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Haiimier Amcin.cr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Mittwoch den 17. März

Nr. 64.

Tagesschau.

P. Aus dem Abgeordnetenhau se. Berlin, 15. März. Das Abgeordnetenhaus gelangte auch heute mit der Berathung des Etats des Kultusministeriums noch nicht zum Abschluß, die Diskus­sion wurde vor Eintritt in das KapitalMedizinalwesen" abgebrochen und auf morgen vertagt. Nach Erledigung einiger auf die Berliner wissen­schaftlichen Institute bezüglichen Fragen gelangten mehrere zu dem Kapitel Kultus und Unterricht gemeinsam" gestellte Resolutionen zur Berathung, von denen indeß nur der Antrag des Abg. Stöcker (kons.), betr. die Ge­währung staatlicher Beihülfen zur Beseitigung des kirchlichen Nothstandes in Berlin, eine längere Diskussion veranlaßte. Der Antrag wurde schließ­lich der Budgetkommission überwiesen, dagegen ein Antrag des Abg. v. Strombeck (Zentrum), den zur Aufbesserung des Jahreseinkommens solcher Geistlichen, welche bereits 5 Jahre im Amte sind, ohne das Minimalein- kommen erreicht zu haben, bestimmten Fonds von zwei Millionen Mark auch auf die staatlich anerkannten Missionspfarrer und deren Stellvertre­ter auszudehnen, abgelehnt. Morgen: Fortsetzung der Etatsberathung.

Berlin, 16. März. Se. Majestät der Kaiser haben im Na­men d^s Reichs den bisherigen Konsul in Canton und Hongkong, Gustav Travers, zum Generalkonsul in Sydney für Australien nebst Tasmanien, Neu-Seeland und die Fiji Inseln zu ernennen geruht.

Berlin, 16. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen, empfingen den Chef der Admiralität, Generallieutenant v. Caprivi, und arbeiteten längere Zeit mit dem Chef des Militärkabinets, Generallieutenant v. Albedyll-

Berlin, 16. März. Das Marine-Verordnungsblatt veröffent­licht eine Kabinetsordre vom 2. März, worin der Kaiser genehmigt, daß die Souveräne der deutschen Staaten, die Prinzen der preußischen oder eines anderen regierenden deutschen königlichen Hauses, sowie die ersten Bürgermeister der Hansestädte auf den ihnen eigenthümlich gehörigen Privatsahrzeugen die Kriegsflagge an der Gaffel oder dem Flaggenstock führen können.

DerDeutsche Landbote" schreibt:

Ueber die Wirkung der Holzzölle äußert sich in seinem Berichte über die Handelsverhältnisse Lübecks im Jahre 1885, welcher in schwe­dischen Zeitungen veröffentlicht wird, der schwedisch-norwegische General- Konsul in Lübeck dahin:daß in Folge der neuen deutschen Zollsätze jetzt in der Provinz Schleswig-Holstein gesägte Waare von Danzig und Kö­nigsberg mit schwedischen Brettern und Planken konkurrirt." Die Gegner der Holzzölle dürften gegen die Unparteilichkeit dieser Quelle Ein­wendungen wohl nicht erheben können.

Bremen, 15. März. Die Zahl der durch den Dampfer des Norddeutschen LloydFulda" geretteten Personen, welche sich auf dem gestern untergegangenen Cunard - DampferOregon" befanden, beträgt 186 Kajütenpassagiere, 455 Zwischendeckspassagiere und die 255 Perso­nen starke Mannschaft. Das Rettungswerk nahm 16 Stunden in An­spruch.

Madrid, 16. März. Die durch das vorgestrige Erdbeben in Granada verursachten Beschädigungen erweisen sich als unerheblich. Men­schenleben sind nicht verloren gegangen.

Paris, 16. März. Aus Hanoi wird gemeldet: Die Schwierig­keiten zwischen den französischen und chinesischen Kommissaren bezüglich der Grenzabsteckung sind beigelegt China gab seinen Agenten Unrecht und stimmte der französischen Ansicht bei. Die Grenzabsteckungsarbeiten sollten gestern wieder ausgenommen werden. Aus Tientsin wird ge= meldet: Li Hung Chang reist morgen nach Peking, wo er etwa einen Wionot bleibt. Es heißt, Li Hung Chang und Cordogan verständigten sich wegen des Handelsvertrags.

In Frankr eich ist man auf die Deutschen neuerdings schlech­ter zu sprechen wie je. Der Chauvinismus grassirt und lauert auf eine Gelegenheit, uns was am Zeuge zu flicken. Zum großen Theile mag der Brodneid mitsprechen, denn die deutsche Industrie zeigt, trotzdem auch sie mit der Zeiten Ungunst schwer zu kämpfen hat, doch eine Lebenskraft und Leistungsfähigkeit, womit die französische nicht gleichen Schritt zu halten vermag. Wenn dem bösen Willen, uns zu schaden, nur auch das Können entspräche der Friede zwischen beiden Nationen möchte auf

1886.

schwachen Füßen stehen. So aber können wir, im Bewußtsein unseres gu­ten Rechts und unseres guten Schwertes, die Sache immerhin mitansehen, sollen freilich aber unablässig auf der Hut sein.

