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Nr. 46.
Mittwoch den 24. Februar
1886.
Amtliches.
Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 9. Dezember v. Js. dem Münsterbau-Comitst in Ulm (Königreich Württemberg) die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Loose zu den Behufs Gewinnung der Mittel für den Ausbau des Ulmer Münsters von ihm geplanten, seitens der Königlich Württembergischen Staatsregierung genehmigten zwei weiteren Lotterien, zu deren jeder 350 000 Loose ä 3 Mk. ausgegeben werden dürfen, auch int diesseitigen Staatsgebiete zu vertreiben.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, dafür Sorge zu tragen, daß der Vertrieb der qu. Loose nicht beanstandet wird.
Cassel den 3. Februar 1886.
__________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.__________
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 27sten v. Mts. dem Comito für den Zuchtmarkt für edlere Pferde zu Neubran- denburg (Mecklenburg-Strelitz) die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Loose zu der mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung bei Gelegenheit des diesjährigen Zuchtmarktes zu veranstaltenden Ausspielung von Pferden, Equipagen, Reit-, Fahr- und Stall- Utensilien auch im diesseitigen Staatsgebiete zu vertreiben.
Indem wir die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks hiervon in Kenntniß setzen, veranlassen wir dieselben zugleich, dafür zu sorgen, daß der Vertrieb der betreffenden Loose innerhalb ihres Verwaltungsbezirks nicht beanstandet wird.
Cassel den 13. Februar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern^______ _
Der Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß zu der von dem Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz gestatteten Ausspielung von Gold- und Silbersachen, Schmuckgegenständen 2C. für den Fonds zum Umbau des Chors der St. Peterskirche zu Cöln Loose im Preise von 1 Mark pro Stück auch im Bereiche der Provinz Hessen-Nassau vertrieben werden dürfen.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, Anordnung dahin zu treffen, daß dem Vertrieb der qu. Loose ein Hinderniß nicht entgegengesetzt wird.
Cassel den 12. Februar 1886.
__________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. ______
j£tamiWiMHHeu KomA. MudrmySarms.
Verloren: Ein Spazierstock von Weichsel ohne Griff mit neusilbernem Ring.
Entflogen: Ein roth-bunter Hahn.
Entlaufen: Ein gelber Zughund mit schwarzer Schnauze, m. Geschl. Ein kleiner Mops w. Gefchl.
Gefunden: Ein karrirtes Taschentuch. Eine Brieftasche. Ein Messer. Ein Aufgabebuch mit der Inschrift „Franz Hax". Zwei Schlüsselchen mit gelber Kette.
Hanau am 24. Februar 1886.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
P. Aus dem Abgeord netenhau se. Berlin, 22. Februar. Auf der Tagesordnung stehen die Vorlagen, betreffend die Sicherung der deutschen Nationalität in den Ostprovinzen. Die Tribünen sind dicht besetzt. Zur Verhandlung kommt zunächst allein der Gesetzentwurf, betr. die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, wozu 100 Mill. Mark gefordert werden. Nachdem der Abg. v. Wierzbinski diese Vorlage vom nationalen Standpunkte bekämpft hatte, betonte der landwirtlffchaft- liche Minister Dr. Lucius, daß die Regierung mit ihrer Vorlage sich nicht in der Offensive, sondern in der Defensive befinde. Im Uebrigen begründete er eingehend die Vorlage vom agrarischen und sozialpolitischen Standpunkte. Abg. v. Benda (nationalliberal) erklärte namens seiner Freunde seine Sympathie für die Vorlage, die indeß nach Zweckmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit in der Kommission sorgfältig zu prüfen sei. Abg. Frhr. v. Huene (Zentrum) betonte, daß feine Freunde die Vorlage im Gegensatze zum ersten Redner nicht vom nationalen Standpunkte, sondern von
dem der Gerechtigkeit beurtheilen. Im Uebrigen suchte er die Unzweck- mäßigkeit und Unreife der Vorlage nach allen Richtungen darzulegen. Abg. v. Holtz (kons.t war im Prinzip mit der Vorlage durchaus einverstanden, wünscht aber, daß die Domainen ganz aus dem Gesetze ausgeschlossen werden, und hatte ferner Bedenken gegen §. 3 (Gründung eines eisernen Fonds). Er beantragte im Uebrigen die Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission von 28 Mitgliedern. Abg. Ostrowicz (Pole) suchte darzulegen, daß man den Polen ihre idealen Güter nimmer entreißen werde. Mit dieser Vorlage wolle man sie aber, nachdem man ihnen das Vaterland genommen, auch noch zu Parias machen. Abg. v. Treskow (kons.) ging auf die Entwickelungsgeschichte der polnisch-deutschen Verhältnisse in der Provinz Posen aus eigener Kenntniß derselben ausführlich ein, um aus denselben die Nothwendigkeit der Vorlage darzuthun. Abg. Frhr. v. Schorlemer-Alst (Zentrum) betonte, daß auch er wie der Abg. v. Huene die Vorlage nur vom Standpunkte des verletzten Rechts beurtheile; suchte dann die Argumente zu widerlegen, die der Herr Ministerpräsident am 28. Januar hier im Hause für das Vorgehen gegen die Polen geltend gemacht hatte. Die jetzt gemachten Vorlagen seien die Krone aller Ausnahmegesetze. Das speziell zur Debatte stehende Gesetz fei zugleich eine Bankerotterklärung der deutschen Kultur. Nachdem darauf der landwirthschaftliche Minister Dr. Lucius den Ausführungen der Abg. v Huene und v. Schorlemer-Alst in verschiedenen Punkten entgegengetreten war, wurde bald nach 4 Uhr die Debatte auf D i e n st a g 11 Uhr vertagt.
