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9ir. in.
Donnerstag den 13. Mai
1886.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende September wird in Bad Wildüngen wieder eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb als Zweig-, stelle des Kaiserlichen Postamts in Wildungen (Stadt) unterhalten werden.
Gaffel, 4. Mai 1886.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
___zur Linde.________________________ ^Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 30. April 1886.
Der Königliche Landrath
1920. Gf. Bismarck.
Entlaufen: Ein kleines Zuchtschwein.
Verloren: Ein Tragband.
Zugelaufen: Ein schwarzbrauner Spitzhund. Ein braun-grauer Pinscher.
Z u g e f l o g e n: Ein Blutfink.
Gefunden: Ein gestreiftes Taschentuch.
Hanau am 13. Mai 1886.
__________________Aus Königl. Landrathsamt.__
Bekanntmachung.
Am 29 April l. I. wurde in einem Bache bei Büdingen die Leiche einer unbekannten Mannsperson gefunden. Der Verlebte mag etwa im Alter von 50 Jahren gestanden haben, war 1,57 Meter groß, hatte dunkelblondes Kopfhaar und auf Kinn und Oberlippe graue Bartstoppeln. Bekleidet war die Leiche mit brauner Bieberjacke, gestrickter grauer Wollen- weste, grau und rothem Baumwollenhemd, zwei grauen Arbeitshosen, graublauen wollenen Strümpfen, ledernen Schnürschuhen, schwarzem Kaschemirhalstuch und ledernem Hüftriemen. Am Kopfe der Leiche fanden sich verschiedene Verletzungen vor, welche ihrer Beschaffenheit nach dem Verstorbenen im Leben zugefügt worden sein müssen.
Alle Diejenigen, welche über die Persönlichkeit des Verstorbenen, sonne darüber, unter welchen Umständen derselbe die obenerwähnten Ver- i legiingen erhalten hat, Auskunft ertheilen können, werden ersucht, sich : Großherzogl. Amtsgericht Büdingen oder der unterzeichneten Behörde zu melden.
Gießen, am 7. Mai 1886.
®ie Großherzogliche Staatsanwaltschaft bei dem Landeericht der Provinz ■ Oberhessen: i
_ _________Zim mermann.____________________ |
Tagesscha«. i
P. Aus dem Landtage. Berlin, 11. Mai. Das Abgeordnetenhaus setzte die zweite Berathung des Lehreranstellungsgesetzes in :
den östlichen Provinzen fort, ohne jedoch dieselbe schon zu beendigen. Die gestern begonnene Debatte über § 1 wurde noch längere Zeit fortgesetzt, bei welcher namentlich die Verfassungsbedenken wiederum eine ausgedehnte Erörterung erfuhren. Die Mehrzahl der Redner wie auch der Herr Kultusminister Dr. v. Goßler war indeß der Meinung, daß diesen Bedenken durch die Kommissionsbeschlüsse vollständig genügt werde. § 1 wurde darauf mit einem zn Alinea 1 und 2 vom Abg. v. Rauchhaupt (kons.) gestellten Abänderungsantrage, welcher jedoch prinzipielle Aenderungen nicht enthält, angenommen; desgleichen gelangten die §§ 2 und 3 a (Unterordnung der Lehrer unter das Disziplinargesetz von 1852; beziehungsweise Vergütung für Umzugskosten betreffend) unverändert zur Annahme. § 2a erhielt nach längerer Debatte folgende veränderte Fassung: „Die ^Bestimmungen des § 1 finden auf Stadtkreise und auf die Landkreise Deutsch- Krone, Marienburg, Rosenberg und Elbing, sowie auf die in der Provinz Westpreußen belegenen Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern auf Antrag der städtischen Vertretung keine Anwendung." Darauf wurde die Berathung vertagt. Morgen: Fortsetzung derselben und Antrag Knebel.
— Berlin, 12. Mai. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Herrn J. P. Rehsche zum Vize-Konsul in Arensburg (Insel Oesel) zu ernennen geruht.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 112 veröffentlicht: 1) Gesetz, betr. die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahn - Fahrbetriebsmitteln, vom 3. Mai 1886. — 2) Gesetz, betr. die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886.
— Berlin, 12. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von lP/2 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Civilkabinets.
— Berlin,- 12. Mai. In der morgigen Bundesrathssitzung kommen die Ausschußberichte über die Zuckersteuer zur Berathung, ebenso der Antrag Preußens wegen Erlaß eines Gesetzes über die Pflichten der Handelsmakler, wonach die Bestimmung des Handelsgesetzbuchs aufgehoben wird, durch welche den Handelsmaklern untersagt ist, für die Erfüllung der von ihnen vermittelten Handelsgeschäfte sich verbindlich zu machen oder Bürgschaft zu leisten. (F. N)
— Wilhelmshaven, 11. Mai. Briefsendungen u. s. w. für S. M. Corvette Wolf sind bis auf Weiteres nach Port Said und für S. M. Schiffsjungenschulschiff Nixe bis zum 14. d. M. nach Kiel, vom 15. bis 18. d. M. nach Eckernförde, vom 19. bis 23. d. M. nach Neustadt in Holstein, vom 24. bis 30. d M. nach Eckernförde, vom 31. d. M. ab und bis auf Weiteres nach Kiel zu richten. (K. Z)
— München, 11. Mai. Der König ist heute von Hohenschwangau auf Schloß Berg eingetroffen, wohin auch auf Allerhöchsten Befehl das Königliche Hoflager verlegt wird.
— Stuttgart, 12. Mai Der „Staatsanzeiger" theilt einen Befehl des Königs mit, wonach ein württembergischer Arzt nach Paris abgesandt werden soll, um Pasteur's Wuthimpfung zu studiren.
— Karlsruhe, 11. Mai. Die Großherzogin beabsichtigt, wenn die Genesung des Erbgroßherzogs in bisheriger Weise fortschreitet, sich zu Anfang der nächsten Woche zum Besuch ihres kaiserlichen Vaters nach Berlin zu begeben und dort Aufenthalt zu nehmen, während die Kaiserin, wie alljährlich, ihrer Frühjahrscur in Baden-Baden obliegen wird. Sobald eine Ortsveränderung für den Erbgroßherzog möglich sein wird, ist ein längerer Aufenthalt desselben zum Gebrauche der Bäder in Baden- Baden in Aussicht genommen. (K. Z.)
— Rom, 12. Mai. Vom 11. bis 12. Mittags sind an der Cholera in Venedig 6 Erkrankungen und 4 Todesfälle, in Bari 15 Erkrankungen und 9 Todesfälle und in Ostuni 4 Erkrankungen vorgekommen. (F. N.)
— Madrid, 12. Mai. Eine officielle Meldung aus Manila vom 29. April berichtet die Aufhisiung der spanischen Flagge auf der Insel Map durch zwei spanische Kriegsschiffe.
— Paris, 11. Mai. In Tourcoing sind in der letzten Nacht