Abonnements» Preis:
Jährlich 9 Mark, Halbj.4M.50Pfg.
Vierteljährlich 2 Mark 25 Pfg.
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer 10 Pfg.
lianaue
IrrgLeich Amtliches Gvgcrn für SteröL- und LcmöKveis Kcrrrcru. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Jnsertions- Preis:
Die ispalNge Garmondzeile ob. deren Ranm
10 Psg.
Die Sipalt. Zeile 20 Ps».
Die ZjpaltigeZeile 30 Pfg
Nr. 101
Amtliches.
Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV) zu den Schuldverschreibungen des vormals kurhessischen Stantsanlehns vom 1. Juni 1863.
Die Zinsscheine Reihe I V Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinscheine Reihe V werden vom 2 0. Mai d. J. ab von der Königlichen Regierungs-Haupt- kasse Hiersebst im hiesigen Regierungs-Gebäude, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bis Vsl Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.
Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten Hauptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Lteuerkassen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungs-Haupt- kassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durch Vermittelung der Königlichen Staatsschulden-Tilgungs-Kaffe in Berlin und des Bankhauses M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a/M. bezogen werden.
Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Serie IV) sind bei den oben bezeichneten Kassen oder dem genannten Bankhause mit einem in duplo aufzustellenden Verzeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachten Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauftragten in Person abzugeben.
Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empsangsbescheinigung versehen sofort zurück und haben daffelbe bei Aushändigung der neuen Zinsscheine rc. quittirt wieder abzuliefern.
Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen Regierungs Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Ver- zeichniß nur einfach einzureichen und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Zinsscheine rc. die Marke zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreichung der neuen Zins- scheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht eingelassen werden.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine rc. nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Schuldverschreibungen an die Regierungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schriftlicher Eingabe einzureichen.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächstige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen für einen Zeitraum von 10 Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 entspricht.
Cassel, den 16. April 1886.
Königliches Regierungs- Präsidium.
________________Magdeburg.___________________
Bekanntmachungen Königl. Lanvrathsamts.
Dienstag den 4. Mai er., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Zimmer Nr. 5 der hiesigen Polizei-Direktion ein verschließbarer Blech- < kästen, ein Stempelkasten von Blech mit Tinte und Wischer, ein Stempelkasten von Holz mit gleichem Inhalt, ein verschließbarer hölzerner Kasten mit Glasdeckel, eine hölzerne Tafel, ein größerer verschließbarer Kasten von Holz, ein Kästchen mit 20 Stahlfedern und eine Schelle gegen gleich baare Zahlung meistbietend verkauft werden.
Hanau am 29. April 1886.
Der Königliche Landrath
21 Gf. Bismarck.
Gefunden: Zwei Hundemaulkörbe.
Zugelaufen: Ein schwarzer langhaariger Hund mit weißen Abzeichen.
Vom Wasenmeister ein gefangen: ein junger schwarzer Pinscher m. Geschl.
Verloren: Ein Kistchen Cigarren.
Hanau am 1. Mai 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Samstag' den 1. Mai
1886.
Tagesschau.
— Berlin, 30. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute im Laufe des Vormittags den Staatsminister Maybach und den Legations-Sekretär a. D. v. Tümpling, welcher Letztere die Orden seines verstorbenen Schwiegervaters, des General-Adjutanten v. Boyen, zurückreichen durfte. Nachmittags hielten die Chefs des Civil- und des Militärkabinets Sr. Majestät kurze Vorträge.
— Berlin, 29. April. Die Branntweinsteuervorlagen, welche nunmehr an den Bundesrath gelangt find, bestehen aus einem Prinzipal- und einem Eventualantrag. Ersterer sowohl als letzterer beantragen Con- sumsteuern nebst nothwendiger Verbesserung der Maischraumsteuer und beide sind nur für die norddeutsche Branntweingemeinschaft ins Auge gefaßt; was bisher in den Blättern mitgetheilt wurde, ist unzutreffend. Die Veröffentlichung soll nicht eher erfolgen, als bis die Vorlage im Reichstage eingebracht ist.
