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Hanmer Amciaer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Nr. 62.
Montag den 15. März
1886.
Amtliches.
Vekauntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landes- Polizeibehörde hat die Nummern 111 und 112 der in czechischer Sprache erscheinenden periodische Druckschrift: „Vol ny Soko 1 Casopis Katolicky“, Chicago, dne 4 unora und dne 11 ünora 1886, auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Bautzen am 4. März 1886.
Königliche Kreishauptmannschaft, von Salza und Lichtenau.
Das von der Königlich preußischen Regierung zu Düsseldorf unter dem 16. Dezember 1885 erlassene Verbot des ferneren Erscheinens der periodischen Druckschrift:
„Freie Presse für Berg und Mark". Organ für das werkthätige Volk,
ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage, jedoch unter Aufrechthaltung des Verbots der Nummer 1 vom 1. Dezember 1885 dieser Druckschrift, aufgehoben worden.
Berlin den 4. März 1886.
_______________Die Reichs-Kommission. Herrfurth.
Aekarmivmchrmne« $äm$L Landrathsamts.
Verloren: Ein wollenes Halstuch. Drei Mark baar. Ein Jn- validen-Quittungsbuch, ausgestellt auf Philipp Schmidt zu Mittelbuchen.
Entflogen: Ein schwarzer Hahn.
Hanau am 15. März 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesscha«.
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 12. März. Der Reich s- tag überwies den Entwurf eines Gesetzes, betr. die Heranziehung der Militairpersonen zu den Gemeindeabgaben, der zur Vorberathung des von dem Abg. Grafen von Moltke eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Aenderung des Militairpensionsgesetzes, eingesetzten Kommission; genehmigte dann in zweiter Berathung den Nachtragsetat und in dritter Berathung definitiv den Gesetzentwurf, betr. die Ausprägung einer Nickelmünze zu zwanzig Pfennig. Eine längere Debatte knüpfte sich an den Gesetzentwurf, betr. die Erhebung einer Schifffahrtsabgabe auf der Unterweser. Sachliche sowie verfassungsmäßige Erwägungen führten zu der Annahme des Antrages, die Vorlage einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Schließlich wurden nach langer Diskussion Don' dem von der Kommission vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen, die ersten drei Paragraphen unverändert genehmigt. — Morgen Fortsetzung dieser Berathung; außerdem Anträge Ausfeld, betreffend die Abänderung des ; Zolltarifgesetzes, und betreffend die Zulassung des Rechtsweges bei Zollstreitigkeiten.
Im Abgeordnetenhause wurde heute die Berathung über den Etat des Kultusministeriums bei dem Kapitel „Universitäten" fortgesetzt. Bei demselben wurden, entgegen den Beschlüssen der Budgetkommission, die Positionen von je 9000 M. für Anstellung von Kuratoren bei den Universitäten Marburg und Greifswald in den Etat neu eingestellt, im Uebrigen aber das Kapitel unverändert genehmigt. Zu einer längeren Diskussion führte sodann das Kapitel „Höhere Lehranstalten", bei welchem verschiedene bekannte Wünsche (Gehaltsaufbesserung der Lehrer, Zulassung ;der Realabiturienten zum medizinischen Studium rc.) abermals Ausdruck fanden.^ Der Kommissar der Regierung, Ministerialdirektor Greiff, erklärte, daß die Anregungen aus dem Hause nächstdem im Ministerium kmgehenden Erörterungen unterzogen werden würden, daß aber im Augenblick nach keiner Richtung hin eine bestimmte Zusage gemacht werden könnte. Das Kapitel wurde gleichfalls in allen seinen Positionen unverändert bewilligt und dann die Berathung auf morgen 11 Uhr vertagt.
P. Aus den Parlam enten. Berlin, 13. März. Der Reichstag beendigte in zweiter Berathung die Gesetzentwürfe, betr. die
Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen und betr. die Abänderung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens, und nahm sie in der von der Kommission beantragten Fassung unverändert an. Demnächst wurde auch der von der Kommission vorgelegte Gesetzentwurf, betr. die Aenderung des Zolltarifgesetzes (Verzollung der Petroleumfäffer), das trotz des Widerspruchs, Schatzsekretairs von Burchard, angenommen, und schließlich eine Resolution genehmigt, worin der Bundesrath ersucht wird, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die schließliche Entscheidung der in Zollsachen auf- tauchenden Rechtsfragen dem Rechtswege oder dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren überweist. — Nächste Sitzung Montag, 2 Uhr: Dritte Lesungen und Antrag Auer (Gewerbeordnung) in zweiter Lesung.
