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Nr. 99.

Donnerstag den 29. April

1886.

Amtliches.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Freitag den 21. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof und Dörnigheim.

Sonnabend den 22. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechen- Heim, Gronau, Gronauer-Hof, Dottenfelderhof, Groß-Auheim und Groß- Krotzenburg.

Montag den 24. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kilianstädten, Kinzigheimerhof und Langendiebach.

Dienstag den 2 5. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Nieder- rodenbach, Neuhof, Oberdorfelden und Oberrodenbach.

Mittwoch den 2 6. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Oberrissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdig- Heimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.

Donnerstag den 27. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1866 von der Stadt Hanau.

Freitag den 28. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1865 von der Stadt Hanau.

Sonnabend den 29. Mall-o^-- Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau und Loosung.

Montag den 3 1. Mai c. 'Klassifikation und Geschäft.

Das Ersatz Geschäft findet im Gasthaus zur Maiulust in Keffelstadt statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.

Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Berlesens und Rangirens um S1^ Uhr pünktlich zu erscheinen.

Gestellungspflichtig find:

1. Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1866 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschafts­beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst­boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2. Alle die im Jahre 1864 und 1865 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvor- stande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche aus Zurückstellungen oder Befreiung vom Militairdieuste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird daraus hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations- nachweisungen darauf zu achten und ev. klar zu legen, ob die Bestimmun­gen des §. 31, 3 der Ersatz-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebens­alter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Ge­schwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.

Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.

An der am 29. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 31. Mai er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.

Die Klassisikations-Anträgessind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Geltellunw-dLillelbLN vor der Ersak-CommMan Snrae ru^trauen__£mnL>_ sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Hanau am 6. April 1886.

Der Königliche Landrath

M. 1277__Gf. Bismarck._______________________

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Gefunden: Eine Scheere nebst ein Strang Garn. Ein Paar neue Stiefelschafte. Ein weißes Taschentuch. Ein getragener schwarz­seidener Sonnenschirm.

Verloren: Auf der Straße von Hanau bis Marköbel ein neuer blauer Herrenrock.

Hanau am 29. April 1886.

Aus Königl. Landrathsamt.____________________

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinden Erbstadt, Marköbel und Eichen und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in den Gemarkungen Erbstadt, Marköbel und Eichen ein Aufgebot von uns er- laffen ist.

Windecken, den 24. April 1886.

Königliches Amtsgericht.

Dr. Hartmann.

Tagesschau.

Berlin, 28. April. Dem zum schwedisch-norwegischen Vize­konsul in Ekensund ernannten Ziegeleibesitzer Ernst Hansen ist' das Exequa- tur Namens des Reichs ertheilt worden.

DerR. u. St.-A." Nr. 100 veröffentlicht: 1) Gesetz, betr. die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878, vom 20. April 1886. 2) Gesetz, betreffend die Abänderung des Militär­pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871, vom 21. April 1886. 3) Gesetz, betr. die Abänderung des Reichsbeamtengesetzes, und des Gesetzes, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der ReichsbeamteuJier Civil- verwaltung vom 20. April 1881, vom 21. April 1886.

Berlin, 28. April. Se. Majestät der Kaiser und König