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Die ifpaltige ®annonbjeile ob. beten Raum

10 Psg.

Die 2fpalt. Seile SO Sfä.

Die afju^gegeile

Nr. 56.

Montag den 8. März

1886.

OeÄNKtmachUKue« Körigl. Lavdralhsamts.

Zufolge Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten sind der Kreisphysikus Santtä:srath Dr. Sunkel und der Kreiswundarzt Dr. Credner dahier beauftragt worden, die ihnen vorbehaltenen medizinal­amtlichen Geschäfte in den gemäß dem Gesetze vom 7. Juni v. I. neu gebildeten Kieisen Hanau Stadt und Hanau Land vom 1. April d. I. an bis auf weiteres zu versehen.

Hanau am 1. März 1886.

Der Königliche Landrath

V. 1919 Gf. Bism arck.

Uebersicht

über die Wirksamkeit der kreisständischen Natural-Verpflegungs- und Ar- beits-Sationen während des Monats Februar 1886.

1) Großauheim: Zahl der Unterstützten 83. An dieselben wurden verabreicht: 31 Mittagessen, 51 Abendessen, 51 Nachtquartiere, 11 Frühstücke = 30 Mk. 04 Pf.

2)Langenselbold: Zahl der Unterstützten 121. An dieselben wurden verabreicht: 40 Mittagessen, 82 Abendessen, 82 Nacht­quartiere, 82 Frühstücke - 58 Mk. 80 Pf.

3) Bergen: Zahl der Unterstützten 66. An dieselben wurden verab­reicht: 15 Mittagessen, 49 Abendessen, 48 Nachtquartiere, 49 Früh­stücke = 32 Mk. 80 Pf

4) Windecken: Zahl der Unterstützten 45. An dieselben wurden ver­abreicht : 3 ganze Portionen Brod, 11 Mittagessen, 26 Abendessen, 30 Nachtquartiere 14 Mk. 11 Pf.

Hanau am 5. März 1886.

Der Königliche Landrath

V. 2019 Gf. Bismarck.

Die Regierungs-Polizen Verordnung vom 30. April 1881 enthält in dem §. 10 folgende Bestimmungen:

Fuhrwerke, welche sich begegnen, müssen einander nach der'rechten Seite, jedes zur Hälfte, ausweichen.

Jedes von einem andern eingeholte Fuhrwerk muß, wenn der Führer des Letztern die Absicht vorbeizusahren zu erkennen gibt, nach der rechten Seite ausweichen, während das vorbeifahrende Fuhrwerk nach der linken Seite ablenken muß.

Da diese Vorschriften dem fahrenden Publikum ungenügend bekannt zu sein scheinen, so ersuche ich die Herren Bürgermeister, dieselben wieder­holt und mit dem ausdrücklichen Hinzufügen in den Gemeinden bekannt zu machen, daß Zuwiderhandelnde einer Strafe bis zu 60 Mark eventuell bis zu 14 Tagen Haft verfallen.

Hanau am 3. März 1886.

Der Königliche Landrath

V. 1892 Gf. Bismarck.

Tagesscha«.

P. Aus dem Reichstag. Berlin, 5. März. Der Reichstag setzte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Einführung des Branntweinmonopols, fort. Namens der Nationalliberalen erklärte Abg. Dr. Buhl, daß dieselben das Monopol ablehnen müßten, aber bereit seien, um den Bedürfnissen des Reiches und der Einzelstaaten nach vermehrten Einnahmen Rechnung zu tragen, den Modus einer höheren Besteuerung des Branntweins auf anbei em Wege zu finden. Der Finanzminister Dr. v. Scholz nahm diese Erklärung mit Befriedigung entgegen, wies aber dann nach, daß seitens der verschiedenen Redner des Hauses die Vorlage in ihrer Bedeutung nicht richtig gewürdigt worden sei, und er schloß feine Ausführungen mit der Hoffnung, daß das Gesetz, wenn auch nicht jetzt, so doch in > icht zu ferner Zeit zu Stande kommen werde. Abg. Kröber (Volte partei) erklärte sich ganz bestimmt gegen die Vorlage. Seine Be­merkungen gaben dann dem bayerischen Bundesbevollmäcktigten Grafen v. Lerchenfeld Veranlassung zu konstattren, daß die bayerische Regierung ein Reservat: echt bisher nicht aufgegeben habe. Gleichzeitig bezeichnete er ober die materiellen Gründe, aus welchen sich dieielbe dem Monopol ge- gegenüber nicht ablehnend verhalten habe. Abg. v. Kardorff konstatirte,

