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Hanmer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

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30

Nr. 70.

Mittwoch den 24 März

1886.

AbonNements-EinlKdung.

Mit dem 1. April 1886 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen, die wichtigsten politischen und Tagesereignisse, Cours- und Markt­berichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Ge­schäfts- und Privat-Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannichialüge.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ifpaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnemenlspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.

Die Expedition desHanauer Anzeiger.

Bekanntmachungen Könihl. Lanorathsamts.

Der Metzger August Groß zu Niederdorfelden beabsichtigt auf seinem daselbst telegenen Grundstück Haus-Nr. 73, Kataster Nr. 382/163 und 383/164, eine Schlächterei anzulegen.

Alle diejenigen Personen, welche Einsprache hiergegen zu erheben haben, werden aufgesordert, dieselbe innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, bei dem Unterzeichneten anzubringen, widri­gen Falles sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.

Die Zeichnungen und Beschreibungen liegen im Büreau des Unter­zeichneten zur Einsicht bereit.

Hanau am 24. März 1886.

Der Königliche Landrath

V. 2375 Gf. Bismarck.

Das Ausschreiben vom 6. ds. Mts. (Hanauer Anzeiger Nr. 61) gegen den Schuhmacher Jakob Schmidt II. aus Windecken wird hiermit als erledigt zurückgezogen.

Hanau am 18. März 1886.

Der Königliche Landrath

P. 1169__Gf. Bismarck._______________________

tBeunruhigungen."

Die landläufige Phrase, welche von dem Abg. Richter und seiner Zeitung eifrig gebraucht wird und Tag für Tag in der ihm ergebenen Presse wiederkehrt, daß das Land fortgesetzt mit Steuerplänenbeunruhigt" werde, ist nicht übel auf das Gemüth des deutschen Philisters berechnet. Diesir will um alles in der Welt nicht beunruhigt sein und während es früher hieß: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, neigt er jetzt dem Giundsatz zu: Ruhe ist das erste Bürgerrecht. Es hat etwas Gewinnendes für ihn, wenn eine Partei von sich versichert: Wir wollen keine neuen Steuern, wir wollen sogar alte abschaffen.' Nach freisinniger Anschauung handeln jene Parteien, welche auf höhere Staatseinnahmen bedacht sind, gegen das Interesse des Volkes, das in Ruhe und Frieden vor dem Steuerer- Heber leben und so billig als möglich essen, trinken, sich kleiden, kurz konsumiren will.

Trotzdem hat das freisinnige Ideal die Herzen des Volkes noch nicht zu entzünden vermocht und die Gedankenlosigkeit der Masse ist nicht so groß, als bei den Versuchen, das vermehrte Einnahmebedürfniß des Staates zu leugnen, vorausgesetzt wird. Die Parteien, welche anerkennen, daß dem Staate in der Gegenwart bedeutende kostspielige Aufgaben er­wachsen sind, haben sehr starke Bundesgenossen in den Erfahrungen, i welche Jeder an sich und seinen Mitbürgern im täglichen Leben machen kann und die sich schlechterdings nicht in das freisinnige Schema einpassen wollen. Beunruhigt ist ein großer Theil der Landwirthe wegen des nächsten Zinstermins und der doppelten Steuern, die er zu tragen hat, beunruhigt sind die Gemeinden, die hohe Schul- und andere Lasten tragen

müssen, beunruhigt ist der Arbeiter um die verdienstlose Zeit seines Alters, beunruhigt ist der kleine Mann wegen des Steuerexekutors, der seine Habe zu pfänden kommt. Dieses und anderes sind die wirklichen Beun­ruhigungen, welche jede um das Volkswohl besorgte Partei zu lindern bestrebt sein muß, und eine Regierung, die ihnen ruhig zusähe, würde weit von der Erkenntniß ihrer Aufgaben entfernt sein. Wenn nach einem Wege gesucht wird, aus dem Branntwein, der, wie jeder Verständige zu- gibt, in Deutschlctnd viel zu gering besteuert ist, höhere Einnahmen zu erzielen, so muß dies vielmehr etwas Beruhigendes für die Landwirthe, Gemeinden, Beamte, Arbeiter u. s. w. haben: denn jene höheren Ein­nahmen würden allein im Stande sein, sie von mancherlei Sorgen zu befreien.

