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Nr. 51.
Dienstag den 2. März
1886.
GekmmLMÄchkMMn Kömgl. LaWdrathsamts.
Nach der mit dem 1. April d. Js. in Kraft tretenden Veränderung der Landwehr-Compagnie-Bezirke wird die 5te Compagnie mit dem Sitze in Hanau den Stadt- und Landkreis Hanau kontroliren. Demgemäß ersuche ich die Herrn Bürgermeister des zukünftigen Landkreises Hanau die in den Ortschaften ausgestellten Ortstafeln entsprechend der Numerirung der Landwehr-Bezirks-Compagnie mit dem 1. April c. abändern zu lassen und anzuzeigen, daß dies geschehen ist.
Hanau am 1. März 1886.
Der Königliche Landrath
V, 1567 '________________Gf. Bismarck.________________________ t Die Naturalverpflegungsstationen.
Die Bewegung für Errichtung von Naturalverpflegungsstationen ist zuerst von Privaten ausgegangen, ihr großer Nutzen im Kampfe gegen die Wanderbettelei hat jedoch bald diejenigen Stellen, welche am meisten unter der Wanderbettelei zu leiden haben, die Communalverbände, ein thätiges und opferwilliges Interesse gewinnen lassen und die Staatsregierung veranlaßt, auf die Herstellung eines umfassenden Netzes von Naturalverpflegungsstationen hinzuwirken. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Zweck der Stationen, die Wanderbettelei einzuschränken und die arbeitsfähigen Vaganten dem Müßiggänge zu entreißen, nur erreicht werden kann, indem einmal möglichst wenige Kreise von dem Stationsnetze ausgeschlossen bleiben und indem zweitens nach einheitlichen Grundsätzen dahin gestrebt wird, den armen Reisenden zur Arbeit anzuhalten und in eine Arbeitsstelle einzuweisen. Außer diesen beiden Hauptgesichtspunkten kommen noch eine ganze Reihe anderer in Betracht, von denen wir vorweg nur kurz einige erwähnen wollen: zweckmäßige Entfernungen der Stationen von einander, damit der Mittellose keine Veranlassung zum Betteln hat, die Stationen aber auch nicht mißbraucht werden; die Art der Verpflegung; die für diese zu fordernde Arbeitsleistung; bei wem sind die Stationen zu errichten; wer beaufsichtigt sie rc.
Die Ausschließung einzelner Kreise von dem Stationsnetze stellt nicht nur den armen Reisenden in diesen Gebieten unter den Zwang des Bet- telns, sondern benachtheiligt auch die Nachbarkreise, welche Stationen haben, indem die Vagabonden dann in den stationslosen Gebieten am Tage betteln und Abends sich in einer der Nachbarstationen einfinden. Machen diese aber die Verpflegung von einer ernsten Arbeitsleistung abhängig, so werden diejenigen Wanderer, welche von einem längeren Marsche durch stutionsloses Gebiet erschöpft sind, von der Verpflegung ausgeschlossen oder zu längerem Aufenthalte genöthigt. Der Hauptnachtheil bleibt immer, daß die Verlockung oder Nöthigung zum Betteln bestehen bleibt. Die Zahl der Kreise mit Naturalverpflegungsstationen ist von 1884 bis 1885 von 150 auf 268 gewachsen, die Zahl der Verpflegten stieg von ca. 200 000 auf ca. 1 Million Personen. Im Gebiete der Monarchie waren am 1. Sept. 1885 922 Stationen vorhanden. Ein Blick auf die kartographischen Darstellungen, welche der kürzlich erschienenen Schrift von G. Evert über Arbeiterkolonien und Verpflegungsstationen beigegeben sind, zeigen in einzelnen Landestheilen noch große Lücken, so in den Bezirken Coblenz, Aachen, Stade, Osnabrück, Aurich, Posen, Bromberg, Danzig, Marienwerder, Oppeln, Liegnitz. Während z. B. eine Station in Potsdam auf 291, in Frankfurt a. O. auf 249, in Stralsund auf 211, in Magdeburg auf 240, in Merseburg nur auf 148 Quadratkilometer kommt, kommt in Marienwerder auf 2195, in Bromberg auf 3816, in Oppeln auf 6608, in Coblenz und Aachen auf ca. 2070 Quadratkilometer erst eine Station. Dabei ist freilich zu berücksichtigen, daß in einzelnen stark von armen Reifenden heimgesuchten Bezirken mehr Veranlassung zur Errichtung von Stationen vorliegt, als in anderen. Im Allgemeinen ist die Neigung der Kreise zur Uebernahme und Errichtung von Stationen in erfreulicher Zunahme begriffen, für die Sache ist diese Erscheinung auch deshalb vortheilhaft, weil sie hierdurch sicherer gestellt und in den Kreisbehörden ein geeignetes Organ der Oberaufsicht über das Stationswesen gewonnen wird.
