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Nr. 102.

Montag den 3. Mai

1886.

Amtliches.

Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV) zu den Schuld­verschreibungen des vormals kurhessischen Staatsanlehns vom I.Juni 1863.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu denISchuldverschreibun- gen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinscheine Reihe V werden vom 20. Mai d. I. ab von der Königlichen Regierungs-Haupt- kasse Hiersebst im hiesigen Regierungs-Gebäude, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bis V» 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.

Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten Hauptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Dteuerkaffen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungs-Haupt­kassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung der Königlichen Staatsschulden-Tilgungs-Kaffe in Berlin und des Bank­hauses M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a/M. bezogen werden.

Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zins­scheine Serie IV) sind bei den oben bezeichneten Kassen oder dem genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgelt­lich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.

Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück und haben daffelbe bei Aushändigung der neuen Zinsscheine rc. quittirt wieder abzuliefern.

Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen Regierungs Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Ver- zeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Zinsscheine rc. die Marke zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Zins­scheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht einge- lassen werden.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine rc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Schuld­verschreibungen an die Regierungs-Hauptkaffe hier mittelst besonderer schriftlicher Eingabe einzureichen.

Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächstige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen für einen Zeitraum von 10 Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 entspricht.

Cassel, den 16. April 1886.

Königliches Regierungs-Präsidium.

Magdeburg.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Dienstag den 4. Mai er., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Zimmer Nr. 5 der hiesigen Polizei-Direktion ein verschließbarer Blech­kasten, ein Stempelkasten von Blech mit Tinte und Wischer, ein Stempel- kasten von Holz mit gleichem Inhalt, ein verschließbarer hölzerner Kasten nirt Glasdeckel, eine hölzerne Tafel, ein größerer verschließbarer Kasten von Holz, ein Kästchen mit 20 Stahlfedern und eine Schelle gegen gleich baare Zahlung meistbietend verkauft werden.

Hanau am 29. April 1886.

Der Königliche Landrath

21 Gf. Bismarck.

Nach §. 3 der Regierungs-Polizei-Verordnung vom 30. April 1881 soll jedes Fuhrwerk, welches nicht ausschließlich zur Personalbeförderung ist, auf der linken Seite an beständig sichtbarer Stelle mit dem Vor- und Zunamen des Eigenthümers und, wenn der­selbe mehrere Lastfuhrwerke besitzt, noch mit besonderer Nummer bezeichnet

sein. Diese Bezeichnung muß in durchaus deutlicher Schrift mit Buchstaben von nicht unter 5 cm Höhe ausgeführt sein.

Da ich in letzter Zeit wiederholt Lastfuhrwerke entweder ohne jede oder nur mit unlesbarer Namensaufschrift angetroffen habe, so ersuche ich die Herren Bürgermeister und Ortspolizei-Verwalter, dem fahrenden Publikum die Vorschrift durch Bekanntmachung in ihren Bezirken in Er­innerung zu bringen und über deren Befolgung zu wachen.

Die Gendarmen sind angewiesen, jeden Verstoß gegen die Bestim­mung anzuzeigen.

Hanau am 1. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

V. 3624 Gf. Bismarck.

An die Herren Bürgermeister der Gemeinden im Bücherthal.

Sie wollen nach vorherigem Benehmen mit den Herren Geistlichen binnen 8 Tagen diejenigen armen Personen hier namhaft machen, welchen eine Unterstützung aus der Schlingloff'schen Stiftung zugewendet werden kann.

Hanau am 1. Mai 1886.

Der Königliche Landrath

V. 3597 Gf. Bismarck.

Zum Zwecke der von dem Herrn Stempel-Fiskal in Aussicht ge­nommenen Stempel-Revision ersuche ich die Herren Bürgermeister, die in den Etatsjahren April 1882/83, 1883/84 und 1884/85 aufgenommenen Kauf-, Tausch-, Pacht-, Licitations- und Auctionsverhandlungen, sowie Verträge aller Art, welche sich auf die Verwaltung des Gemeindevermö­gens beziehen und zwar ohne Rücksicht auf die Objekte und gleichviel, ob diese Verhandlungen für stempelpflichtig gehalten werden oder nicht, mir spätestens bis zum 1 2. d. Mts. zukommen zu lassen.

Hanau am 30. April 1886.

Der Königliche Landrath

V. 3625 Gf. Bismarck.

Tagesscha«.

— Berlin, 1. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag zur Besichtigung des 1. Garde-Regiments z. F. nach Potsdam.

— Berlin, 1. Mai. Der Kronprinz, nebst der Erbprinzessin von Meiningen und den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe ist heute Abend nach Homburg abgereist.

— Berlin, 1. Mai. Die Fiebererscheinungen haben sich beim Unterstaatssekretär Grafen Bismarck derart vermindert, daß sein Zustand jetzt als gefahrlos bezeichnet werden kann.

— Berlin, 1. Mai. Prinz Wilhelm ist mit der Offizierabord- nung aus Stuttgart wieder in Potsdam eingetroffen.

— Berlin, 1. Mai. Das „Armee-Verordnungsblatt" veröffent­licht eine kaiserliche Ordre, betreffend die provisorische Errichtung einer dritten Landwehr-Inspektion im Bereiche des 3. Armeekorps mit Berlin als Garnison, bestehend aus einem Generalmajor, einem Adjutanten, einem inaktiven Offizier, sowie dem erforderlichen Unterpersonal.

— B erlin, 1. Mai. Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaube nach Paris zu­rückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernom­men.

— S. M. Aviso „Loreley", Kommandant Kapitän Lieutenant Drae- ger, ist am 29. April cr. in Limassol (Insel Cypern) eingetroffen und am 30. dess. Mts. wieder in See gegangen.

— Breslau, 1. Mai. Wie die „Schlesische Volkszeitung" wissen will, wäre vor einigen Tagen ein Auftrag des Papstes hierher gelangt, behufs Festsetzung der augenblicklich erledigten Pfarreien der Regierung die Namen der zu ernennenden Pfarrer zu bezeichnen.

— Aachen, 1. Mai. (K. Z.) Unter Anwesenheit des Oberpräsiden­ten der Rheinprovinz, des Provinzialschulraths Deiters aus Bonn, der Spitzen der Behörden, mit Ausnahme der katholischen Geistlichkeit, wurde