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Hamuer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Nr. 88.
Mittwoch den 14. April
1886.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September
1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-
Geschäft bekannt gemacht:
Freitag den 2 1. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof und Dörnigheim.
Sonnabend den 2 2. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechen- Heim, Gronau, Gronauer-Hof, Dottenfelderhof, Groß-Auheim und Groß- Krotzenburg.
Montag den 24. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kilianstädten, Kinzigheimerhof und Langendiebach.
Dienstag den 2 5. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Nieder- rodenbach, Neuhof, Oberdorfelden und Oberrodenbach.
Mittwoch den 2 6. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Oberrissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdig- Heimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Donnerstag den 27. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1866 von her Stadt Hanau.
Freitag den 2 8. Mai c.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1865 von .der Stadt Hanau.
:t Sonnabend den 2 9. Mai c.
. Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1864 und der älteren ' Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau und Loosung.
Montag den 3 1. Mai c.
Klassifikation und Geschäft.
Das Ersatz Geschäft findet im Gasthaus zur Maiulust in Keffelstadt statt und beginnt Morgens 9l/2 Uhr.
Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Berlesens und Rangirens um S1^ Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig find:
1. Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1866 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2. Alle die im Jahre 1864 und 1865 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- A Commission versehen sind.
3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.
* Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier , gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvor stände zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
.Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Müilairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spatere 9MlaNationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations- nachweisungen darauf zu achten und ev. klar zu legen, ob die Bestimmungen des §. 31, 3 der Ersatz-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 29. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschasten, sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 31. Mai er. statt.
Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge jsind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau am 6. April 1886.
Der Königliche Landrath
M. 1277 Gf. Bismarck.
Gefunden: Eine blaue Kappe mit Silberlitze. Ein Portemonnaie mit Inhalt. Ein heller Arbeitskittel.
Zugelaufen: Ein weiß-gelber Spitzhund m. Geschlechts; Empfangnahme bei Fritz Weber zu Langenselbold.
Entlaufen: Ein schwarzer Pinscher mit weißen Abzeichen.
Hanau am 14. April 1886.
_____________________Aus Königl. Landrathsamt.
t Die Noth der Landwirthschaft.
Heute noch von der Roth der Landwirthschaft zu reden, ist eigentlich ein recht undankbares Geschäft: den Einen sagt man damit nichts Neues, die Anderen wollen sich nicht belehren lassen, wieder Andere glauben, "mit den landwirthschaftlichen Zöllen fei für die Bedürfnisse der Landwirthschaft genug geschehen, und Andere wieder meinen, die Aufgabe, diefe Noth zu beseitigen, sei eine so große, daß man gar nicht weiß, wo Man anfangen soll, von denjenigen nicht zu reden, welche der Ansicht sind, der Landwirthschaft könne überhaupt nicht geholfen werden.
Unter solchen Umständen ist es für die Landwirthschaft sehr schwer, sich Gehör zu verschaffen und an das Ziel zu gelangen. Aber unsere Landwirthe haben, Gott fei Dank, eine zähe Natur, die sie nicht nur bei aller Noth über Wasser hält, sondern ihnen auch die nöthige Ausdauer gibt, immer und immer wieder ihre Stimme zu erheben, bis man sie hört. Dem Reichstage liegen in dieser Session 320 Petitionen von landwirthschaftlichen oder Bauer-Vereinen und außerdem eine Denkschrift von dem landwirthschaftlichen Centralverein für Schlesien vor, welche alle sammt und sonders die große Bedrängniß schildern, unter der das land- wirthschaftliche Erwerbsleben zu leiden hat. In ihren Wünschen und Zielen weichen sie vielfach von einander ab, aber in der Darstellung der Verhältnisse und der Ursachen der Noth stimmen sie überein.__Einmal klagen sie über die fortgesetzte große Concurrenz, welche die unter den günstigsten Produktionsbedingungen erzeugten Produkte des östlichen Europas, sowie der überseeischen Länder nach wie vor auch trotz der Zölle