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Nr. 103.
Dienstag den 4. Mai
1886.
Bekanntmachungen Königl- Larrdrathsamts.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September
1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-
Geschäft bekannt gemacht:
Freitag den 2 1. Mai c. Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof und Dörnigheim.
Sonnabend den 22. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechen- Heim, Gronau, Gronauer-Hof, Dottenfelderhof, Groß-Auheim und Groß- Krotzenburg.
Montag den 24. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kilianstädten, Kinzigheimerhof und Langendiebach.
Dienstag den 2 5. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Nieder- rodenbach, Neuhof, Oberdorfelden und Oberrodenbach.
Mittwoch den 2 6. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Oberrissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdig- Heimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Donnerstag den 2 7. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1866 von der Stadt Hanau.
Freitag den 28. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1865 von der Stadt Hanau.
Sonnabend den 29. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau und Loosung.
Montag den 31. Mai c. Klassifikation und Geschäst.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur Maiulust in Kesselstadt statt und beginnt Morgens 9V2 Uhr.
Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens um S1^ Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig find:
1. Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1866 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2. Alle die im Jahre 1864 und 1865 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.
3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvor- stande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
.Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Militairdieufle müssen spätestens im Musternngs-Termine i ^Men und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf htngewiesen, dass gemäss §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Gercrulassung zu demselben erst - nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations- nachweisungen darauf zu achten und ev. klar zu legen, ob die Bestimmungen des §. 31, 3 der Ersatz-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 20. d. Mls. hierher einzusenden.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 29. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Klaffe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 31. Mai er. statt.
Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Borladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau am 6. April 1886.
Der Königliche Landrath
M. 1277 Gf. Bismarck.
Die Direktion der Aktien-Gesellschaft „Mainkette" zu Mainz beabsichtigt zum Betriebe der Dampfkettenschleppschifffahrt auf dem Main in diesen Tagen eine Kette vorerst von Aschaffenburg bis Oberrad zu legen. Es wird dies dem schifffahrttreibenden Publikum mit dem Bemerken zur Nachricht bekannt gegeben, daß die Ausführungs-Anordnungen in Gemäßheit des §. 11 ff. der Conzession vom 26. April 1884 durch den Königlichen Baurath Eckhardt zu Frankfurt a/M. erfolgen werden.
Hanau am 30. April 1886.
Der Königliche Landrath
P. 1935 Gf. Bismarck.
Gefunden: Ein Messer. Ein goldener Ohrring. Ein graues Kinderstrümpfchen mit weißem Schuh. Eine lange Leine. Ein weißes Häckelzeug. Ein Paar weiße Manschetten. Ein weißes Kinderjäckchen.
Zugelaufen: Ein gelber Doggenhund mit weißen Abzeichen.
Entlaufen: Ein junger langhaariger schwarzer Hund mit weißer Brust und braunen Pfoten.
Hanau am 4. Mai 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesfchan.
— Berlin, 3 Mai. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize - Konsul bei dem General - Konsulat in Shanghai, Dr. Gabriel, zum Konsul in Amoy (China) zu ernennen geruht.
— Berlin, 3. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Chefs des Civilkabimts, Wirklichen Geheimen Raths v. Wilmowski.
— Berlin, 3. Mai. Der Reichs-Anzeiger veröffentlicht heute den Wortlaut der Erklärung vom 6. April, betreffend die Abgrenzung der deutschen und englischen Machtbereiche im westlichen Stilbn Ocean und der Erklärung vom 10. April, betreffend die gegenseitige Handels- und