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Nr. 114.

Montag den 17. Mai

1886.

Amtliches.

Bekanntmachung betr. die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV) zu den Schuldver­schreibungen des vormals kurhessischen Staatsanlehns vom 1. Juni 1863.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschrei­bungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst den Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V werden vom 20. Mai d. Js. ab von der Königlichen Regie- rungs-Hauptkasse hierselbst im hiesigen Regierungs-Gebäude, hohes Erd­geschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bis ^l Uhr, mit Aus­nahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.

Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten Hauptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuerkaffen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungshaupt­kassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung der Königlichen Kontrole der Staatspapiere in Berlin und des Bank­hauses M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. bezogen werden.

Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zins­scheine Serie IV) sind bei den obenbezeichneten Kassen oder dem obenge- genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.

Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück und haben dasselbe bei Aushändigung der neuen Zinsscheine rc. quittirt wieder abzuliefern.

Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen Regierungs- Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Ver- zeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Zinsscheine rc. die Marke zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Zins­scheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht einge­lassen werden.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsfcheine rc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betr. Schuldver­schreibungen an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schrift­licher Eingabe einzureichen.

Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächstige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen für einen Zeitraum von 10 Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 verspricht.

Cassel den 16. April 1886.

Königliches Regierungs-Präsidium.

P. Nr. 485. Magdeburg.

Der Bürgermeister Steul zu Niederdorfelden ist zum Schiedsmann mr den zusammengelegten SchiedsmannsbezirkGronan, Gronauer Hof, Dottenfelder Hof, Niederdorfelden und Oberdorfeiden" gewählt und in die­ser Eigenschaft verpflichtet.

Hanau am 13. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

3621 Gf. Bis in arck.

Gefunden: Ein kleiner Spazierstock. Eine Wichsbürste. Ein Halblitergemäß. Ein Beil. Ein kleines Portemonnaie mit einigen Pfen- ^gen. Ein Mützen - Futteral. Ein Sparkassenbuch der Odenwald'schen Sparkasse Nr. 93.

Entlaufen: Ein junger Pinscher w. Geschl.

Hanau am 17. Mai 1886.

_________Aus Königl. Landrathsamt.

Tages schau.

P. Aus dem Landtage. Berlin, 15. Mai. Das Ab geord­

net enhaus trat heute in die zweite Berathung der Kreisordnung für die Provinz Westfalen ein. Nach einer kurzen Generaldebatte, welche indeß bald auf Grund der Geschäftsordnung vom Präsidenten abge­schnitten wurde, führte im ersten Titel, welcher von den Grundlagen der Kreisverfassung handelt, zuerst der § 8, welcher sich speciell auf die Ver­pflichtung zur Uebernahme unbefoldeter Aemter bezieht, zu einer eingehenden Debatte. Das Resultat war die Annahme eines Antrages Gneist (nat.- lib.), wonach entgegen den Beschlüssen der Commission die Verpflichtung zur Uebernahme von Ehrenämtern auch auf das Ehrenamt des Amt­mannes und des Beigeordneten erstreckt wird. Die Grundsätze über die Vertheilung und Aufbringung der Kreisabgaben wurden durchweg nach den Beschlüssen der Commissson genehmigt, welche im Uebrigen in einzelnen Punkten von denen des Herrenhauses abweichen. Im zweiten Titel des Entwurfs, der von den Bestantheilen des Kreises, wie der Vertretung und Verwaltung derselben und von dem Landrathe handelt, führte der zweite Abschnitt (Vertretung und Verwaltung der Landgemeinden, selbst- ständige Guts- und Amtsbezirke) zu längerer Debatte, welche durch zwei Anträge des Abg. Richter (deutschfr.) veranlaßt war. In dem einen wurde beantragt, die Zahl der in die Amtsversammlungen zu wählenden Amtsverordneten auf mindestens zwölf festzusetzen, nach dem anderen sollen die Sitzungen der Amtsversammlung und Gemeindeversammlung öffentlich sein. Beide Anträge wurden abgelehnt. Innerhalb des qu. Abschnitts wurde die Debatte abgebrochen. Fortsetzung der Berathung: M o n t a g 11 Uhr.

Berlin, 15. Mai. Das an der Börse verbreitete Gerücht von einem Unwohlsein des Kaisers ist vollständig unbegründet. Der Kaiser nahm im Laufe des Vormittags die gewöhnlichen Vorträge entgegen.

Berlin, 15. Mai. (K. Z.) Der Reichskanzler verkündet folgenden Bundesrathsbeschluß:Bei Geschäften über Werthpapiere, welche zum Liquidationscurse abgeschlossen sind, beträgt die Frist zur Ausstellung der Schlußnote, auch abgesehen von den Fällen des ersten Absatzes (der Ziffer 16 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze über die Erhebung von Reichsstempelabgaben), für den zur Entrichtung der Abgabe zunächst Verpfichteten 10 Tage und für den zur Entrichtung der Abgabe in zweiter Reihe Verpflichteten drei Wochen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach dem Geschäftsabschluß.

Berlin, 15. Mai. Der Bundesrath stimmte den Gesetz­entwürfen über die Branntweinbesteuerung und über den Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen zu.

Kiel, 14. Mai. Sendungen für die Fahrzeuge S. M. Marine Kanonenboot Hyäne und Kreuzer Möwe sind zu richten bis zum 21. ds. nach Zanzibar letzte Post aus Berlin am 21. ds., Abends 8 Uhr, über Brindisi, vom 22. ds. bis auf Weiteres nach Aden.

Wilhelmshaven, 14. Mai. Briefsendungen für die Kreuzer- corvette Sophie sind bis zum 15. Juni nach Kiel, vom 16. bis 23. Juni nach Saßnitz auf Rügen, vom 24. Juni bis 6. Juli nach Swinemünde, vom 7. bis 11. Juli nach Colbergermünde, vom 12. Juli ab und bis auf Weiteres nach Kiel zu richten. Poststation für die Panzerfahrzeuge der Reservedivision Mücke, Viper, Chamäleon und Salamander ist bis auf Weiteres Wilhelmshaven. Aus Zanzibar ist die betrübende Nach­richt hier eingetroffen, daß dort am 12. ds. der Assistenzarzt 1. Classe Dr. Frerichs an Bord S. M. Kanonenboot Hyäne verstorben ist (K.Z.)

Krossen, 15. Mai. Gestern Nachmittag wurden durch eine Windhose hier große Verheerungen angerichtet. Es sind Häuser einge­stürzt; fast sämmtliche Dächer und Scheiben wurden beschädigt. Der Kirchthurm ist herabgestürzt und demolirte ein benachbartes Haus. Das Militär und die Feuerwehr räumen die Trümmer weg; einige Personen wurden schwer verletzt hervorgezogen, mehrere sind todt. Auf der Oder versanken zwei Schiffe; fünf Personen sind dabei umgekommen. Der Schaden ist bedeutend.

Braunschweig, 13. Mai. Eine kürzlich verstorbene Braun- schweigerin, Fräulein Minna Henneberg, hat der Stadt Braunschweig 200,000 Mark vermacht zum Zwecke der Begründung einer Erziehungs­anstalt für arme Mädchen. Außerdem hat die edle Wohlthäterin hiesig