Belgrad, 16 März. Regierungsseitig wird in Abrede gestellt, daß Fürst Alexander auf seine früheren Forderungen, betreffend die Er­nennung zum General-Gouverneur ohne Termin, zurückgekommen sei. Die Regierung versichert: der Fürst habe keine Erklärung abgegeben oder ge­billigt, die im Gegensatz stehe zu den im türkisch-bulgarischen Abkommen enthaltenen und von Zanoff gezeichneten Festsetzungen.

Petersburg, 16. März. Ein kaiserlicher Ukas genehmigt die Expropriation von privatem, unbeweglichem Eigenthum zwecks Errichtung von orthodoxen Kirchen, Friedhöfen, Pfarrhäusern, Bethäusern und Schulen in den baltischen Provinzen und ordnet die Ausführung nach einem be­sonderen Reglement an.

Konstantinopel, 15. März. DiePolit Corr." meldet: Die Pforte hat in Athen nochmals einen Schritt gethan, um eine Ab­rüstung Seitens Griechenlands herbeizuführen. Die Mächte unterstützen denselben nachdrücklich. Sollte dieser Schritt erfolglos bleiben, so ist die Pforte entschlossen, die diplomatischen Beziehungen zu Griechenland abzu- brechen.

New-Dork, 14. März. In der Nacht von Freitag auf Samstag ist auf der Rock Island-Eisenbahn in der Nähe von Joliet (Illinois) ein Wagen der Expreß-Gesellschaft beraubt und der dienstthuende Beamte ermordet worden. Als der Zugführer in Morris den Wagen betrat, fand er den Unglücklichen in seinem Blute; erst nach verzweifeltem Kampfe schien er der Uebermacht erlegen zu sein, denn die krampfhaft zusammengeballten Hände hielten Haarbüschel von verschiedener Farbe. Die Mörder raubten 20 000 Dollars in Geld und vierzig Werthpakete; sie müssen mit ihrer Beute während der Fahrt vom Zuge hinabgesprungen und so entkommen sein. Auf die Ergreifung der Mörder ist eine Beloh­nung von 15000 Dollars ausgesetzt worden.

New - Iork, 15. März. Die Passagiere und Mannschaft des gesunkenen DampfersOregon" sind an Bord derFulda" wohlbehalten hier eingetroffen. Sämmtliches Gepäck ist verloren. Von den an Bord desOregon" befindlich gewesenen 600 Postbeuteln sind 69 gerettet. Der Name des Schooners, mit welchem der Oregon zusammenstieß, ist unbe­kannt. Der Schooner ist gesunken und es ist zu befürchten, daß alle, die sich an Bord befanden, umgekommen sind.

Trie st, 15. März. Der LloyddampferSaturno" ist mit der ostindischen Post aus Alexandrien hier eingetroffen.

F. Technikum Mittw eid a in Sachsen, die älteste und des­halb besuchteste derartige Fachschule beginnt Mitte April den Som­mer-Kurs. Sie zerfällt a) in eine Maschinen-Jngenieur-Schule, zur Ausbildung von Ingenieuren und Konstrukteuren für Maschinen- und Mühlenbau, von künftigen Fabrikanten aller Branchen, zu deren Betrieb maschinentechnische Kenntnisse nöthig sind; b) in eine Werkmeister- Schule, zur Ausbildung von Werkmeistern, Zeichnern, Monteuren für Maschinen- und Mühlenbau, sowie von künftigen Besitzern kleiner mecha­nischer Werkstätten, kleiner Mühlen, Bauschlossereien u. s. w. Die gegen­wärtige Frequenz beträgt 584 Schüler aus allen Welttheilen. Programme erhält man jederzeit gratis durch Direktor K. Weitzel in Mittweida in Sachsen.

Reichsgerichts-Entscheidungen.

In einer Schwurgerichtssache hatte der Vertheidiger des Ange­klagten beantragt, daß das Gericht den Geschworenen eine Ausgabe von Oppenhoffs Kommentar zum Strafgesetzbuch und ein Exemplar der Wehr­ordnung in das Berathungszimmer mitgebe. Dieser Antrag fand keine Berücksichtigung, und die deshalb von dem Verurtheilten eingelegte Revi­sion wurde von dem Reichsgericht, III. Strafsenat, durch Urtheil vom 11. Januar d. I., verworfen, indem der höchste Gerichtshof die Mitgabe von Gesetzes-Kommentaren an die Geschworenen zur Berathung für un­bedingt unzulässig erklärte und überhaupt einen Rechtsanspruch des An­geklagten auf sein Verlangen, den Geschworenen in das Berathungszim­mer Gesetzbücher oder Gesetzes-Kommentare mitzugeben, nicht anerkannte.