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Nr. 116 Mittwoch den 19. Mai 1886.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Uebersicht
über die Wirksamkeit der kreisständischen Natural-Verpflegungs- und Ar- beits-Stationen im Landkreise Hanau während des Monats April 1886.
1) Groß anheim: Zahl der Unterstützten 44. An dieselben wurden verabreicht: 16 Mittagessen, 28 Abendessen, 28 Nachtquartiere = 15 Mk. 4 Pf.
2) Langenselbold: Zahl der Unterstützten 75. An dieselben wurden verabreicht: 26 Mittagessen, 49 Abendessen, 49 Nachtquartiere, 47 Frühstücke, im Geldwerth von zusammen 35 Mk. 24 Pfg-
3) Bergen: Zahl der Unterstützten 27. An dieselben wurden verabreicht: 9 Portionen Brod, 4 Mittagessen, 18 Abendessen, 23 Nachtquartiere, 17 Frühstücke, im Geldwerth von zusammen 13 Mk. 37 Pfg
4) Windecken: Zahl der Unterstützten 24. An dieselben wurden ver- ^abreicht: 2 Mittagessen, 22 Abendessen, 22 Nachtquartiere, im Geldwerth von zusammen 9 Mk. 28 Ps.
Hanau am 17. Mai 1886.
Der Königliche Landrath
A. 169 ________ Gf. Bismarck.
Behufs anderweiter Beschlußfassung über die Ausdehnung der Krankenunterstützungsdauer von 13 auf 26 Wochen sowie zwecks Abnahme der Jahres-Rechnung pro 1885 werden die Vertreter der gemeinsamen Ortskrankenkasse zu einer Generalversammlung auf
Freitag den 28. Mai l. Js.,
• Nachmittags 4 Uhr, in den Saal der „Centralhalle" zu Hanau ergebenst eingeladen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht die im Kreisblatt (Nr. 163) vom 16. Juli v. Js. genannten Personen gefälligst noch besonders auf die vorstehende Einladung aufmerksam machen zu wollen.
Hanau am 18. Mai 1886.
Der Vorstand der gemeinsamen Ortskrankenkasse für den Landkreis Hanau. ____________D r. Gans.______________________
Tagesschau.
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 17. Mai. Der Reichstag, dem die neuen Branntweinsteuer-Vorlagen zugegangen sind, nahm heute in seiner 88. Plenarsitzung die Arbeiten nach den Osterferien wieder auf. Die Uebersicht der Reichsausgaben und -Einnahmen für 1884/85 wurde dcbattelos definitiv erledigt, die Berichte der Petitionskommission über Petitionen, betr. Abschaffung resp. Einschränkung des Hausirhandels, und betr. die Einführung des Wollzolles, wegen schwacher Besetzung des Hauses von der Tagesordnung abgesetzt; eine Petition des sächsischen Stabsarztes Dr. Hoffmann, Jnvalidenpension betr., wurde dem Herrn Reichskanzler nochmals zur Berücksichtigung über- wiesen. Eine Petition des Kreises Mohrungen um Einführung des Un- terstützungswohngesetzes in Elsaß-Lothringen wurde dem Herrn Reichskanzler als Material bei einer in Aussicht genommenen Reform der einschlägigen Gesetzgebung überwiesen. Schließlich wurde eine Petition des Zentralvorstandes des deutschen Technikerverbandes dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung überwiesen. Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Gericht der Reichsschuldenkommission, Zuckersteuer, Gesetzentwurf, betr. Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeien, und Abänderung des § 22 des Preßgesetzes.)
Das Abgeordnetenhaus setzte die Berathung der Kreisordnung für die Provinz Westfalen fort, bei welcher zunächst der § 27, betr. das jWitut der Amtmänner, zur eingehenden Diskussion kam. Die Vorlage hält zwar den ehrenamtlichen Charakter der Stellung der Amtmänner allgemein fest und bestimmt, daß dieselbe vorzugsweise einem aus den größeren Gutsbesitzern auszuwählenden Amtseingesessenen übertragen wer- soll, die Ernennung derselben soll jedoch durch den Oberpräsident auf Grund von Vorschlägen der Amtsversammlung erfolgen, über welche der Kreisausfchuß sich zu äußern hat. Ohne Zustimmung des Provinzial- raths kann entgegen den Vorschlägen der Amtsversammlungen keine andere Person zum Amtmann ernannt werden. Hierzu liegen mehrere Abänderungsvorschläge vor, von denen der des Abg. Uhlendorff (deutschfreis) nahm ging, unter Beseitigung des Instituts der Ehrenamtmänner nur
Berufsamtmänner, welche aus der Wahl der Amtsversammlungen hervorgehen sollen, zuzulassen, eventuell aber die Ernennung nur auf einen Zeitraum von 12 Jahren zu beschränken. Ferner beantragen die Abgg. Frhr. v. Schorlemer-Alst und Genossen (Zentrum), unter Beibehaltung des Instituts der Ehrenamtmänner die Berufsamtmänner mit einer beschränkten Dienstzeit von 12 Jahren der Wahl durch die Amtsversammlungen zu unterziehen. Diese Amendements, gegen die sich auch der Herr Minister des Innern nachdrücklichst aussprach, wurden abgelehnt — der Antrag v. Schorlemer-Alst in namentlicher Abstimmung mit 144 gegen 118 Stimmen, und § 27 unverändert nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt. Es wurden sodann noch nach unerheblicher Debatte § 28, welcher die Pensionirung der besoldeten Beamten der Amtsverbänd- und Landgemeinden, § 29, welcher die Zuständigkeit des Amtmanns regelt, sowie die §§ 30 bis 32, welche von dem Landrath handeln, nach den Kommissionsbeschlüssen in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Herrenhauses genehmigt und dann die Berathung auf D i e n st a g 11 Uhr vertagt.