Die Sorge vor neuen Steuerprojekten wird für lange Zeit schwinden, wenn es gelingt, aus dem Branntwein für die Staatskasse zu gewinnen, was er zu liefern fähig ist. In den Kreisen, welche die wirthschaftliche Freiheit am wenigsten durch Zoll- und Steuerprojekte berührt zu feuert wünschen, weiß man denn auch sehr wohl die vorzugsweise Befähigung des Branntweins zur Lieferung hoher Staatseinnahmen zu schätzen: der deutsche Handelstag hat mit großer Mehrheit den Branntwein als Steuer­objekt empfohlen und sich, wie die Freisinn. Ztg. sagt,mit verantwort­lich gemacht für den Zustand jener fortdauernden Beunruhigung des Landes durch Steuerprojekte." Das Blatt klagt ihn darob des Verraths der Volksinteressen zu Gunsten seiner Sonderinteressen an. Wie muß doch da in Rußland, England, Frankreich, Amerika, wo der Branntwein bei weitem höhere Staatseinnahmen liefert, gegen das Volksinteresse ge­sündigt werden!

Niemand, der weder das Schnapsinteresse noch die besonderen Jn- teressen einer Partei mit dem Volksinteresse verwechselt, wird sich durch jene Beunruhigungsphrase in dem Wunsche irre machen lassen, daß es recht bald gelingen möge, aus dem Branntwein dem Staate diejenigen Mittel zu gewähren, welche nöthig sind, um die finanziellen Schwierig­keiten in den Einzelstaaten und in den Gemeinden, d. h. wirklich in weiten Volkskreisen empfundene Beunruhigungen zn beseitigen.

TageSschau.

DerR. u. St.-A." veröffentlicht: Gesetz, betreffend Abänderung des § 137 des Gerichtsverfassungsgesetzes, vom 17. März 1886.

Berlin, 23. März. Se. Majestät der Kaiser haben Aller- gnädigst geruht Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- mächrigten Minister in Peking, von Brandt, zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikat Excellenz zu ernennen; sowie Allerhöchstihren General-Konsul für Egppten, Legationsrath von Derenthall, den Charakter als Geheimer Legationsrath, und dem Verweser des General-Konsulats in Sofia, von Saldern, den Charakter als Legationsrath zu verleihen.

Berlin, 23. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute einen längeren Vortrag von dem Chef des Militärkabinets, Generallieutenant v. Albedpll, entgegen.

Berlin, 22. März. Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist von seiner letzten Erkältung soweit wiederhergestellt, daß er heute persönlich sich an dem Empfange beim Kaiser betheiligen konnte. Mit Rücksicht darauf, daß zur Zeit die Stelle des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts unbesetzt ist, hat der Reichskanzler zu dem Festessen, das er, wie alljährlich, zur Feier des kaiserlichen Geburtstags gibt, nicht nur die Chefs der hiesigen ausländischen Missionen, sondern in diesem Jahre auch die vortragenden Räthe des Auswärtigen Amts eingeladen. Vorgestern Nachmittag wurde Fürst Bismarck vom Kronprinzen mit einem längern Besuche beehrt.

Berlin, 23. März. (K. Z.) Obgleich über eine Entschei­dung in der Frage der bulgarisch-rumelischen Vereinigung noch nichts bestimmtes verlautet, wird auch hier in unterrichteten Kreisen bestätigt, daß ein Ausgleich mit dem Fürsten Alexander auf Grund der Ernennung des Generalgouverneurs ohne Zeitbestimmung in einflußreichen Kreisen zu Konstantinopel erwogen wurde.

Die Commission zur Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Heranziehung von Militairpersonen zu den Gemeinde- abgaben, hat bereits schriftlichen Bericht an wen Reichstag erstattet. Wir entnehmen demselben die Stelle über die Erklärungen des Herrn