Das Abgeordnetenhaus setzte die Berathung des Kultusetats fort. Doch gelangten nur die beiden Kapitel „Elementar-Unterrichtswesen" und „Kunst und Wissenschaft" zur Erledigung. Wiederum wurden verschiedene Wünsche vorgetragen und namentlich die Höhe, der Schullasten auf dem Lande von verschiedenen Seiten erörtert. Der Herr Kultusminister bedauerte, daß den an den bezüglichen Unterstützungsfonds gestellten Ansprüchen nicht in vollem Maße genügt werden könne, verwahrte sich aber dagegen, daß bei der Vertheilung dieses Fonds nicht paritätisch verfahren würde. — Weiter anerkannte der Herr Minister die Nothwendigkeit, der deutschen Kunst mehr als bisher mit Staatsmitteln zu Hülfe zu kommen, glaubt aber betonen zu müssen, daß das Publikum an erster Stelle berufen sei, den aus Künstlerkreisen dringenden Klagen dadurch ab- zuhelfen, daß man von der Übeln Gewohnheit lasse, Kunstwerke mit Vorliebe von ausländischen Künstlern zu erwerben. Am Montag wird die Berathung dieses Etats fortgesetzt werden.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 63 veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts - Etats für das Etatsjahr 1886/87, vom 8. März 1886. — 2) Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs- Eisenbahnen, vom 8. März 1886.
— Das Armee-Verordnungsblatt veröffentlicht einen Erlaß Sr. Maj. des Kaisers vom 25. v. M, in welchem bestimmt wird, daß das 15. Armee-Corps große Herbstübungen, Parade und Corpsmanöver gegen einen markirten Feind und dreitägige Feldmanöver der Divisionen gegeneinander unter Zuziehung zweier Cavalleriedivisionen, vor dem Kaiser abhalten soll.
— Berlin, 13. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den kommanvirenden General des 11. Armeekorps, General der Kavallerie, Freiherr v. Schlotheim, nahmen den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants v. Albedyll, entgegen^, empfingen den Fürsten von Hohenlohe Langenburg, und hörten Nachmittags den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck.
— Berlin, 13. März. Auf Grund des §. 51 des Reichs-Beamtengesetzes vom 21. März 1873 hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 21. Januar d. I. beschlossen, daß Den besoldeten, mit konsularischen Befugnissen angestellten Kaiserlichen Beamten, welche in außereuropäischen Ländern eine längere als einjährige Verwendung gefunden haben, die daselbst zugebrachte Dienstzeit bei Verwendung in den unter deutschem Schutz stehenden Gebieten von Togo, Kamerun und Südwestafrika sowie in Zan- zibar bei der Pensionirung doppelt in Anrechnung gebracht werde.
— Berlin, 13. März. Mit dem heutigen Tage sind die Berathungen über das Exerzier-Reglement der Kavallerie Seitens der auf Allerhöchsten Befehl am 24. v. M. hier zusammengetretenen Kommission von Kavallerie-Offizieren beendet worden. Die von auswärts hier eingetroffenen Mitglieder der Kommission werden sich demnächst in ihre Garnisonen zurückbegeben.
— Berlin, 13. März. In der heutigen Sitzung des Handelstages referirte Natorp (Essen) über die Anlage von Kanälen. Der Handelstag nahm einstimmig den Resolutionsvorschlag des Ausschusses an, worin er von neuem als seine Ueberzeugung ausspricht, daß für eine gedeihliche wirtschaftliche Entwickelung Deutschlands die Verbesserung und ! Vermehrung der Wasserstraßen dringend geboten sei, sodann die baldige ! Inangriffnahme der Durchführung dieser Aufgabe für unerläßlich erachtet und daher das Nord-Ostsee-Kanalprojekt, sowie die im Landtage ange- kündigte Kunalvorlage als den ersten bedeutungsvollen Schritt iN-dieser