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Nr. 97.
Dienstag den 27. April
1886.
Amtliches.
Gemäß den §§. 7 und folgenden der Provinzial-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 8. Juni 1885 (G. S. S. 247) werden die Kommunallandtage der Regierungsbezirke Cafsel und Wiesbaden aus Abgeordneten der zugehörigen Land- und Stadtkreise dergestalt gebildet, daß für jeden Kreis mit 20 000 bis 40 000 Einwohnern zwei Abgeordnete, für jeden Kreis mit 40 000 bis 60 000 Einwohnern drei Abgeordnete gewählt werden und für jede weitere Zahlenreihe von 1 bis 20000 Einwohnern ein Abgeordneter hinzutritt, der Stadtkreis Frankfurt a/M. aber diejenige Zahl von Abgeordneten erhält, welche sich nach dem Verhältniß seiner Bevölkerungsziffer zu der Gesammtziffer der Bevölkerung der übrigen Kreise des Regierungsbezirks Wiesbaden ergibt.
Die Feststellung der Zahl der von den einzelnen Kreisen zu wählenden Abgeordneten soll unter Zugrundelegung der durch die jeweilige letzte Volkszählung ermittelten Einwohnerzahl der Kreise, mit Ausschluß der aktiven Militairpersonen, vor jeder neuen Wahl durch den Landesausschuß, vor der ersten Wahl aber nach §. 100 der Provinzial-Ordnung durch den Ober-Präsidenten erfolgen und durch das Amtsblatt des Regierungsbezirks zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Demgemäß veröffentliche ich nachstehend die nachI den vorläufigen Ergebniffen der Volkszählung vom lsten Dezember v. I. ermittelte Zahl der Civilbevölkerung der durch die Kreisordnung für die Provinz Hesse»» Nassau vom 7. Juni 1885 (G. S. S. 193) gebildeten Kreise des Regierungsbezirks Cassel, sowie die Zahl der für jeden dieser Kreise zu wählenden Kommunallandtags-Abgeordneten mit dem Bemerken, daß Anträge auf Berichtigung dieser Feststellung innerhalb vier Wochen nach Ausgabe des Amtsblatts, durch welches die Feststellung veröffentlicht worden ist, bei mir anzubringen sind.'
Cassel den 1. April 1886.
Der Ober-Präsident. Graf zu Eulenburg.
Verzeichniß
der Einwohnerzahl in den einzelnen Kreisen des Regierungsbezirks Cassel und der Zahl der von den Kreisen zu wählenden Abgeordneten zu dem Kommunallandtage.
Einwohnerzahl
Zahl
Bezeichnung
nach den vorläufigen Ergeb-
der zu
g
Nissen der Volkszählung vom
wählenden
^
1. Dezember 1885 unter
Kommunal-
Krerses.
Abzug der aktiven
landtags-
s
e w s®
Militairpersonen.
Abgeordneten
N
1
Stadtkreis Cassel. . .
60 475
4
. 2
Landkreis Cassel . . .
47 128
3
3
Eschwege . .
42 429
3
4
Frankenberg .
23 732
2
5
Fritzlar . .
25 937
2
6
Fulda . . .
48 078
3
7
Gelnhausen .
41 034
3
8
Gersfeld . .
21 284
2
9
Stadtkreis Hanau . .
23 176
2
10
Landkreis Hanau . .
36 724
2
11
Hersfeld . .
31 911
2
12
Hofgeismar .
36 004
2
13
Homberg . .
21 893
2
14
Hünfeld . .
24118
2
15
Kirchhain . .
21 792
2
16
Marburg . .
43 590
3
1 i
Messungen. .
27 745
2
18
Rinteln . .
39 931
2
19
Roten bürg
30 180
2
20
Schlächtern .
28 982
2
21
Schmalkalden.
31 100
2
22
Witzenhausen .
29 327
2
23
Wosshagen
23 962
2
24
Ziegenhain
33 090
2
Regierungsbezirk Cassel.
