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Nr. 115.

Dienstag den 18. Mai

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Freitag den 21. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof und Dörnigheim.

Sonnabend den 22. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechen- Heim, Gronau, Gronauer-Hof, Dottenfelderhof, Groß-Auheim und Groß- Krotzenburg.

Montag den 24. Mai e.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kilianstädten, Kinzigheimerhof und Langendiebach.

Dienstag den 2 5. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Nieder- rodenbach, Neuhof, Oberdorfelden und Oberrodenbach.

Mittwoch den 2 6. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Oberrissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdig- Heimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.

Donnerstag den 2 7. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1866 von der Stadt Hanau.

Freitag den 2 8. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1865 von der Stadt Hanau.

Sonnabend den 2 9. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau und Loosung.

Montag den 31. Mai c. Klassifikation und Geschäft.

Das Ersatz Geschäft findet im Gasthaus zur Mainlust in Kesselstadt statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.

Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens «nd Rangirens um 8l/a Uhr pünktlich zu erscheinen.

Gestellungspflichtig find:

1. Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1866 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschafts­beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst­boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2. Alle die im Jahre 1864 und 1865 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvor- stande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche aus Zurückstellungen oder Besreiung vom Miiitairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird daraus hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern i gelangen dürsen, als die Veranlassung zu demselben erst «ach Beendigung des Musteruugs-Geschäfts entstanden ist. I

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations- nachweisungen darauf zu achten und ev. klar zu legen, ob die Bestimmung gen des §. 31, 3 der Ersatz-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilun der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebens­alter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Ge­schwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.

Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.

An der am 29. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve l. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 31. Mai er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.

Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Hanau am 6. April 1886.

Der Königliche Landrath

M. 1277 Gf. Bismarck.

Z ugelaufen: Ein brauner Jagdhund mit gelben Pfoten m. Geschl.; Empfangnahme bei Kaspar Ruth 3r zu Rüdigheim.

Gefunden: Im hiesigen Stadtgraben: ein Quantum Messing- krahnen und mehrere Kupfertheile. Ein schwarzes wollenes Frauenhals- tuch.

Hanau am 18. Mai 1886.

Aus Königl. LandrathSamt.

Tagesschau.

Berlin, 17. Mai. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Edwin Mathews zum Vizekonsul des Reichs in Penzance (England) zu ernennen geruht.

Berlin, 17. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags den Vortrag des Geheimen Ober - Regierungsräths Anders vom Civilkabinet entgegen. Um 2 Uhr unternahmen Se. Majestät eine kurze Spazierfahrt.

Berlin, 17. Mai. Graf Herbert Bismarck ist zum Staats- secretär und Graf Berchem zum Unterstaalssecretär im Auswärtigen Amt ernannt worden. (F. N.)

Berlin, 17. Mai. Der Kaiserliche Botschafter am österreichisch­ungarischen Hofe, Prinz Reuß, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Ur­laub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Wien sungirt der Mililär-Attachch Oberst-Lieutenant Graf von Wedell als interimisti­scher Geschäftsträger.

Berlin, 17. Mai. Mit der Ausarbeitung der Jnstruction für die Commission znr Durchführung des Hundert-Millionengesetzes in Posen und Westpreußen sind seitens der Minister Commissare ernannt, welche heute ihre Berathungen begannen. ___

S. M. KanonenbootWolf" Kommandant Kapitän-Lieutenant Jaeschke, ist am 15. Mai er. in Messina eingetroffen.

Schön hausen, 14. Mai. Ein Unbekannter aus Frankfurt