann Wilh. Buchenhorst IJ. das.
7. Bischofsheim: Schiedsmann: Lehrer Adam Hartmann das., Stellvertreter: Landwirth Peter Fritz V. das.
8. Fechen heim: Schiedsmann : Gem.-Rathsglied Friedr. Wilhelm Gerk das., Stellvertreter: Spezereihändler Wilh. Ferdinand Gerk das.
9. Langenselbold: Schiedsmann: Bürgermeister Lehr daselbst, Stellvertreter: Rechnungssührer Ruth das.
10. Langendiebach: Schiedsmann: Ackermann Friedr. Bernges das., Stellvertreter: Ackermann Johann Peter Conradi das.
11. Rückingen: Schiedsmann: Mühlenbesitzer Heinr. Schönmeyer das., Stellvertreter: Bürgermeister Dietz das.
12. Kilianstädten: Schiedsmann: Bürgermeister Zeh das., Stellvertreter Gastwirth Peter Zeh das.
13. Marköbel: Schiedsmann: Bürgermeister Stroh das., Stellvertreter Gem.-Rathsglied Ludwig Gärtner das.
14. Ostheim: Schiedsmann: Gem.-Rathsglied Wilhelm Kohl das., Stellvertreter: Beigeordneter Georg Dahlheimer das.
B. Zusammengelegte Bezirke.
1. Kesselstadt, Philippsruhe, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof: Schiedsmann: Hofrath Bensing - Philippsruhe, Stellvertreter: Bürgermeister GeibelKesselstadt.
2. Niederrodenbach, Oberrodenbach, Wolfgang, Pulverfabrik: Schiedsmann: Bürgermeister Strutt-Niederrodenbach, Stellvertreter: Bürgermeister Dörner 3r - Oberrodenbach.
3. Bruchköbel, Kinzigheimerhof, Neuhof, Niederissigheim, Roßdorf: Schiedsmann: Bürgermeister Goy-Roßdorf, Stellvertreter: Bürgermeister Schröder-Bruchköbel.
4. Mittelbuchen, Wachenbuchen: Schiedsmann: Bürgermeister Schmidt - Mittelbuchen, Stellvertreter: Bürgermeister Stein - Wachenbuchen.
5. Oberissigheim, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Ravolzhausen, Baiers- röderhof: Schiedsmann: Oberamtmann Schuppius-Rüdigheimeihof, Stellvertreter : Bürgermeister Klein-Ravolzhausen.
6. Gronau, Gronauerhof, Dottenfelderhof, Niederdorfelden, Ober- dorfelden: Schiedsmann: Bürgermeister Steul - Niederdorfelden, Stellvertreter : Pächter Carl Hofmann das.
7. Hüttengesäß, Neuwiedermuß: Schiedsmann: Bürgermeister Hof- mann-Hüttengesäß, Stellvertreter: Bürgermeister Haldy-Neuwiedermuff
8. Eichen, Erbstadt: Schiedsmann: Bürgermeister Laubach-Eichen, Stellvertreter: Oekonom Gg. Rausch-Erbstadt.
Hanau am 17. Mai 1886.
Der Königliche Landrath
A. 250 Gf. Bismarck.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 30. April 1886.
Der Königliche Landrath
P. 1920. Gf. Bismarck.
Gefunden: Ein Sporn. Ein Zollstock. Ein Schild mit der Aufschrift „Cigarren". Ein gelber Manscheltenknopf mit Mechanik. Ein kleines leeres Portemonnaie.