Die Stationen dürfen keineswegs nur Etappen für diejenigen sein, welche die Arbeiterkolonien aufsuchen wollen, und bei ihrer Anlegung muß möglichst darauf Rücksicht genommen werden, daß sie Arbeitsnachweisestellen sein und somit als Ableitungskanäle für die Colonien dienen können. Sie sollen den Wanderer, der nicht erst wieder zur Arbeit erzogen werden muß, thunlichst dem Umherstreifen entziehen und einem geordneten Brod- erwerbe zuführen helfen. Wer den Eintritt in eine dargebotene passende
Stelle verweigert, kennzeichnet sich als Vagabond, und so bieten die Stationen mit Arbeitsnachweis auch ein Mittel zur Unterscheidung der Arbeitsscheuen von den Arbeitslosen und sichten die Spreu von dem Weizen. Am 1. April 1885 waren von 915 Stationen 479 mit Arbeitsnachweisestellen versehen, in anderen ohne organisirten Arbeitsnachweis vermittelten der Herbergsvater oder der Anweisungsbeamte gelegentlich die Einstellung armer Reisender. Zu dem angegebenen Zeitpunkt befanden sich 535 Stationen in Städten, 380 in ländlichen Ortschaften; in letzteren ist die Organisation des Arbeitsnachweises weniger erforderlich, weil meist weniger aussichtsreich.
Bedenkt man, daß die Bewegung für Naturalverpflegungsstationen erst wenige Jahre alt ist, so wird man angesichts der angeführten Zahlen anerkennen müssen, daß bisher die Lösung der gestellten Aufgabe, den Schutz der armen Reisenden vor Hülflosigkeit und den Gefahren des Herumstreifens zu organisiren, in sehr befriedigender Weise gefördert wor- den ist.__________________________________________
Tagesschau.
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 27. Febr. Der Reichstag setzte die Berathung über den von dem Abg. Reichensperger lZen- truin) beantragten Gesetzentwurf, betr. die Wiedereinführung der Berufungsinstanz, fort, führte sie aber auch heute noch nicht zu Ende, vielmehr wurde nach längerer Debatte, in welcher sowohl die Freunde wie die Gegner der Berufung ihren Standpunkt zur Sache in zum Theil längeren juristischen Ausführungen dargelegt hatten, die Berathung abgebrochen und die Sitzung vertagt. Nächste Sitzung Mittwoch, 3. März: Kleinere Vorlagen, Wahlprüfungen. (Die Monopolvorlage soll am nächsten Donnerstag zur Verhandlung kommen.)
Das Herrenhaus erledigte den Antrag Dernburg und Genossen, betr. den Schutz des Deutschthums in den östlichen Provinzen, welchem Fürst Ferdinand Radziwill mit Unterstützung einiger anveren polnischen Herren den Gegenantrag auf Uebergang zur Tagesordnung gegenüberge- stellt hatte. Für den ersten Antrag sprachen außer dem Referenten, Grafen Udo zu Stolberg - Wernigerode, und dem Antragsteller Herrn Dr. Dernburg noch die Herren v. Bethmann-Hollweg, v. Kleist-Retzow und v. Winter, während Herr Bischof Dr. Kopp sich vorläufig der Stellungnahme enthielt, und andererseits Fürst Ferdinand Radziwill, sowie die Herren v. Zoltowski und v. Koscielski für die motivirte Tagesordnung sprachen; die Regierung griff in die Debatte nicht ein. (Der Herr Ministerpräsident hatte sein Ausbleiben mit seinem Gesundheitszustände entschuldigen lassen.) Das Resultat der Debatte war die Annahme des Antrages Dernburg in namentliches Abstimmung mit 108 gegen 13 Stimmen. Nächste Sitzung unbestimmt.
Das Abgeordnetenhaus erledigte nach längerer Diskussion die erste Berathung der Sekundärbahnvorlage und verwies dieselbe schließlich an die Budgetkommission. In Bezug auf die aus der Mitte des Hauses ausgesprochenen zahlreichen lokalen Wünsche erklärte der Herr Minister für die öffentlichen Arbeiten, daß dieselben einer sehr gründlichen Prüfung unterzogen werden würden, daß man sich aber nicht überstürzen dürfe, und das dringendste Bedürfniß an erster Stelle zu befriedigen fuchen müsse. Montag: Mehrere kleinere Vorlagen und Landgüterordnung für Schleswig-Holstein.
P. Aus dem Abgeordnetenhause. Berlin, 1. März. Im Abgeordnetenhause wurde eine Reihe kleinerer Vorlagen ohne wesentliche Debatte definitiv erledigt; der Gesetzentwurf über die Errichtung letztwilliger Verfügung im Oberlandesgerichtsbezirke Frankfurt a. M. wurde der Justizkommission zur Vorberathung überwiesen. Zu einer kurzen Debatte führte schließlich die vomHerrenhause erledigte Landgüter- ordnung für Schleswig-Holstein, doch gaben, mit Ausnahme des Abg. Dr. Selig (deutsche), welcher die Vorlage prinzipiell bekämpfte, mehrere Redner ihre Erklärung dahin ab, daß, nachdem ihre früheren Bedenken durch die Form, in welcher der Gesetzertwurf im Herrenhause seine Erledigung gefunden, beseitigt wären, sie nunmehr für denselben stimmen würden. Dem entsprechend wurde die Vorlage in der Spezialberathung unverändert genehmigt. Morgen: Petitionen und Wahlprüfungen.
— Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und König sind durch die — wie berichtet — erlittene Kontusion, welche übrigens in günstiger Weise verläuft, noch zu fernerem ruhigem Verhalten genöthigt.