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Nr. 94.

Mittwoch den 21. April

1886.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September

1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Freitag den 21. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof und Dörnigheim.

Sonnabend den 22. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechen- Heim, Gronau, Gronauer-Hof, Dottenfelderhof, Groß-Auheim und Groß- Krotzenburg.

Montag den 24. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kilianstädten, Kinzigheimerhof und Langendiebach.

Dienstag den 2 5. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Nieder- rodenbach, Neuhof, Oberdorfelden und Oberrodenbach.

Mittwoch den 26. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Oberrissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdig- Heimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.

Donnerstag den 2 7. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1866 von der Stadt Hanau.

Freitag den 28. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1865"von der Stadt Hanau.

Sonnabend den 2 9. Mai c.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau und Loosung.

Montag den 3 1. Mai c. Klassifikation und Geschäft.

Das Ersatz Geschäft findet im Gasthaus zur Mainlust in Keffelstadt statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.

Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Berlesens und Rangirens um S1^ Uhr pünktlich zu erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1. Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1866 geboren ' sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis ; Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschafts- beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst- ! boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2. Alle die im Jahre 1864 und 1865 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve-" resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvor Stande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Militairdienste muffen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf htngewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern

gelangen dürfen, als die Beranlaffung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs Geschäfts entstanden ist.

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations- nachweisungen darauf zu achten und ev. klar zu legen, ob die Bestimmun­gen des §. 31, 3 der Ersatz-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebens­alter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Ge­schwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.

Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.

An der am 29. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 31. Mai er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.

Die Klassiftkations-Anträge ssind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes^haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Borladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Hanau am 6. April 1886.

Der Königliche Landrath

M. 1277 Gf. Bismarck.

Die Herren Bürgermeister werden auf das in Nr 17 des Regie- rungs-Amtsblattes de 1886 veröffentlichte Reglement über die Anschaffung und Prüfung neuer Feuerspritzen vom 30. März 1886 aufmerk'am gemacht.

Dasselbe tritt an Stelle des Reglements vom 20. Mai 1879 Amtsblatt vom Jahre 1879, Seite 260.

Hanau am 20. April 1886.

Der Königliche Landrath

V. 3441 Gf. Bismarck.

Bekanntmachungen Kgl. Landrathsamts des Stadtkreises HanH.

Für den am 4. November 1869 geborenen Abraham Una, Sohn des Lehrers Leopold Una dahier, ist um Entlassung aus dem Staats­verband behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.

Hanau am 20. April 1886.

Königliches Landrathsamt des Stadtkreises Hanau. Rauch.

NR. Der Zweck der öffentlichen Arbeiten.

Wenn angesichts des freilich nicht sehr erheblichen Defizits in dem preußischen Staatshaushalts-Etat und der bisher nicht von ausreichendem Erfolge gekrönten Bemühungen, durch Ausbau der indirekten Besteuerung im Reich die Mittel zur Erleichterung von drückenden Schul- und Kom­munallasten zu gewinnen, hier und da Bedenken gegen die Zeitgemäßheit der großen im Reich und in Preußen geplanten produktiven Ünterneh- mungen geltend gemacht sind, so ist dabei offenbar zweierlei übersetzen. Zunächst eignet sich der jetzige Zeitpunkt mehr denn irgend ein anderer für Unternehmungen dieser Art, weil nicht allein die zur Durchführung