— Berlin. Nach dem Vorgänge des Ortsgesundheitsraths in Karlsruhe geht auch das hiesige Polizeipräsidium thatkräftig gegen das Geheimmittel-Unwesen und die Heilpfuscherei vor, indem alle die angepriesenen Geheimmittel auf ihr Nichts zurückgeführt werden und dabei zu Tage tritt, wie die Abnehmer auch mit den Preisen geprellt werden. Uebrigens läßt sich annehmen, daß die Vorarbeiten zur reichsgesetzlichen Bekämpfung dieses Unwesens zum Ziele führen dürften, wobei denn auch die vom Auslande kommenden Mittel zu beseitigen sind.
— Von einem bedauerlichen Unfall ist am zweiten Ostertag der Vizepräsident des preußischen Abgeordnetenhauses, Dr. Clemens v. Heeremann, betroffen worden. Durch einen unglücklichen Fall auf der großen Haustreppe im elterlichen Hof in Münster hat sich derselbe eine Verrenkung der rechten Schulter zugezogen. Trotz baldiger, jedoch mit nicht unerheblicher Schwierigkeit verbundener Einrenkung durch zwei Aerzte und sorgsamster Pflege dürfte Herr v. Heeremann doch kaum im Stande sein, zur Wiedereröffnung des Landtages nach Berlin zurück- zukehren.
— Wilhelmshaven, 29 April. Aus Norderney wird gemeldet, daß zur am 1. Juni daselbst statlfindenden Einweihung des neuerbauten Seehospizes der Protektor desselben, der Kronprinz, eintreffen wird. (K. Z.)
— Die „Kreuzztg." berichtet: Ueber das Befinden des Unterstaatssekretairs Grafen Herbert v. Bismarck, verlautet, daß heute, Donnerstag, sowohl die Erscheinungen der Lungenentzündung schwächer werden, wie auch das Fieber in langsamen Abnehmen begriffen ist. Ärztlicherseits erwartet man heute, als an dem fünften Tag der Krankheit, die erste der Krisen, welche sich bei normalem Verlaufe der Lungenentzündung wiederholt einzustellen pflegen.
— Neuß, 29. April. Bei dem gestrigen Gewitter wurde auf dem Felde bei Lüttenglehn ein Pferdeknecht vom Blitz erschsagen. — In Capellen fuhr der Blitz in ein neben der Kirche gelegenes Haus und zündete. Dieses und ein daneben gelegenes Haus brannten nebst den Stallungen ab.
— Stargard i. P., 30. April. Das im Saatziger Kreise belegene Dorf Klein-Spiegel ist, wie die Stargarder Zeitung meldet, bis auf sechs Häuser durch eine Feuersbrunft zerstört worden.
— Wien, 30. April. Das „Fremdenblatt" meldet, daß die Abberufung des österreichischen Gesandten zu Washington, Baron v. Schäfer, nur aus Gesundheitsrücksichten erfolgt fei. Die Beziehungen Oesterreich- Ungarns zu den Vereinigten Staaten seien die besten.
— Wien, 30. April. Der Reichsrathsabgeordnete Dompropst Valussi, ein Slovene und Mitglied des Hohenwart Clubs, bisher Gegner der Italiener, ist zum Fürstbischof von Trient ernannt worden.
— Pest, 30. April. Der Justizminister Dr. Pauler ist gestorben.
■ — Spezia, 29. April. Die Grusonsche Hartgußplatte hat auch bei der heute in der gleichen Weise wie früher erfolgten dritten Beschießung ihre außerordentliche Widerstandsfähigkeit bewiesen und damit den Höhepunkt der an sie gestellten Anforderungen erfüllt. Die Versuche sind damit beendet.
— In Venedig sind, wie die Vossische Zeitung durch ein Privattelegramm über Wien erfährt, der Polizei-Direktor Gerardi und der Kommissar Laporta wegen verbrecherischen Einverständnisses mit einer