daß die Reichspartei an sich im Prinzip nicht gegen das Monopol sei, daß aber nach Lage der Sache dieselbe bereit wäre, in eine Prüfung der von der Majorität in Aussicht gestellten Vorschläge wegen einer ander­weiten Erhöhung der Branntweinsteuer einzutreten. Für die Sozialdemo- kratie motivirte Abg. Schumacher die ablehnende Haltung. Der Abg. v. Sczaniecki (Pole) behielt im Wesentlichen die Stellungnahme seiner Partei der Kommissionsberathung vor. Abg. Dr. Simonis (Elsasser) erklärte sich in eingehender Weise gegen das Monopol, zumal dasselbe nicht zu ei­ner Einschränkung des Alkoholismus führen dürfte. Sodann nahm noch das Wort Abg. Rickert (deutschfreis), um weniger das Monopol, als vielmehr gegen die ganze Steuer- und Wirthschaftspolitik überhaupt zu sprechen. Dann wurde die Berathung abgebrochen und auf morgen, 1 Uhr, vertagt.

6. März. Vor Eintritt in die Tagesordnung machte Abg. v. Schalscha (Zentrum) die Mittheilung, daß er vor Gericht geladen, um über den Ursprung einer Mittheilung Auskunft zu geben, welche er im Reichstag bei Berathung der Währungsfrage gemacht, er habe aber in seiner Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter die Aussage vorläufig ver­weigern zu sollen geglaubt. Es wurde alsbald ein Antrag cingebracht, worin die Unzulässigkeit des Zeugnißzwangsverfahrens gegen ein Reichs­tagsmitglied wegen Aeußerungen über Thatsachen, die es in dieser Eigen­schaft zur Kenntniß des Hauses gebracht, ausgesprochen wird. In der Fortsetzung der ersten Berathung der Branntweinmonopol-Vorlage erklärte zunächst Staatssekretair des Innern v. Boetticher im Auftrage des Reichs­kanzlers, daß dieser aus Gesundheitsrücksichten zu feinem Bedauern behin­dert sei, an der ersten Berathung der Vorlage theilzunehmen, daß er aber hoffe, an der Kommissionsberathung sich betheiligen zu können. Außer­dem war der Staatssekretair beauftragt, dem Gerüchte entgegenzutreten, als hätte der Herr Reichskanzler neuerdings feine Stellung in Bezug auf die Nothwendigkeit des Monopols geändert. Abg. Graf v. Bismarck- Schönhausen (Reichspartei) konstatirte den Ausführungen der Abgg. Rich­ter und Rickert gegenüber, daß er, als er im April yor seinen Wählern in Lauenburg gesprochen habe, von der Absicht der Regierung, die Mono­polvorlage einzubringen, nichts gewußt habe. Zur Vorlage selbst sprachen sodann außer dem Herrn Finanzminister noch die Abgg. Fürst Hatzfeldt (Reichspartei), Oechelhäufer (nat.-lib.), v. Helldorff (deutschkons.), Dr. Bamberger (deutschfr.) und Dr. Windthorst (Zentrum), welch Letzte­rer bemerkte, daß eine kommiffarische Berathung schon mit Rücksicht auf die in Aussicht gestellte Theilnahme des Reichskanzlers an derselben noth­wendig sei. Die Vorlage wurde darauf einer Kommission von 28 Mit­gliedern überwiesen. (Montag: Antrag Reichensperger auf Einführung der Berufung.)

Berlin, 6. März. Se. Majestät der Kaiser und König sind durch anhaltende Heiserkeit verhindert das Zimmer zu verlaffen. Die Kontusionserscheinungen an der Hüfte sind in der Rückbildung und ver­anlassen bei Bewegungen weitaus nicht mehr so lebhafte Schmerzen wie früher.

Berlin, 6. März. Se. Majestät der Kaiser und König em­pfingen heute militärische Meldungen und hörten den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, GeneralLieutenants v. Albedyll.

Berlin, 6. März. DerNordd. Allg. Ztg." zufolge sollen die Oberhäupter des Msaralandes an der afrikanischen Ostküste (die Schechs von Gasi und Takaungu) die Afrika-Reisenden Gebrüder Den- hardt ermächtigt haben, das Msaraland unter deutsche Schutzhoheit zu bringen. Das Gastgebiet sei ein viel umstrittenes: der Sultan von Witu erhebe Souveränetätsansprüche, ebenso der Sultan von Zansibar, auch die deutsch-afrikanische Gesellschaft behaupte, ein Besitzrecht darauf zu haben. Die deutsche Regierung werde den Schutzanträgen voraussichtlich erst näher treten, wenn die Untersuchungen der in Zansibar tagenden internationalen Grenzregulirungskommission abgeschlossen sind. (Rh. K.)

B erlin, 6. März. Die Polenvorlaged über die Schulser- sänmnisse ist von der Kommission des Abgeordnetenhauses mit 13 gegen 6 Stimmen (Zentrum n. Polen) unverändert angenommen worden.

Berlin, 6. März. Die kirchenpolitische Kommission des Herren­hauses beendete heute die erste Lesung des Kirchengesetzes. Die von Bischof