7 93 622
55
i Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, bringt unterm 29. März d. I. die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 nach den Feststellungen des Königlichen Statistischen Büreaus u. a. hinsichtlich des Stadt- und Landkreises Hanau nach der vom 1. April d. I. ab geltenden Landeseintheilung zur öffentlichen Kenntniß.
Stadtkreis Hanau.
Wohnhäuser: 1707 bewohnte, 28 unbewohnte; sonstige Wohnstätten (Schiffe, Kähne, Hütten u. dergl.): 23; Familien- und Einzelhaushaltungen: 5333; Anstalten (Haushaltungen für gemeinsamen Aufenthalt): 21; ortsanwesende Bevölkerung: männliche 12 205, weibliche 12174, zusammen 24 379 Personen; ortsanwesende Bevölkerung l880 überhaupt: 23 086 Personen; Zunahme der Bevölkerung von 1880 bis 1885 überhaupt 1293 Personen = 5,60 Prozent.
Landkreis Hanau.
1 Stadt; 31 Landgemeinden; 11 Gutsbezirke; Wohnhäuser: 5383 bewohnte, 77 unbewohnte; sonstige Wohnstätten (Schiffe, Kähne, Hütten u. dergl.): 15; Familien- und Einzelhaushaltungen: 7748; Anstalten (Haushaltungen für gemeinsamen Aufenthalt): 4; ortsanwesende Bevölkerung : männliche 18 390, weibliche 18 339, zusammen 36 729 Personen; ortsanwesende Bevölkerung 1880 überhaupt: 35 989 Personen; Zunahme der Bevölkerung von 1880 bis 1885 überhaupt 740 Personen = 2,06 Prozent.
Hanau am 20. April 1886.
Der Königliche Landrath
V. 3469 Gf. Bismarck.
Gefunden: Einzelnes Geld. Eine Mistgabel. Ein braunseidener Kinderhut.
Zugelaufen: Ein schwarzer Spitz mit weißen Abzeichen, w. Geschl.
Verloren: Ein weißes Taschentuch.
Hanau am 27. April 1886.
_____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________ Bekanntmachungen Kgl.Eandrathsamts des Stadtkreises Hanau.
Kaufmann Otto Thomas Rudolph Friedrich Lind, geboren dahier am 15. Juni 1862, hat um Entlassung aus dem Preußischen Staatsverband behufs seiner Auswanderung nach England nachgesucht.
Hanau am 24. April 1886.
Königliches Landrathsamt des Stadtkreises Hanau. _________________________Rauch.
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 98 veröffentlicht: Gesetz, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates bei mehreren Privateisenbahnunternehmungen, vom 19. April 1886.
— Berlin, 24. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen und empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm an der Spitze der Deputation des Garde-HusarewRegiments, welche sich zum Einzüge Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Wilhelm von Württemberg nach Stuttgart begibt. Sodann hielt der Chef des Militärkabinets, Generallieutenant v. Albedpil, Sr. Majestät Vortrag. Nachmittags 4 Uhr empfingen Se. Majestät den Unterstaatssekretär Grafen Herbert v. Bismarck zum Vortrage.
— Berlin, 25. April. Von dem Frühjahrsaufenthalt Sr. Maj. des Kaisers in Wiesbaden ist es augenblicklich still geworden. Die Vorbereitungen sind getroffen; ob der Plan ausgeführt wird, hängt von beständiger warmer Witterung ab. Der Kaiser selbst wünscht den Aufenthalt in Wiesbaden, wie er denn auch an dem Wunsche festhält, im Sommer den üblichen Curaufenthalt in Ems und Gastein zu nehmen.
— Berlin, 24. April. Die dem Bundesrath zugegangene neue Zuckersteuervorlage nimmt eine Besteuerung der Rüben mit 17,10 Mark für den Doppelcentner sowie eine Ausfuhrvergütung für die Zeit vom 1. Oktober 1886 bis 30. September 1887 mit 18 Mk., von da ab mit 17,25 Mk. in Aussicht.
— Berlin, 24. April. Der Unterstaatssekretär des—-Handelsministeriums v. Möller ist gestern nach kurzem Krankenlager gestorben.