— Berlin, 18. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen 9% Uhr nach dem Tempelhofer Felde und besichtigten daselbst die 3. Garve-Jüfanterie-Brigade unter dem Kommando des General-Majors von Wissmann. — Gegen 1 Uhr kehrten Se. Majestät in das Palais zurück und empfingen den General der Kavallerie, Grafen Wilhelm von Brandenburg. — Um F/a Uhr hielt der Chef des Militärkabinets, Generallieutenant v. Albedyll, Sr. Majestät einen längeren Vortrag.
— Berlin, 18. Mai. Dem Reichstage sind heute die beiden vom Bundesrathe genehmigten Gesetzentwürfe, betreffend die Besteuerung des Branntweins, zugegangen. Beide Entwürfe nehmen eine Besteuerung pro Liter reinen Alkohols für das erste Jahr 40 Pf., das zweite Jahr 80 und dann 1.20 Mark in Aussicht. Während aber der Prinzipalentwurf diese Steuer vom Händler, welcher unmittelbar an den Consumenten verkauft, erheben will, nimmt der Eventualantrag diese Steuer im Momente ins Auge, in welchem der Branntwein überhaupt in den freien Verkehr tritt. Für den letzteren Fall bleibt der Branntwein vom Augenblicke seiner Erzeugung bis zum Verkauf im Inlands unter steueramtlicher Controle. Im ersteren Falle haben diejenigen, welche Branntweinhandel treiben wollen, der Steuerbehörde hiervon Kenntniß zu geben und in ein Steuerbuch die Quantität und Stärke des von ihnen geführten Branntweins einzutragen. Branntwein, der zum Export oder zu gewerblichen Zwecken bestimmt ist, bleibt steuerfrei. Nach beiden Entwürfen soll die bisherige Maischraumsteuer bestehen bleiben, dagegen um 10% weniger erhoben werden; der ermäßigte Steuersatz für landwirth- schaftliche Brennereien findet vom 1. October bis 31. Mai Anwendung. Für kleinere Brennereien sind besondere Vergünstigungen vorgesehen; der Zoll für Branntwein soll allmählich innerhalb 3 Jahren von 120 Mark pro 100 Kilogramm auf 200 Mark, die Uebergangsabgabe von 66 Mark pro Hectoliter auf 146 Mark steigen. Der Ertrag der Steuer soll unter den Bundesstaaten nach Maßgabe der matrikularmäßigen Bevölkerung vertheilt und den süddeutschen Staaten der Zutritt offen gelassen werden. Das Gesetz soll am 1. October 1886 in Kraft treten.
— Berlin, 17. Mai. Die Beschränkung der Versammlungsfreiheit in Berlin durch die neueste Ministerialverordnung hat doch eine größere Tragweite, als anfänglich die Arbeiter zugestehen wollten. Das hiesige socialdemokratische Organ, das „Berliner Volksblatt", schreibt heute an der Spitze seiner Nummer mit durch den Druck hervorgehobenen Lettern ganz verständig: „Wir machen alle Arbeitervereine, welche bisher nicht jede einzelne Versammlung anzumelden brauchten, weil deren Zeit und Ort im Voraus feststand, darauf aufmerksam, daß sie nach der neuesten Bekanntmachung des Staatsministeriums für jede Versammlung zwei Tage vorher eine Genehmigung werden einholen müssen. Sonst verfallen sie einer Geldstrafe bis zu 1000 Mark."
— Berlin, 18. Mai. (K. Z.) Von der Nachricht einiger Blätter, die griechische Regierung habe infolge des bekannten Vorgehens der Mächte die griechischen Gesandten im Auslande abberufen, ist in hiesigen unterrichteten Kreisen nichts bekannt. Soviel man hier weiß, hatte weder das zurückgetretene Ministerium Delyannis noch das gegenwärtige neue Ministerium eine solche Verfügung getroffen.