— Berlin, 23. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Nachmittag den Vortrag des Unter-Staatssekretärs Grafen Bismarck. Im Laufe des heutigen Vormittags ließen Sich Se. Majestät von dem Polizeipräsidenten Freiherrn v. Richthofen Vortrag halten, nahmen militärische Meldungen entgegen, arbeiteten längere Zeit mit dem Chef des Militärkabinets, Generallieutenant v. Albedyll, und empfingen den von Höchstfeinem Jagdausfluge zurückgekehrten Prinzen Wilhelm, Königliche Hoheit.
— Berlin, 23. Febr. Die Reichstagskommission für die Anträge über den Befähigungsnachweis der Handwerker beendete die erste Lesung und beschloß, einen neuen Paragraphen hinzuzufügen, wonach künftig die Fortsetzung des Betriebes polizeilich gehindert werden kann, wenn das Gewerbe, zu dessen Betriebsbeginn ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, ohne einen solchen Nachweis begonnen wird. (Rh. K.)
— Berlin, 23. Febr. General der Infanterie v. Werder ist auf feinem Gute Grüssow schwer erkrankt.
— S. M. Äreuzer-Fregatte „Elisabeth", Kommandant Kapitän zur See Schering, ist am 19. Februar d. I. in Freetown (West-Afrika) eingetroffen und hat am 20. dess. Mts. die Reise fortgesetzt. — S. M. Kreuzer-Korvette „Luise", Kommandant Korvetten-Kapitän Graf v. Haug- witz, ist am 22. Februar d. I. in Havanna eingetroffen und beabsichtigt, am 4. März d. I. wieder in See zu gehen.
— Kiel, 23. Febr. (K. Z.) Der Redakteur Prohl vom conser- vativen Kieler Tageblatt wurde gestern vom hiesigen Ersten Staatsanwalt und dem Polizeirath Lorenzen sowie einem Berliner Geheimpolizisten verhaftet und nach Berlin abgeführt. Prohl soll mit Sarauw landes- verrätherische Verbindung gehabt haben.
— Wer hätte gedacht, daß sie in Paris auf das kleine Hildburghausen eifersüchtig sind! Und doch ist es so. Es fällt dort jetzt alles über einen neugewählten Gemeinderath, Namens Ruel, her, den sie zornig einen „deutschen Fabrikanten" nennen. Dieser Ruel besitzt in der Rue de Rivoli einen Spielwaarenbazar und hat, wie die patriotischen Spione herausbekommen haben wollen, eine Fabrik im Thüringischen Herzogthum Meiningen, in Hildburghausen. „Dort werden die Spielwaaren mit der Hand und viel wohlfeiler angefertigt, als dies in Paris möglich wäre." Ruel ist aus dem Gemeinderath ausgetreten und hat erklärt, er habe in Thüringen niemals eine Fabrik gehabt, sondern habe nur in Deutschland ein Haus zum Ankauf seiner Artikel. Die Hetzerei hat aber (20 Febr.) eine so große lärmende Menge vor Ruels Magazin versammelt, daß zahlreiche Stadtsergeanten zum Schutz desselben zusammen gezogen worden ! sind. (Dfz.)
— Wien, 23. Febr. Das Abgeordnetenhaus, genehmigte in