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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei rtage, mit belletristischer Beilage,
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Lielrihaltige^eile
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Nr. 55
Samstag den 6. März
1886.
Amtliches.
* Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe Vil zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1862.
Die Zinsscheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen Der preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1862 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April18d6 bis 31. März 1890 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe Viil werden vom 1. März d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie durch die Kreiskasse in Frankfurt a/Main bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Zinsscheinanweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 5. Februar 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 249. gez. Sydow.
Cassel, den 13. Februar 1886.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die zur Em- psangnahme der neuen Zinsscheine nebst Zinsschein-Anweisungen einzu- reichenden Anweisungen bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung.
0. I- K. 663. Magdeburg.
Im Auftrage des Herrn Finanz-Ministers bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einem Beschlusie des Bundesrathes in seiner Sitzung vom 28. Januar d. Js. (§. 49 der Protokolle die Nummer 19a der Ausführungs-Vorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, folgenden Zusatz erhält:
„Bei solchen Lotterien oder Ausspielungen, bei welchen nach der obrigkeiilichen Erlaubniß nicht von vornherein eine bestimmte planmäßige Anzahl von Loosen festgesetzt, dem Unternehmer vielmehr nur gestattet ist, Loose bis zu einer gewissen Maximalzahl auszu- geben, darf die Versteuerung der Loose nach Maßgabe des Bedarfs bewirkt werden. Für die Anmeldung des ersten Theils der aus- zugebenden Loose gelten die Bestimmungen im ersten und zweiten Absatz dieser Nummer. Die Vorlegung einer weiteren Anzahl von
Loosen zur Abstempelung ist mittelst besonderer Anmeldung zu bewirken, in welcher unter Angabe der Zahl und der Nummern der zu versteuernden Loose auf die erste Anmeldung Bezug zu nehmen ist"
Cassel den 19. Februar 1886.
Der Provinzial-Steuer-Direktor Schultze.
BetaNKtmachNWen KöNistl. LaNdrathsüMtH.
Bekanntmachung.
An der Landwirthschaftsschule zu Weilburg soll auch im Jahre 1886 ein Fortbildungskursus für Elementarlehrer abgehalten werden und ist hierzu Termin in der Herbstferienzeit (Ende August bis Ende September) in Aussicht genommen.
Die in dem Kursus zu behandelnden Gegenstände sind folgende:
1) Chemie II. Theil (Chlor, Schwefel, Phosphor, Silicium, Kalium, Natrium, Calcium, Aluminium, Eisen);
2) Botanik (Anatomie und Physiologie der Pflanzen);
3) Thierproduktionslehre;
4) Unterrichtswesen.
Den theilnehmenden Lehrern aus dem Regierungsbezirk Cassel wird ein Zuschuß von 80 M. in Aussicht gestellt, sobald die betreffende Ge- meinve oder der Lehrer selbst mindestens 35 M. zuzuschießen bereit ist. Den Gemeinden wird anheimgestellt sich durch einen von dem Lehrer aus- zustellenden Revers dahin zu sichern, daß der von der Gemeinde fubven- tionirte Lehrer den Betrag zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach dem Kursus die betreffende Gemeinde verläßt.
Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Kursus Theil nehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 20 Mai l. Js. durch Vermittelung der betreffenden Königlichen Schulvorstände bezw. Stadtschuldcputationen hierher einzureichen.
Cassel, den 13. Februar 1886.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Mit Bezug auf den vorstehenden Erlaß ergeht an die Gemeinden und Lehrer die Aufforderung, die Theilnahme an dem in Aussicht stehenden Fortbildungskursus zu fördern und mir von dem Ergebniß ihrer Schritte in den nächsten Wochen Mittheilung zu machen. Dabei ist an- zugeben, in welcher Weise für die Vertretung der an dem Kursus theilnehmenden Lehrer gesorgt werden könnte.
Hanau am 2. März 1886.
Der Königliche Landrath
V. 1750 Gf. Bismarck.
Gefunden: Ein Paar schwarze Handschuhe. Ein Päckchen weißes Garn. Ein Halblitergemäß Ein Messer. Ein Portemonnaie mit Inhalt.
Hanau am 6. März 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Bekanntmachung.
Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinden Hanau, Mittelbuchen, Niederissigheim und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in den Gemarkungen Hanau, Mittelbuchen und Niederissigheim ein Aufgebot von uns erlassen ist.
Hanau, den 2. März 1886.
Königliches Amtsgericht, Abth. III.
I. V.: Fuchs.
t Die Arbeiterverhältnisse in Nordamerika.
Die Meinung, die man hier und da noch in deutschen Landen an- trifft und welche auch in industriellen Kreisen viel zur Auswanderungslust beigetragen hat, daß Einem in den Vereinigten Staaten Nordamerika's die gebratenen Tauben in den Mund fliegen und daß es dort leichter sei, zu einer erträglicheren und einträglicheren Lebensstellung zu gelangen, ist